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PC & Internet Betrüger versenden vorgebliche Abmahnungen

[FONT=&quot]Erneut werden im Namen eines Rechtsanwalts gefälschte Abmahnungen wegen vorgeblicher Urheberrechtsverletzungen verschickt. Die Empfänger der Mails sollen 100 Euro Schadensersatz per Paysafecard zahlen.[/FONT]
[FONT=&quot]Derzeit werden vorgebliche Abmahnungen per Mail verbreitet, in denen den Empfängern angebliche Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Kriminelle Abzocker versenden diese Mails mit gefälschten Absenderangaben einer Berliner Anwaltskanzlei. Die Täter wollen offenbar vom schlechten Gewissen mancher Internet-Nutzer profitieren.[/FONT]
[FONT=&quot]Die Mails kommen mit einem Betreff wie "Vorwurf der Urheberrechtsverletzung" und der Absenderangabe "Sasse und Partner Rechtsanwälte". Im Text heißt es, die Kanzlei vertrete die Senator Entertainment AG in Berlin und es gehe um eine "Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials". Die vorgeblichen Verstöße sollen "von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk" begangen worden sein. Man sei verpflichtet "Ermittlungsakte bis zum 01.03.2011 der Staatswanltschaft [sic!] Berlin zurückzusenden".[/FONT]
[FONT=&quot]Die Angeschriebenen werden aufgefordert einen "Schadensersatzanspruch von 100 Euro [...] sicher und unkompliziert mit einer PaySafeCard zu bezahlen", indem sie den 16-stelligen PIN-Code dieser Karte an eine angegebene Mail-Adresse senden. Der Mail-Schreiber betont, es handele sich dabei um ein "Mahn-Bußgeld" – das "offizielle Bußgeld für den Schadensersatzanspruch" betrage 800 Euro, falls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet würde.[/FONT]
[FONT=&quot]Die Berliner Kanzlei Sasse & Partner weist auf ihrer Website darauf hin, dass es sich bei diesen Mails um Betrugsversuche handelt. Echte Abmahnungen erfolgen stets per Post. Bereits im Oktober 2010 waren Online-Kriminelle mit der gleichen Masche auf Bauernfang.[/FONT]
 
AW: Betrüger versenden vorgebliche Abmahnungen

Alle leute sollen wissen das man auf Mahnbescheide von Inkasso ,Rechtsanwälteheinis,sonstigen Firmen nicht reagieren muss

NUR gerichtliche Mahnbescheide sind bindend !!! dann wirds höchste Eisenbahn aber der rest .....ab in den papierkorb
 
AW: Betrüger versenden vorgebliche Abmahnungen

wer auf so etwas reinfällt ist selber schuld.
da springen wohl welche auf den gleichen zug der ehrenwerten kanzleien auf.

ps:
bei sa*** und pa*** *hust*,naja reden wir nicht darüber und denken uns unser teil die sind eine geschichte für sich.
wie nennt man es eigentl. wenn man versucht per abmahnungen von der stange das schnelle geld zu machen ??
 
AW: Betrüger versenden vorgebliche Abmahnungen

die betrügerein werden auch immer besser wer da zahlt ist aber auch selber schuld
 
AW: Betrüger versenden vorgebliche Abmahnungen

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Das nennt man VERBRAUCHERSCHUTZ nach DEUTSCHER ART!
So halten sich unfähige Anwälte über Wasser bzw. VERGOLDEN IHR NICHTKÖNNEN!

Solange Politik und Gerichte dieses UNWESEN fördern, wird sich daran auch nichts ändern.

Ich mal sonem Typen geschrieben, dass es nicht meine Aufgabe sein könne, hungernde Anwälte zu alimentieren. Das fand er zwar nicht wirklich gut, aber den Prozess hat er dennoch verloren.
DER KONNTE NICHT MAL DAS.
 
AW: Betrüger versenden vorgebliche Abmahnungen

Quelle: zdnet.de

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt hat in einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 17. Dezember 2010 (Az. 1 Ws 29/09) entschieden, dass Online-Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmäßiger Betrug einzustufen sind. Betreibern von Abofallen-Websites drohen damit Haftstrafen von mindestens sechs Monaten.

Bisher haben Staatsanwaltschaften viele Ermittlungsverfahren eingestellt, weil sie versteckte Preisinformationen nicht als Täuschung gewertet haben. Die Begründung: Die Preise seien für jedermann ersichtlich gewesen, auch wenn sie nur im Kleingedruckten stünden.

Im vorliegenden Fall ging die Staatsanwaltschaft Frankfurt anders vor: Sie klagte zwei Betreiber einer Abofallen-Website wegen Betrugs an. Das Landgericht Frankfurt lehnte jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Begründung ab, die Kunden seien nicht getäuscht worden, weil das Online-Angebot einen - wenn auch versteckten - Preishinweis enthalten habe. Daraufhin richtete sich die Staatsanwaltschaft an das OLG Frankfurt. Das hat den Fall anders bewertet und das Landgericht angewiesen, das Hauptverfahren gegen die Angeklagten zu eröffnen.

"Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen. Es handelt sich um einen gewerbsmäßigen Betrug, so dass die Mindeststrafe sechs Monate Haft beträgt", erklärt Hauke Hansen von der Frankfurter Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare, der der Beschluss des OLG vorliegt.

