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PC & Internet Auch Händler aus Deutschland verklagen Paypal - mit Erfolg

Wie in den USA verklagen auch hierzulande Händler Paypal wegen Kontensperren und einbehaltenem Geld. Ein Anwalt berichtet von Problemen und ersten Erfolgen.

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Mit einer Sammelklage wehren sich mehrere Händler in den USA gegen Kontosperrungen durch Paypal. Auch in Deutschland kommen solche Sperren und gerichtliche Auseinandersetzungen darüber vor.

Der Rechtsanwalt Fabian Fritsch von der Kanzlei SBS Legal aus Hamburg vertritt Händler in solchen Fällen und hat bereits mehrere einstweilige Verfügungen gegen Paypal erwirkt. Im Interview mit Golem.de berichtet er über die Klagen, juristische Schwierigkeiten und Paypals undurchsichtiges Vorgehen. Denn Kontosperren sind nur eines von mehreren Problemen, über die der Anwalt für seine Mandanten mit Paypal streitet.

Golem.de: In den USA sperrt Paypal immer wieder Konten von Händlern, ohne Gründe dafür zu nennen oder das Geld auszuzahlen. Ist die Situation in Deutschland vergleichbar?

Fabian Fritsch: Auch in Deutschland kommt es vor, dass Paypal fristlos Geschäftskonten kündigt. Da ist dann vom einen auf den anderen Tag das Paypal-Konto eines Händlers weg und das Geld darauf wird bis zu 180 Tage einbehalten. Paypal spricht dabei von "Einschränkungen", de facto sind es aber Kontosperren.

Es soll auch schon vorgekommen sein, dass die Gelder nach den 180 Tagen nicht ausbezahlt wurden. Paypal verweist dann auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die es aus Sicht des Zahlungsdienstleisters ermöglichen, das Guthaben als Schadensersatz zu behalten.

Neben den Kontosperren und dem Einbehalten des Geldes gibt es für Händler in Deutschland noch ein anderes, teils ebenso existenzbedrohendes Problem: die von Paypal einbehaltenen Rücklagen, die sogenannten Reserven.

Golem.de: Was hat es mit den Reserven auf sich?

Fritsch: Reserven sind letztlich Rücklagen, die Paypal verlangt beziehungsweise einbehält. Es gibt zum einen feste Reserven, also einen bestimmten Betrag, der bei Paypal hinterlegt werden muss. Dieser Betrag kann bis zu sechsstellig ausfallen. Zum anderen gibt es eine dynamische Reserve. Das ist ein prozentualer Teil des Umsatzes, den die Händler über den Zahlungsdienstleister erwirtschaften. Diesen behält Paypal nach unseren Erfahrungen für 60 bis 90 Tage ein.

Golem.de: Wie hoch ist so eine dynamische Reserve?

Fritsch: In unseren Fällen waren das 30 Prozent, teilweise sogar deutlich mehr. Wenn ein Händler in einem Monat 100.000 Euro Umsatz über Paypal erwirtschaftet, behält Paypal je nach festgelegtem Prozentsatz beispielsweise 30.000 Euro für mehrere Monate ein.

Die dynamische Reserve wird aber nicht nur in einem Monat erhoben, sondern fortlaufend. Das heißt, In den ersten 60 oder 90 Tagen wird der Prozentsatz komplett einbehalten und ab dem 61. oder 91. Tag werden die ersten Beträge wieder ausbezahlt.

Die dynamische Reserve muss wohlgemerkt zusätzlich zur festen Reserve hinterlegt werden. Das führt bei Händlern zu massiven Liquiditätsproblemen, die sie beispielsweise mit teuren Krediten ausgleichen müssen. Im schlimmsten Fall müssen sie ihren Laden schließen, weil sie nicht mehr zahlungsfähig sind.

Golem.de: Gibt es eine Vorwarnung seitens Paypal oder wie kommen die Reserven oder die Kontosperren zu Stande?

Fritsch: In unseren Fällen war der Ablauf in der Regel so, dass der Händler eine E-Mail, in der Paypal Informationen zum Geschäftsmodell, zur aktuellen Auftragslage oder ähnlichem einfordert, erhält. Teilweise verlangt Paypal zudem eine Erklärung zu etwaigen Käuferschutzverfahren. Das betrifft beispielsweise auch lange Lieferzeiten im Zuge der Coronapandemie.

