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Spielekonsolen BGH: Neuauflage für Streit über Slot-1-Karten für Nintendo-Spielekonsole

2012 hatte Nintendo eine deutsche Firma auf Urheberechtsverletzung wegen Adapterkarten für den DS-Handheld verklagt. Der Streit wanderte vom OLG München zum BGH und zum EuGH – jetzt wird er wieder ans OLG München verwiesen.

Der Rechtsstreit um den Adapter-Nachbau für die Spielekonsole Nintendo DS beschäftigt die Justiz weiter: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Verfahren an das Oberlandesgericht (OLG) München zurück verwiesen. Das muss den Fall jetzt größtenteils neu prüfen. (Az.: I ZR 124/11)

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(Bild: Nintendo)

Der Fall hat auch schon den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg beschäftigt. Dabei geht es um urheberrechtliche Fragen: Verschiedene Schutzvorrichtungen wie die Form der DS-Karten und die Nintendo-Logo-Datei, die den Bootvorgang der Spiele initiiert, sorgen dafür, dass fremde Speichermedien und Spiele von Drittanbietern nicht aktiviert werden können. Die beklagte Firma SR-Tronic hatte mit ihren in den Jahren 2008 bis 2009 verkauften Adaptern die Möglichkeit geschaffen, diesen Kopierschutz zu umgehen und damit Fremdsoftware oder eben auch raubkopierte Spiele auf die Konsole zu übertragen. Darin sieht Nintendo sein Urheberrecht verletzt.

Vor dem OLG hatte das Unternehmen damit Erfolg. Der BGH gab dem Spielehersteller jetzt zwar im Grundsatz recht. Das OLG München muss aber unter anderem prüfen, ob die Schutzmaßnahmen überhaupt noch verhältnismäßig sind und ob die legale Nutzung dadurch nicht übermäßig beschränkt wird.

Quelle: heise
 
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