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Hardware & Software AVM stemmt sich gegen den Verkauf aufbereiteter FRITZ!Boxen

Wenn es wirklich so ist wie es behauptet wird dann liegt das Branding auf einem Eprom.
Dieser kann nur gelesen aber nicht beschrieben werden ohne einen Eingriff in der Hardware
zu tätigen und genau das ist nicht erlaubt da damit das original verändert wird das sagt das Gesetzt
und AVM wäre im Recht. Das diese Boxen nun veraschrottet werden sollen weil Unitymedia ncits mehr macht
oder übernommen wurde gibt denen nicht das Recht dies zu verändern auch niemand anderes.
Diese Boxen sind Supventioniert das heisst dafür wurde nicht der volle Preis gezahlt und auch das wäre unfair
normlen Käufer gegenüber. Das dies nun in den Schrott soll ist schade aber erforderlich denn wenn man am Eprom rumspielt
kann niermand sagen das die Boxen keine Fehler erzeugen, was man damit machenh kann ist erst einmal Nebensache.
Zudem sind die von AVM entwickelt, hergestellt und im Verkauf deshalb sind und bleiben die im Recht.
Wer schnell Geld verdienen will ist doch wohl jemand anderes oder weshalb die Boxeb unter 50% verschleudern.
Ich sehe da AVM voll im Recht und es muss untersagt werden.
 
Hm, theoretisch ja, aber ich bezweifel auch, dass es sich für den Händler lohnt bei 20.000 Boxen am EPROM rumzulöten ... zudem sich laut Beitrag AVM daran nicht einmal stört, sondern die Änderung der Software selbst anmäkelt und wenn es nur das Ändern eines Parameters ist, damit die Box sich für nicht mehr gebrandet hält, gibt's damit auch keinen Eingriff in die HW
 
Also üblicherweise werden Eproms nicht eingelötet, sondern gesockelt. Muss mal was geändert werden,
raus aus dem Sockel, mit UV-Licht den Inhalt gelöscht und dann in einem Eprommer den neuen Inhalt
gebrannt.
 
Das war mal in den 80ern (und frühe 90er), mittlerweile ist alles auf Flash. Und auch bei Flash-Speicher kann es sein, dass ein Pin für "write enable" händisch angeschlossen werden muss (oder über Schalter / Jumper), um (versehentliches) Überschreiben zu verhindern.

Und "EPROM" ist oft auch ein Sammelbegriff für (den eigentlichen) EPROM, EEPROM und Flash-EEPROM.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das war mal in den 80ern (und frühe 90er), mittlerweile ist alles auf Flash

Das ist mir bekannt, hier war aber die Rede von einem Eprom und die wurden aus gutem Grund gesockelt.
Ich konnte mir, ehrlich gesagt, auch nicht vorstellen, dass heutzutage noch was auf Eprom gespeichert wird,
aber, Ausnahmen bestätigen die Regel... :smile:
 
Wenn überhaupt, dann in EEPROMs, die heute meist im Hauptchip integriert sind.
 
AVM vs. Woog: Gericht entscheidet im Mai über gebrauchte Fritzboxen

Dürfen Fritzboxen aus Providerbeständen mit der Firmware der Geräte aus freiem Handel verkauft werden? Darüber wurde am Donnerstag in München verhandelt.

Im Rechtsstreit zwischen dem Routerhersteller AVM und dem Händler Woog um gebrauchte Fritzboxen fand am Donnerstag die mündliche Verhandlung statt. Die zuständige Kammer des Landgerichts München I hat allerdings noch kein Urteil gefällt. Dieses soll erst am 14. Mai verkündet werden, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte.

In dem Streit geht es um rund 20.000 gebrauchte Fritzboxen vom Typ 6490 Cable, die ursprünglich vom Netzbetreiber Unitymedia an seine Kunden vermietet wurden. Woog ersetzte die Unitymedia-spezifische und veraltete Firmware dieser Boxen durch die aktuelle Software, die AVM für die im freien Handel erhältliche Version des Geräts entwickelt hat. Im Februar erwirkte AVM beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen den weiteren Verkauf der modifizierten Router.

Eine andere Kammer dieses Gerichts entscheidet nun, ob das Verkaufsverbot bestehen bleibt oder aufgehoben wird. Zentral ist die Frage, ob AVM als Inhaber der Marke Fritzbox den Vertrieb untersagen darf. Laut Unionsmarkenverordnung ist das inbesondere dann der Fall, "wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist".

Beide Seiten optimistisch

Laut der Gerichtssprecherin ging es in der mündlichen Verhandlung im Wesentlichen darum, ob Woog lediglich ein zulässiges Update aufgespielt hat oder ob die Boxen durch das Update und weitere Handlungen manipuliert wurden. "Auch wurde länger diskutiert, ob das Argument des Umweltschutzes bei der Interessenabwägung im Art. 15 Abs. 2 UMV eine Rolle spielt oder nicht."

