Wer Programminhalte von Sky oder DAZN unbefugt über ein sogenanntes Cardsharing-Netzwerk streamt, verursacht beim Pay-TV-Anbieter keinen Vermögensschaden. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.
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BGH zum Pay-TV-Cardsharing: Kein Vermögensschaden bei Sky
Wer Bundesliga bei Sky oder DAZN unbefugt über ein Cardsharing-Netzwerk streamt, verursacht laut BGH beim Pay-TV-Anbieter keinen Vermögensschaden.