Die Fragen muss der Händler dann beantworten und es wird eine Prüfung angestoßen, die unterschiedlich lange dauert. Darauf folgte in unseren Fällen entweder eine fristlose Kündigung mit Einbehalt des Geldes oder es werden die besagten Reserven verlangt. Das ist das Szenario, das wir in unserer Kanzlei erleben.

Golem.de: Wie begründet Paypal den Einbehalt der Gelder?

Fritsch: Das wissen wir leider nicht. Das wird seitens Paypal auch nicht nachvollziehbar kommuniziert. Der Händler wird einfach mit einer fristlosen Kündigung konfrontiert, ohne den genauen Grund dafür zu erfahren. Manchmal behauptet Paypal bei der Kontosperrung, dass verbotene Gegenstände gehandelt worden seien. Dann wird auf einen Punkt in den AGB verwiesen, in dem beispielsweise der Verkauf von Waffen, Gewalt und Pornografie genannt wird. Wenn der Händler aber definitiv ausschließen kann, dass er solche Produkte verkauft hat, hilft ihm das auch nicht weiter.

Geringfügig mehr Informationen gibt es bei den Reserven. Paypal betont in den Ankündigungsschreiben, dass diese branchenüblich seien und nach einer internen Risikoüberprüfung erhoben würden. Konkrete Gründe und eine auf den Einzelfall bezogene Berechnungsgrundlage werden im jeweiligen Fall beziehungsweise dem jeweiligen Unternehmen jedoch ebenfalls nicht genannt. Da die Unternehmen den Grund für die Reserven nicht kennen, können sie auch gar nicht darauf reagieren und beispielsweise ein Problem beheben.

Paypal zahlt das Geld nicht immer vollständig aus

Golem.de: In den USA klagen Händler auch über den Einbehalt des Geldes nach den 180 Tagen - ist das in Deutschland auch der Fall?

Fritsch: Bei der Kontosperrung schreibt Paypal, dass die Gelder im Rahmen der Sperre einbehalten und die Aktivitäten geprüft werden. Nach spätestens 180 Tagen will Paypal dann eine Entscheidung über die ganze oder teilweise Auszahlung des einbehaltenen Geldes fällen. Eine teilweise Auszahlung bedeutet aber nichts anderes als: Den Rest behalten wir.

Golem.de: Darf Paypal das Geld einfach so behalten?

Fritsch: Das ist eine Rechtsfrage, die man im Einzelfall beantworten muss. Man kann jedoch nicht sagen, dass Paypal das generell nicht tun darf. Wenn Haftungsansprüche im Raum stehen, beispielsweise wenn jemand wirklich Waffen angeboten und dadurch tatsächlich ein Verstoß stattgefunden hat, kann Paypal unter Nennung der konkreten Zuwiderhandlung Geld in der Höhe des voraussichtlichen Schadens einbehalten. Das muss dann aber auch rechnerisch nachvollziehbar dargelegt werden, beispielsweise wenn Ermittlungen stattgefunden haben und im Rahmen dessen Auslagen entstanden sind.

Tatsächlich korrelieren die 180 Tage mit der Zeitspanne, in der Kunden Beschwerden einreichen können. Das heißt, wenn ich heute etwas bestelle und mit Paypal bezahle, kann ich nach 180 Tagen noch ankommen und sagen, der Händler habe falsch oder gar nicht geliefert. In der Zeitspanne besteht also die Gefahr, dass Kunden noch Geld zurückfordern. Dafür soll der Einbehalt nach Aussagen von Paypal bestimmt sein.

Das könnte man zwar grundsätzlich einsehen, aber auch hier muss man im Einzelfall entscheiden und begründen. Beispielsweise wird ein Händler, der seit vielen Jahren ein Paypal-Konto führt und mit wenigen Beschwerden konfrontiert war, wohl eher nicht plötzlich tausende Beschwerden bekommen, die einen Einbehalt sechsstelliger Summen rechtfertigen.