Oliver Löffel, Anwalt des Woog-Geschäftsführers Carlo Faber, sagte: "Der Fall ist alles andere als klar und eindeutig gelagert, daher nimmt sich das Gericht für die Entscheidung Zeit. Wir sind nach der mehrstündigen Verhandlung optimistisch." Der Anwalt von AVM, Wolfgang Götz von der Kanzlei Klaka, sagte, er sei zuversichtlich, dass das Urteil im Sinne des Herstellers ausfallen werde.

Quelle; heise
 
Laut Unionsmarkenverordnung ist das inbesondere dann der Fall, "wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist".

Verschlechtert hat sich der Zustand der gebrauchten Fritz!Boxen durch das Firmware-Update wohl nicht, eher verbessert, weil ohne Funktionseinschränkungen.

Ich frag mich eher, woher bekommt man 20.000 gebrauchte Fritz!Boxen zu welchen Bedingungen. Wenn die gebrauchten Fritz!Boxen wirklich durch die Provider verschrottet werden müssten, was AVM so vertraglich geregelt haben müsste, dann könnte AVM (erfolgreich) klagen (wollen) und die Provider verklagt.

Nein, man verklagt ja nicht die Hand, die einen füttert!
 
Zuletzt bearbeitet:
Toll, dann darf man bald bei einem neuen Auto die Karosserie nicht mehr anders lackieren, nicht den Motor tunen, keine anderen Reifen aufziehen oder wie ? Armes Deutschland.... wie gut, dass ich die eine meiner fritz?Boxen von einem Kumpel bekommen habe und die zweite vom Wertstoffhof
 
AVM FRITZ!Box: Urteil im Fall „Verkauf veränderter Provider-Geräte“

Vor einiger Zeit wurde bekannt, dass sich AVM gegen den Verkauf von Providergeräten durch Dritt-Händler stemmt. Woog kaufte Geräte auf, arbeitete diese auf, flashte „normale“ Firmware und veräußerte diese weiter. Nun gab es ein erstes Urteil des Landgerichts München I. Im Urteil des Münchner Landgerichts I wird die Veränderung von Produkten, wie sie von Woog vorgenommen und vertrieben wurde, untersagt.

Nachvollziehbar, dass AVM diese Entscheidung begrüßt. Für Herkunft und Qualität könne man als Markenherstellerin nur für die Ware in dem Zustand bürgen, in dem sie (oder mit Zustimmung) in den Verkehr gebracht worden ist, so AVM in einem Statement uns gegenüber.

Man begrüße aber den Verkauf von gebrauchten Produkten im privaten Bereich. Denn auch für Produkte, die Kunden „aus zweiter Hand“ nutzen, biete man Support und Updates. Das Urteil verhindert lediglich die gewerbsmäßige Manipulation von Software oder Hardware. Was den Verbleib der Charge von Providergeräten betrifft, die Woog laut Gerichtsurteil nun nicht in den Verkehr bringen kann, so sei man Woog gegenüber gesprächsoffen. Man habe ein gut funktionierendes Refurbishment-Management.

Die Kammer des Landgerichts München hat zu diesem Aspekt zudem ausdrücklich festgestellt, dass man sich nicht auf das Elektrogesetz berufen kann. „Denn das Elektrogesetz ermächtigt keinen Dritten, Markenrechte eines anderen zu verletzen.“

Quelle; caschy
 
Was den Verbleib der Charge von Providergeräten betrifft, die Woog laut Gerichtsurteil nun nicht in den Verkehr bringen kann, so sei man Woog gegenüber gesprächsoffen. Man habe ein gut funktionierendes Refurbishment-Management.

Wenn dem so wäre, dass AVM ein gut funktionierendes Aufarbeitungs-Management hätte, dann hätte wohl Woog oder wer auch immer keine Chance gehabt, gebrauchte AVM Boxen in dem Umfang gewerbsmäßig selber aufarbeiten zu können. Es geht immerhin um 20.000 Fritz!Boxen 6490 Cable, die wohl nur direkt von KabelTV-Anbietern stammen können und für die AVM kein gutes Angebot zur Aufarbeitung hat(te).
 
Gericht bestätigt Verkaufsverbot für Fritzboxen

Ein Onlinehändler darf keine gebrauchten Fritzboxen von Unitymedia weiterverkaufen. AVM würde die 20.000 Geräte gerne selbst wieder aufpolieren.

Das Landgericht München hat ein Verkaufsverbot vormals gebrandeter Kabelrouter bestätigt. In dem Urteil werde die Veränderung der Geräte durch den Onlinehändler Woog Media untersagt, teilte der Fritzbox-Hersteller AVM am 14. Mai 2020 mit. Der Händler hatte Zehntausende ausgemusterte Kabelrouter vom Typ Fritzbox 6490 Cable vom Kabelnetzbetreiber Unitymedia aufgekauft und anschließend mit einem ungebrandeten Fritz-OS weiterkauft.

