Die Ministerpräsidenten haben sich nach Angaben der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz auf einen neuen Medienstaatsvertrag geeinigt. Er soll zum 1. Juli 2023 in Kraft treten und könnte zu einer Reduzierung öffentlich-rechtlicher Programme im linearen Fernsehen führen.
Wie seit längerem geplant, sollen Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, also von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio, reformiert werden. Die Ministerpräsidenten haben sich nach Angaben der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz jetzt auf einen entsprechenden, neuen Medienstaatsvertrag geeinigt.
Pro Region nur noch fünf öffentlich-rechtliche Programme linear
Geplant ist demnach, dass künftig pro Region nur noch fünf Programme im linearen Fernsehen angeboten werden müssen: Das Erste, das ZDF, das jeweilige Dritte Programm sowie die Kulturkanäle 3sat und Arte. Spartenkanäle wie One, ZDFneo oder tagesschau24 dürfen komplett ins Internet verlagert werden. Dazu zählen auch die ARD/ZDF-Gemeinschaftskanäle KiKa und Phoenix.
Nicht einmal mehr ein Live-Programm ist hier vorgeschrieben. Vor allem die nicht tagesaktuellen undf fiktionalen Sender wie One oder ZDFneo könnten - wie bereits das öffentlich-rechtliche Jugendangebot funk oder das Streamingportal ZDF Kultur - ausschließlich mit Sendungen auf Abruf in Mediatheken angeboten werden.
Kontrollgremien stärken
Zudem soll die Arbeit der Kontrollgremien in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gestärkt werden. Dabei geht es etwa um die Schärfung des Auftrags der Sender. Unterhaltung soll weiterhin dazu gehören. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde in einem späteren zweiten Schritt reformiert, hieß es.
Der Medienstaatsvertrag muss von allen Bundesländern gebilligt werden. Er soll zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.
SWR darf News-App nicht weiter anbieten
Dass mit dem neuen Medienstaatsvertrag die Diskussion um den Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen nicht vorbei ist, zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil: Am 21. Oktober hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass die SWR-Nachrichtenapp "Newszone", die in erster Linie jüngere Menschen ansprechen soll, in der Fassung vom 14. April nicht mehr verbreitet werden darf.
"Wir bedauern diese Entscheidung", so Kai Gniffke, Intendant des SWR. "Wir werden sie nun sorgfältig prüfen und über weitere Schritte entscheiden". Durch den gesetzlichen Auftrag sei man wir verpflichtet, alle Menschen mit Informationen und Nachrichten zu versorgen - auch junge Menschen. "Daher werden wir weiterhin an Angeboten arbeiten, die im Nachrichtenbereich die Generation versorgen, die in den kommenden Jahren Verantwortung für unser Land übernehmen wird. Ungeachtet des Rechtsstreits zur Testversion von Newszone ist der SWR weiterhin bestrebt, mit den Verlagen zu kooperieren und gemeinsam für eine qualitativ hochwertige und vielfältige Medienlandschaft im Südwesten zu sorgen."
Mehrere Zeitungsverlage aus dem Südwesten hatten gegen die Testversion der App einen Unterlassungsantrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gestellt, da sie dem SWR mit Blick auf die Nachrichten-App unzulässige Presseähnlichkeit vorgeworfen haben. Es ist nicht das erste Mal, dass Printmedien gegen Apps oder Webseiten der öffentlich-rechtlichen vorgegangen sind.
Ein Dauerthema ist auch, ob ARD und ZDF künftig eine gemeinsame Mediathek anbieten sollen.
Quelle; teltarif
Wie seit längerem geplant, sollen Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, also von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio, reformiert werden. Die Ministerpräsidenten haben sich nach Angaben der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz jetzt auf einen entsprechenden, neuen Medienstaatsvertrag geeinigt.
Pro Region nur noch fünf öffentlich-rechtliche Programme linear
Geplant ist demnach, dass künftig pro Region nur noch fünf Programme im linearen Fernsehen angeboten werden müssen: Das Erste, das ZDF, das jeweilige Dritte Programm sowie die Kulturkanäle 3sat und Arte. Spartenkanäle wie One, ZDFneo oder tagesschau24 dürfen komplett ins Internet verlagert werden. Dazu zählen auch die ARD/ZDF-Gemeinschaftskanäle KiKa und Phoenix.
Nicht einmal mehr ein Live-Programm ist hier vorgeschrieben. Vor allem die nicht tagesaktuellen undf fiktionalen Sender wie One oder ZDFneo könnten - wie bereits das öffentlich-rechtliche Jugendangebot funk oder das Streamingportal ZDF Kultur - ausschließlich mit Sendungen auf Abruf in Mediatheken angeboten werden.
Kontrollgremien stärken
Zudem soll die Arbeit der Kontrollgremien in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gestärkt werden. Dabei geht es etwa um die Schärfung des Auftrags der Sender. Unterhaltung soll weiterhin dazu gehören. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde in einem späteren zweiten Schritt reformiert, hieß es.
Der Medienstaatsvertrag muss von allen Bundesländern gebilligt werden. Er soll zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.
SWR darf News-App nicht weiter anbieten
Dass mit dem neuen Medienstaatsvertrag die Diskussion um den Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen nicht vorbei ist, zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil: Am 21. Oktober hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass die SWR-Nachrichtenapp "Newszone", die in erster Linie jüngere Menschen ansprechen soll, in der Fassung vom 14. April nicht mehr verbreitet werden darf.
"Wir bedauern diese Entscheidung", so Kai Gniffke, Intendant des SWR. "Wir werden sie nun sorgfältig prüfen und über weitere Schritte entscheiden". Durch den gesetzlichen Auftrag sei man wir verpflichtet, alle Menschen mit Informationen und Nachrichten zu versorgen - auch junge Menschen. "Daher werden wir weiterhin an Angeboten arbeiten, die im Nachrichtenbereich die Generation versorgen, die in den kommenden Jahren Verantwortung für unser Land übernehmen wird. Ungeachtet des Rechtsstreits zur Testversion von Newszone ist der SWR weiterhin bestrebt, mit den Verlagen zu kooperieren und gemeinsam für eine qualitativ hochwertige und vielfältige Medienlandschaft im Südwesten zu sorgen."
Mehrere Zeitungsverlage aus dem Südwesten hatten gegen die Testversion der App einen Unterlassungsantrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gestellt, da sie dem SWR mit Blick auf die Nachrichten-App unzulässige Presseähnlichkeit vorgeworfen haben. Es ist nicht das erste Mal, dass Printmedien gegen Apps oder Webseiten der öffentlich-rechtlichen vorgegangen sind.
Ein Dauerthema ist auch, ob ARD und ZDF künftig eine gemeinsame Mediathek anbieten sollen.
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Quelle; teltarif