Der Zahlungsdienst PayPal hat in den letzten Wochen eine Änderung vorgenommen, die bei Kund:innen für Verwirrungen sorgte und bei Händler:innen für Unmut: Bei manchen Kaufabschlüssen wurde ein Kasten mit einer Warnung vor möglichen Zusatzkosten angezeigt (wir berichteten).
Kund:innen berichteten, dass Beträge angezeigt wurden, die bis zu 20 Prozent über dem eigentlichen Endpreis lagen. Händler:innen gaben an, dass sie vermehrt Kaufabbrüche festgestellt haben, die wohl auf diesen Hinweis zurück zu führen sind.
Auf Nachfrage hat Paypal jetzt angegeben, warum dieser Hinweis angezeigt wird.
Grund ist die Zahlungsdienstleisterrichtlinie
Paypal verweist darauf, dass sie aufgrund der Zahlungsdienstleiterrichtlinie dazu verpflichtet sind, den Hinweis einzufügen. Die Zahlungsdienstleisterrichtlinie soll einheitliche und sichere Zahlungen innerhalb der EU gewährleisten.
Diese Richtlinie gibt unter anderem vor, das Kund:innen darüber informiert werden müssen, wenn der Endbetrag noch nicht feststeht um den etwaigen Mehrkosten zuzustimmen. In einem Statement, welches PayPal uns gegenüber abgegeben hat, heißt es
„Zu diesem Zweck kann dieser Hinweis je nach der Art der Dienstleistungen des Händlers und der Integration mit uns erforderlich sein.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Händler Lebensmittel mit variablem Gewicht verkauft oder Waren versendet, bei denen die Versandkosten nicht im Voraus bekannt sind. In den meisten Fällen wird dem Kunden jedoch der genaue Betrag am Ende des Kaufvorgangs angezeigt.“
Der Hinweis soll also darauf aufmerksam machen, dass unter Umständen ein höherer Betrag vom PayPal-Konto abgebucht wird, als ursprünglich vereinbart. Es wird ein Höchstbetrag angegeben, zu dem Käufer:innen zustimmen können. Sollte der Betrag des Verkäufers so weit abgeändert werden, dass er über dem vereinbarten Betrag liegt, kann die Transaktion von PayPal abgelehnt werden.
Ist das erlaubt?
Verbraucher:innen in Deutschland müssen allerdings keine Sorge haben, das nun regelmäßig ein höherer Betrag vom PayPal-Konto abgebucht wird, als ursprünglich vereinbart. Dafür sorgt die Preisangabenverordnung. Händler:innen sind ohnehin dazu verpflichtet, den Gesamtpreis inklusive aller Steuern und Gebühren Verbraucher:innen gegenüber anzugeben. bei B2C-Geschäften kann der Hinweis also in aller Regel ignoriert werden, da keine zusätzlichen Kosten mehr hinzukommen dürfen. Lediglich, Versandkosten, die nicht im Vorraus berechnet werden konnten, können unter die zusätzlichen kosten Fallen. Wenn vorher allerdings bereits ein fester Betrag für die Versandkosten angegeben wurde, darf dieser nicht im Nachhinein geändert werden.
Quelle; onlinehaendler-news
Kund:innen berichteten, dass Beträge angezeigt wurden, die bis zu 20 Prozent über dem eigentlichen Endpreis lagen. Händler:innen gaben an, dass sie vermehrt Kaufabbrüche festgestellt haben, die wohl auf diesen Hinweis zurück zu führen sind.
Auf Nachfrage hat Paypal jetzt angegeben, warum dieser Hinweis angezeigt wird.
Grund ist die Zahlungsdienstleisterrichtlinie
Paypal verweist darauf, dass sie aufgrund der Zahlungsdienstleiterrichtlinie dazu verpflichtet sind, den Hinweis einzufügen. Die Zahlungsdienstleisterrichtlinie soll einheitliche und sichere Zahlungen innerhalb der EU gewährleisten.
Diese Richtlinie gibt unter anderem vor, das Kund:innen darüber informiert werden müssen, wenn der Endbetrag noch nicht feststeht um den etwaigen Mehrkosten zuzustimmen. In einem Statement, welches PayPal uns gegenüber abgegeben hat, heißt es
„Zu diesem Zweck kann dieser Hinweis je nach der Art der Dienstleistungen des Händlers und der Integration mit uns erforderlich sein.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Händler Lebensmittel mit variablem Gewicht verkauft oder Waren versendet, bei denen die Versandkosten nicht im Voraus bekannt sind. In den meisten Fällen wird dem Kunden jedoch der genaue Betrag am Ende des Kaufvorgangs angezeigt.“
Der Hinweis soll also darauf aufmerksam machen, dass unter Umständen ein höherer Betrag vom PayPal-Konto abgebucht wird, als ursprünglich vereinbart. Es wird ein Höchstbetrag angegeben, zu dem Käufer:innen zustimmen können. Sollte der Betrag des Verkäufers so weit abgeändert werden, dass er über dem vereinbarten Betrag liegt, kann die Transaktion von PayPal abgelehnt werden.
Ist das erlaubt?
Verbraucher:innen in Deutschland müssen allerdings keine Sorge haben, das nun regelmäßig ein höherer Betrag vom PayPal-Konto abgebucht wird, als ursprünglich vereinbart. Dafür sorgt die Preisangabenverordnung. Händler:innen sind ohnehin dazu verpflichtet, den Gesamtpreis inklusive aller Steuern und Gebühren Verbraucher:innen gegenüber anzugeben. bei B2C-Geschäften kann der Hinweis also in aller Regel ignoriert werden, da keine zusätzlichen Kosten mehr hinzukommen dürfen. Lediglich, Versandkosten, die nicht im Vorraus berechnet werden konnten, können unter die zusätzlichen kosten Fallen. Wenn vorher allerdings bereits ein fester Betrag für die Versandkosten angegeben wurde, darf dieser nicht im Nachhinein geändert werden.
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Quelle; onlinehaendler-news