Das BKA und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main habe zugeschlagen. Man gab bekannt, dass man die in Deutschland befindliche Serverinfrastruktur des weltweit größten illegalen Darknet-Marktplatzes „Hydra Market“ sichergestellt und diesen geschlossen habe.
Bei dem illegalen Marktplatz handelte es sich um eine mindestens seit 2015 über das Tor-Netzwerk erreichbare russischsprachige Darknet-Plattform. Betäubungsmittel, Daten und „digitale“ Dienstleistungen gingen da über den Tisch. 17 Millionen Kunden soll es gegeben haben – und über 19.000 Verkäufer.
Es wurden Bitcoins in Höhe von derzeit umgerechnet ca. 23 Mio. Euro sichergestellt, welche dem Marktplatz zugerechnet werden. Das bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) anhängige Ermittlungsverfahren richtet sich gegen die bislang unbekannten Betreiber und Administratoren der genannten Plattform.
Gegen diese besteht unter anderem der Verdacht des gewerbsmäßigen Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet, des gewerbsmäßigen Verschaffens oder Gewährens einer Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln sowie der gewerbsmäßigen Geldwäsche.
Quelle; caschy
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Bei dem illegalen Marktplatz handelte es sich um eine mindestens seit 2015 über das Tor-Netzwerk erreichbare russischsprachige Darknet-Plattform. Betäubungsmittel, Daten und „digitale“ Dienstleistungen gingen da über den Tisch. 17 Millionen Kunden soll es gegeben haben – und über 19.000 Verkäufer.
Es wurden Bitcoins in Höhe von derzeit umgerechnet ca. 23 Mio. Euro sichergestellt, welche dem Marktplatz zugerechnet werden. Das bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) anhängige Ermittlungsverfahren richtet sich gegen die bislang unbekannten Betreiber und Administratoren der genannten Plattform.
Gegen diese besteht unter anderem der Verdacht des gewerbsmäßigen Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet, des gewerbsmäßigen Verschaffens oder Gewährens einer Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln sowie der gewerbsmäßigen Geldwäsche.
Quelle; caschy