AW: Artikel: Gericht: Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter-Mails und -Chats überprüfen
Ist bei uns auf der Arbeit schon seit 2 Jahren die Norm. Geht man auf eine Seite die nicht erwünscht ist wird diese am nächsten Tag gesperrt. Mittlerweise kann man nur noch die Seiten erreichen die der Arbeitgeber freigibt oder welche für die Arbeit nach vorheriger Genehmigung ausdrücklich erlaubt sind.