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BAG-Urteil: Vorgesetzte müssen Arbeitnehmer vor Urlaubsverfall warnen

josef.13

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Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts stärkt die Rechte von Angestellten: Vorgesetzte müssen Arbeitnehmer warnen, bevor Urlaubstage verfallen können.

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter künftig auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen, und sie auch darauf hinweisen, dass die freien Tage sonst verfallen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden und damit EU-Recht in deutsches Recht übertragen: „Arbeitnehmer können jetzt prüfen, ob sie vielleicht doch noch Anspruch auf Urlaub haben, von dem sie dachten, er sei verfallen“, sagte Oliver Klose, Sprecher beim Bundesarbeitsgericht (BAG), nach der Urteilsverkündung. Allerdings ließen die Erfurter Richter offen, ob der Anspruch auch verjähren kann.

Urlaubsanspruch: Nimm dir endlich frei!
Über den Anspruch auf nicht genommenen Urlaub müsse „klar und rechtzeitig“ ein Hinweis erfolgen, ließ der Vorsitzende BAG-Richter Heinrich Kiel wissen. Wann jedoch ein Hinweis als rechtzeitig gilt, ist nicht definiert. Eine Entscheidung darüber steht somit noch aus. „Dieser Punkt wird die Rechtsprechung in Zukunft sicher noch beschäftigen", sagt auch der BAG-Sprecher Oliver Klose. Die Bundesarbeitsrichter äußerten sich während der Verhandlung ähnlich. Anlass für die Grundsatzentscheidung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts war ein Fall aus Bayern.

Ein ehemaliger Angestellter der Max-Planck-Gesellschaft in München wollte 51 Urlaubstage aus mehreren Jahren ausbezahlt haben, da er sie bis zum Ende seines Arbeitsvertrages nicht aufgebraucht hatte. Für den nicht genommenen Urlaub hatte er eine Abgeltung in Höhe von fast 12.000 Euro verlangt. Der alte Arbeitgeber will den Forscher nach eigenen Aussagen frühzeitig in einer E-Mail auf seine Ansprüche hingewiesen haben, der bestreitet das jedoch. Wegen der unklaren Faktenlage fällte das BAG in dem konkreten Fall kein Urteil. Wer Recht hat, soll jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) München klären.

In der grundsätzlichen Frage, ob Urlaubsansprüche verfallen können, stärkten die Arbeitsrichter jedoch die Arbeitnehmerechte, indem die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Anwendung kam. Der EuGH hatte bereits im November vergangenen Jahres entschieden, dass Arbeitnehmer über ihre Urlaubsansprüche angemessen aufzuklären seien. BAG-Richter Heinrich Kiel interpretierte bereits vor Urteilsverkündung die EuGH-Entscheidung: „Der Urlaub soll genommen werden, und er soll im Urlaubsjahr genommen werden.“ Dies sei auch das Anliegen des Bundesurlaubsgesetzes.

Quelle; t3n
 
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