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PC & Internet BGH: Illegale Uploads in Tauschbörsen nun leichter aufklärbar

Vielleicht mal ein kleiner
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.
Und ja, der Durchsatz ändert sich je nach Anbieter zeitlich enorm.

Hier noch ein
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, was in der Schweiz erlaubt ist.
 
Hi,

Zum Thema Downloads/Warez empfehle ich pauschal das Usenet - kein Upload, nur Download. Der Upload! ist strafbar in DE.

Und die Leitung glüht, hier "nur" 10Mb/s. Bessere Leitung bekomme ich hier nicht (UM).

Gruß

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk
 
Hi,

warum baut Ihr nicht einen eigenen VPN-Server auf einem VPS auf?

Kostet 3-4€ im Monat und kann noch mehr als VPN.

Gruß



Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk



Zum esten da fehlen mr die Kenntnisse.

Zum zweiten, letztes mal im Usenet habe ich NT5 auf disketten runter geladen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

das ist eine recht simple Geschichte beides.

Usenet kostet ca. 10€ im Monat (Flatrate).

Dazu ein Client (ich empfehle sabnzbd).

Dann ein VPS für 3€ mit Openvpn für die "paranoiden" zum surfen, OCH, FTP, ... etc.

Gruß

Edit: Bitte die Vollzitate unterlassen, merci

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir läuft sabnzbd auf einer Seedbox und von der streame ich dann aufs Smartphone.
 
@czutok

Ich gebe Dir insoweit recht, als das verständlicherweise zunächst der Anschlussinhaber natürlich den "Liebesbrief" bekommt.

Deswegen ist er aber noch nicht verurteilt, sondern nur verdächtigt und kann sich dazu äußern und auch bestreiten. In dem letzteren Fall gilt zunächst die Unschuldsvermutung und die Ermittlungsbehörden stehen in der Pflicht, die Beweise für die Schuld beizubringen.

Wenn dann auch noch mehrere Personen im Haushalt leben und zusätzlich Bekannte mit im Netz hängen, wird es schwierig den wahren Übeltäter zu ermitteln, sofern keiner "Hier" schreit.

Dann tritt die Störerhaftung insoweit in Kraft, als dass dem Anschlussinhaber Auflagen erteilt werden können. Nur wenn er diese dann nicht erfüllt, geht es ihm richtig an den Kragen.

Ist meine Interpretation jetzt richtig formuliert? ;-)

Klar ist das für den Anschlussinhaber erst einmal Stress und Rennerei, aber kurioserweise hat ein Beschuldigter nach dem Gesetz sogar das Recht zu lügen, bis die Balken sich biegen. Beweise müssen her und daher werden Anschlussinhaber nach dem neuen Gesetzestext entlastet !
 
Usenet für Downloads kann ich auch nur empfehlen.
Gab letztens erst ein sehr gutes Angebot: 1 Jahr Usenet + VPN für ~26€.
Da kann man wirklich nichts falsch machen.
 
Hi,

das liest sich mit Verlaub paranoid.

Das bin ich im gesunden Maße wohl auch, deshalb Usenet.

Ich kenne Leute, welche die Abmahngebühren + Unterlassensschreiben bezahlt + unterschrieben haben...

Gruß

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk
 

Generell hast schon Recht, bislang ist das Gesetz zwar beschlossen, aber wohl noch nicht in Kraft. Entweder es fehlt noch eine Unterschrift vom Presi, oder es gibt eine EU Veto Frist (Beispiel 3 Monate).

Ich kann mir vorstellen das Rechteinhaber die Frage aufwerfen, wer hat denn ein Hotspot, im Prinzip sagen die Verteidiger wohl jeder. Eine Überarbeitung ist schon für in zwei Jahre vorgesehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn die Sippe aber auf Tauschbörsen geht, hast du momentan noch ein Problem, noch schlimmer Kommentare, die jetzt nicht mehr genehm sind.
Mein WLAN ist jedenfalls zu, wenn es nicht abgeschaltet ist.
 
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