Das Gericht hat diese Praxis in einer einstweiligen Verfügung vom 13. Februar 2020 untersagt. Woog-Media-Geschäftsführer Carlo Faber hoffte anschließend, sich im Hauptsacheverfahren durchsetzen zu können. "Sollte dies wider Erwarten nicht geschehen, müssten wir sehr viele Geräte wohl verschrotten. Das könnten wir nicht verstehen, weil wir ja nur dafür sorgen, dass gebrauchte Geräte voll funktionsfähig sind und sicher weiter benutzt werden können", sagte der Firmenchef auf Anfrage von Golem.de.

Was passiert mit den Geräten?

AVM zeigte sich gegenüber dem im nordrhein-westfälischen Velbert ansässigen Händler zu Gesprächen bereit, was die Weiternutzung der Geräte betrifft. "Wir haben ein gut funktionierendes Refurbishment-Management", sagte Sprecherin Doris Haar. Prinzipiell unterstütze und begrüße AVM den Verkauf gebrauchter Geräte im privaten Bereich. Auch für diese Geräte würden kostenfreier Support und Updates angeboten. "Das Urteil verhindert lediglich die gewerbsmäßige Manipulation von Software oder Hardware", sagte Haar.

Woog hatte die Geräte ursprünglich über einen Zwischenhändler aufgekauft, das Branding entfernt und ein aktuelles, nicht für einen bestimmten Provider modifiziertes Fritz-OS aufgespielt. Solche Geräte können Nutzer nach Wegfall des Routerzwangs auch in Kabelnetzen verwenden. Der Provider Unitymedia, der inzwischen zu Vodafone gehört, tauscht seit einiger Zeit die 6490er-Geräte gegen neuere 6591er aus, damit Nutzer auf den neuen Standard Docsis 3.1 umsteigen können. Bis zur Entscheidung des Landgerichts München soll Woog bereits 10.000 Exemplare verkauft haben. Weitere 20.000 sollen sich im Lager des Händlers befinden.

BGH-Urteil zu Simlock-Entsperrung

AVM berief sich in dem Streit auf das sogenannte Simlock-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2004 (Az: I ZR 13/02). Demnach liegt eine unzulässige Produktveränderung vor, wenn durch Simlock gesperrte Mobiltelefone ohne Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gebracht werden. Durch die Entsperrung werde die ursprüngliche Softwareinformation der Mobiltelefone geändert, was eine Produktveränderung bedeute.

Das Landgericht hat laut AVM festgestellt, dass Woog sich auch nicht auf das Elektrogesetz berufen könne. Dieses Gesetz "bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten". Das Elektrogesetz "ermächtigt keinen Dritten, Markenrechte eines anderen zu verletzen", sagte AVM.

Nachtrag vom 14. Mai 2020, 18:18 Uhr

Woog Media will die Entscheidung des Landgerichts anfechten. "Nach der Prüfung des Urteils durch unsere Anwälte haben wir uns entschieden, Berufung einzulegen, weil sich hier grundsätzliche Fragen stellen, welche in dem einstweiligen Verfügungsverfahren von dem Oberlandesgericht München und sodann gegebenenfalls in einem weiteren Verfahren von dem Bundesgerichtshof beantwortet werden müssen", sagte Faber auf Anfrage von Golem.de. Das Gericht hat laut Faber seine Entscheidung mit den Worten begründet: "Es wurde die installierte Firmware durch eine andere Firmware ersetzt, weshalb von einer Änderung der Eigenart dieser Geräte der Klägerin auszugehen ist, ohne dass es dabei darauf ankommt, ob hierdurch die Funktion verschlechtert wurde."

Auch Faber will weiterhin außergerichtlich mit AVM verhandeln: "Wir sind aber nach wie vor offen für Gespräche mit AVM, damit - auch im Interesse der Umwelt - gebrauchte Router verkauft werden können und nicht verschrottet werden müssen."

Quelle; golem
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde Refurbished-Produkte grundsätzlich sehr ressourcenschonend.
Nur: Das ein (preiswerteres) Produkt gehackt wird, um auch zusätzliche Features (eines teureren Geräts) freizuschalten, kann nicht rechtens sein.
Perfekt wäre, wenn AVM und Woog-Media sich einig würden, und ähnlich wie am PC-Markt von Microsoft angebotene "Refurbished-Upgradelizenzen" mit Aufkleber an (zertifizierte) Aufbereitungsbetriebe vergeben würde.
Das wäre dann win-win-win: AVM erhält die Preisdifferenz zwischen den Boxentypen teilweise ersetzt, Woog hätte ein legales Geschäftsmodell, Kunden könnten weiterhin auf etwas preiswertere Gebrauchtgeräte zurückgreifen und der Umwelt bleibt vorzeitiger Elektroschrott erspart.
 
Haltet mich für naiv, aber AVM hat doch schon mal für den Verkauf an die Kabelgesellschaft(en) die
Summe für die 20.000 Kisten bekommen. Weshalb sollen die noch mal kassieren?
Wenn jetzt die Kabelgesellschaft(en) ihre Boxen nicht mehr benötigen und an jemand Dritten verkaufen,
ist doch jedem gedient. Und wenn der wieder die originale Firmware draufspielt, ist da auch nichts
modifiziert, er hat doch nur den Urzustand hergestellt oder habe ich das was grundsätzlich falsch verstanden?
 
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