Ein entsprechendes Urteil könnte auch den Kampf der Verbraucherzentralen gegen Abofallen-Betreiber vereinfachen. "Die Verbraucherschützer haben eine Klage nach der anderen gewonnen, ohne dass der allgemein beklagte Missstand auch nur annähernd behoben werden konnte. Dies dürfte sich nun radikal ändern", sagt Hansen.

Die von der Bundesregierung geplante Button-Lösung gegen Internet-Abzocke, die auch EU-weit eingeführt werden soll, sieht der Anwalt eher kritisch. Der Vorschlag sieht vor, dass Verbraucher ausdrücklich auf mögliche Kosten von Online-Angeboten hingewiesen werden und diese per Mausklick bestätigen müssen. Weil dadurch aber keine bessere Verfolgung der Betreiber ermöglicht werde, lehnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Lösung ab.

"Aus unserer Sicht kann nur eine strafrechtliche Verfolgung die Täter wirklich abschrecken. Erst mit der aktuellen Entscheidung des OLG kann das Vollzugsdefizit endlich gelöst werden. Es gibt zahlreiche weitere Staatsanwaltschaften, die bereits in den Startlöchern stehen", so Hansen.
 
AW: Betrüger versenden vorgebliche Abmahnungen

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Das stimmt so nicht. Darum möchte ich das gerne noch mal klarstellen.

Wenn man Post von einem Inkasso oder Rechtsanwalt bekommt, muss man zuerst einmal prüfen, ob die Forderung rechtmäßig ist. Ist sie das nämlich, haben die ein Recht zu fordern. Wenn man meint es besteht keine Schuld, kann man bestreiten. Die müssen dann einen Rechtsgrund liefern.

Hat das Inkasso bereits einen vollstreckbaren Titel gegen einen in der Hand, kann es sehr wohl die ganze Palette der Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Spätestens wenn das Inkasso einen gerichtlichen Mahnbescheid schickt, muss innerhalb von 14 Tagen reagiert werden. Ansonsten wird die Forderung automatisch tituliert und damit vollstreckbar.
Darum muss man unbedingt den Mahnbescheid prüfen. Ggf. die oftmals übertriebenen Inkasso- Fantasiegebühren bestreiten, wenn schon die Hauptschuld rechtmäßig ist.

Forderungen per E-Mail gibt es "noch" nicht. Sobald aber echtes Papier im Briefkasten liegt, sollte man das auch ernst nehmen. Wer einfach nur ungelesen in den Papierkorb entsorgt, kann ein böses Erwachen erleben.

Gerade Rechtsanwälte finden das gar nicht lustig, wenn sie ignoriert werden. Anwaltschreiben sollte man auf jeden Fall ernst nehmen und reagieren.

Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden sind kostenlos. Dafür muss man "noch" nichts zahlen.
 
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..man "MUSS" eigentlich nur sterben (irgendwann) und sonst gar nichts....
mfg....
 
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solange es leute gibt die auf sowas reinfallen wird es auch betrüger geben die dies ausnutzen

traurig, aber so ist das nunmal
 
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IRRTUM!

Solange beim Thema Abmahnung die nackte Angst umgeht, weil die Leute sich diesem TERROR hilflos ausgesetzt fühlen, haben Betrüger ganz leichtes Spiel!
 
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Auch hier sollte man differenzieren.
Ein Anwalt hat mir gegenüber keinen anderen Status wie jede andere natürliche Person auch. Das bedeutet, ich kann ihn genauso behandeln wie jeden anderen, der mir in irgend einer Form auf den Wecker geht.
Wenn die Forderung oder das Ansinnen gerechtfertigt ist, sollte man antworten. Wenn nicht, ignorieren oder ihm sagen,dass er woanders betteln gehen soll.

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AW: Betrüger versenden vorgebliche Abmahnungen

man bräuchte nur mal verlangen das besagte anwälte eine kopie des schreibens beifügen,welches sie beauftragt für mandant xy die urheberrechtsverletzung zu verfolgen.

man würde mit sicherheit schnell feststellen dass die geloggten ip-adressen der loggerbuden in den meisten fällen vor !!!! der beauftragung liegen und somit nicht rechtmässig erfolgte.
 
AW: Betrüger versenden vorgebliche Abmahnungen

Für Dich mag ein Anwalt eine ganz normale Person sein. Die deutsche Rechtsordnung sieht den Rechtsanwalt aber als „unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 Link veralten (gelöscht))

Somit hat er ganz andere Rechte als zB. ein Inkassobüro. Im Gegensatz zu den Inkassos sind seine Gebühren auch ganz klar im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz definiert.
 
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Mogelhieb, genau da liegt ja das Problem.

DER HERR RECHTSANWALT wird, von der Mehrheit der Leute, als "Amtsperson" angesehen.
Um so schlimmer ist es, dass Politik und Gerichte diesem Treiben keinen Einhalt gebieten.

Es reichte vollkommen, könnten nur Verbraucherzentralen abmahnen!
 
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Darauf kann man sogar bestehen.
Wenn mich ein Anwalt anschreibt, ohne eine Vollmacht seines Mandanten beizufügen, oder mindestens anwaltlich zu versichern, dass dieses Schreiben im ausdrücklichen Auftrag seines Mandanten erfolgt, wandert es definitiv in die Tonne.
Ich hatte dadurch auch bisher keine Nachteile.
Auch -und gerade wenn- ein Anwalt ein Organ der Rechtspflege ist, hat er sich an Regeln zu halten. Eine davon ist, schlüssig darzulegen, dass er namens und im Auftrag seines Mandanten handelt.

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