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PC & Internet Auskunft verweigert: Neuseeland muss Kim Dotcom entschädigen

Die Regierung Neuseelands muss Kim Dotcom umfangreiche Akten zur Verfügung stellen, die sie ihm seit 2015 rechtswidrig vorenthält. Dazu kommt eine Entschädigung. Dotcom glaubt nun, seine Auslieferung an die USA verhindern zu können.

Die Regierung Neuseelands hat Kim Doctoms Rechte verletzt, in dem sie ihm die Herausgabe über ihn gespeicherter Daten verweigert. Das hat das Menschenrechts-Tribunal des Landes entschieden. Die Regierung soll Dotcom nun die bereits 2015 unter Berufung auf ein Datenschutzgesetz angeforderten Unterlagen geben. Zusätzlich muss sie ihm 90.000 neuseeländische Dollar (umgerechnet rund 53.000 Euro) Entschädigung leisten. Bereits vor längerer Zeit war festgestellt worden, dass die Regierung Dotcom illegal ausspioniert und die Überwachung gegenüber Richtern verschwiegen hatte.

Dotcom wollte die über ihn gespeicherten Informationen insbesondere für das Gerichtsverfahren nutzen, in dem er sich seit 2012 gegen die Auslieferungen in die USA wehrt. Der Deutsche war noch nie in den USA. Dennoch will ihm die US-Regierung dort einen Strafprozess wegen Urheberrechtsverletzung, Racketeering und Geldwäsche machen. Ebenso sollen ehemalige Geschäftspartner Dotcoms ausgeliefert werden, die sich ebenfalls wehren.

Dotcom kündigt Klagen an
Auf Twitter feiert Dotcom die am Montag veröffentlichte Entscheidung des Menschenrechts-Tribunals als riesigen Erfolg. "Durch die rechtswidrige Unterdrückung von Informationen, die mir in [meinem Auslieferungsverfahren] helfen könnten, hat [Neuseeland] den Verlauf des Gerichtsverfahrens pervertiert", twitterte er. Er sieht den Anfang vom Ende des Auslieferungsverfahrens gekommen.

Außerdem ruft er den neuseeländischen Datenschutzkommissar zum Rücktritt auf. Der Beamte hatte nach einer Beschwerde Dotcoms für die Regierung entschieden – zu Unrecht, wie sich nun herausstellt. Zudem werde er damalige Regierungsmitglieder verklagen, die sich gegen die Ausfolgung seiner Daten ins Zeug geworfen hatten.

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Kim Dotcom 2014

(Bild: Robert O'Neill CC BY-SA 4.0)

Quelle; heise
 
Gerichtsurteil: Kim Dotcom erwirkt 53.000 Euro Schadenersatz von Neuseeland

Kim Dotcom, als Kim Schmitz in Kiel geboren, lebt seit vielen Jahren in Neuseeland. Die US-Ankläger werfen dem Gründer sowie seinen Mitarbeitern, der Internet-Tauschplattform Megaupload Copyright-Betrug im großen Stil vor.

Nun hat er vor dem Menschenrechtsgericht von Neuseeland einen Sieg errungen: Der Staat muss umgerechnet knapp 53.000 Euro Schadensersatz zahlen. Dotcom hatte 2015 von allen 28 neuseeländischen Ministerien sämtliche privaten Informationen angefordert, die sie über ihn haben. Der von den Behörden eingeschaltete Generalstaatsanwalt lehnte den Antrag mit der Begründung ab, er sei “schikanös“. Am Montag gab das Gericht Kim Dotcom recht. Die Regierung habe mit der Ablehnung des Ersuchens gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Die Regierung wurde angewiesen Dotcom einen Schadenersatz in Höhe von knapp 53.000 Euro zu bezahlen. Zudem wurde die Regierung und die Ministerien angewiesen, Dotcom alle relevanten Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Dotcom feierte seinen Sieg auf Twitter: “Nach Jahren der Beharrlichkeit ist die Zeit gekommen, wir haben gewonnen.” In einem weiteren Tweet behauptete der 44-Jährige zudem, auch die Möglichkeit, dass er an die USA ausgeliefert werde, sei mit der Entscheidung des Menschenrechtsgerichts nun “vorbei“.

What does the Human Rights Tribunal Judgement mean for my Extradition case?

It is OVER!

By unlawfully withholding information that could have helped my case the former Attorney General of New Zealand has perverted the course of Justice.
— Kim Dotcom (@KimDotcom) 26. März 2018

Seit 2012 kämpft Kim Dotcom gegen eine Auslieferung. Im Februar 2017 hatte ein neuseeländisches Gericht befunden, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf. Eine Entscheidung des Berufungsgerichts steht noch aus.

Quelle; tarnkappe
 
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