Golem.de: Und nach den 180 Tagen?

Fritsch: Da fällt jedweder Grund für die Einbehaltungen grundsätzlich komplett weg. Nach unserer Auffassung darf dann kein Geld mehr einbehalten werden, ohne dass darüber hinaus ein konkreter Schaden geltend gemacht wird. Also gerade nicht pauschal oder mit dem Argument: Ja, wir dürfen das.

Paypal begründet den Einbehalt ja mit Verweis auf die Geschäftsbedingungen, nach denen es pro begangenem Verstoß gegen die AGB 2.500 Euro behalten darf, als sogenannten pauschalen Schadensersatz. Das halten wir aber für rechtlich unwirksam.

Golem.de: Neben ihrem Geld verlieren die Händler teilweise auch den Zugang zur Zahlungsplattform?

Fritsch: Ja, das ist für sich schon ein großes Problem. Für viele Onlinehändler ist Paypal existenziell notwendig. Der Dienst wird oftmals für 70 Prozent der eingegangenen Bestellungen von Onlinekunden zur Zahlungsabwicklung bei den Händlern genutzt, teilweise sogar zu über 90 Prozent, wenn Paypal-Plus zum Einsatz kommt. Paypal weiß aus unserer Sicht um seine Stellung im Onlinehandel. Entsprechend wird der eine oder andere Händler die Reserven aus Angst durch teure Kredite finanzieren, statt gegen Paypal vorzugehen.

Golem.de: Was können die Händler tun?

Fritsch: In beiden Fällen - Kündigung oder Reserven - können Händler klagen oder eine einstweilige Verfügung erwirken. Die einstweilige Verfügung muss innerhalb eines Monats gestellt werden und hat den Vorteil, dass eine Entscheidung binnen weniger Wochen vorliegen kann. Je nach Entscheidung muss Paypal dann die Sperre oder Reserve wieder aufheben und die Gelder freigeben. Darüber kann dann beispielsweise eine Insolvenz abgewendet werden.

Eine endgültige Entscheidung ist das allerdings nicht, weil Paypal in aller Regel gegen die einstweilige Verfügung vorgehen und dann der normale Klageweg beschritten wird, der im schnellsten Fall sechs bis neun Monate, mitunter aber auch einige Jahre dauern kann. Eine Klage kann man als Händler natürlich auch selbst jederzeit erheben.

Golem.de: Dieser Klageweg ist neu?

Fritsch: Tatsächlich ist teilweise umstritten, ob man in Deutschland gegen die Sperre beziehungsweise die Reserve vorgehen kann. Paypal hat seinen europäischen Sitz in Luxemburg und die AGB so ausgestaltet, dass Klagen außerhalb von Luxemburg nicht möglich sein sollen.

Die Zuständigkeitsproblematik war bisher das wohl schärfste Schwert von Paypal, weil sich ein deutscher Händler natürlich schon generell scheut, juristisch gegen Paypal vorzugehen, aber gleich zweimal davor, dies in einer anderen Jurisdiktion zu tun. Das war bisher für die meisten Händler von den Kosten und dem Aufwand her schlicht nicht durchführbar.

Dieser Ansicht haben mehrere Gerichtsentscheidungen, die von uns und anderen Kanzleien erwirkt wurden, jedoch eine klare Absage erteilt: Man kann und darf in Deutschland gegen Paypal klagen oder eine einstweilige Verfügung erwirken, der Paypal dann auch Folge leisten muss und dies auch tut. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Händlers beziehungsweise der Firma.

Golem.de: Wie ist die Aussicht auf Erfolg?

Fritsch: Das hängt vom Einzelfall ab, mehrheitlich aber stehen die Chancen gut. Daher haben wir bereits mehrere erfolgreiche einstweilige Verfügungen erwirkt, mit denen die Händler wieder an ihr Geld gelangen konnten. Die Hauptsacheverfahren laufen allerdings noch.

Quelle; golem
 
paypal ist der letzte dreck hat mich auch schon getroffen mit 2500€ die erstmal 3 monate weg waren und nur über einen anwalt wiederzubekommen waren. nie wieder paypal!!! eine sofortüberweisung (echtzeit) ist besser!
 
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