Beitragsservice lässt Rundfunkbeitrag immer öfter durch Zwangsvollstreckungen eintreiben. 60000 Vollstreckungsersuche pro Monat nun offiziell bestätigt. Können die Säumigen nicht zahlen oder öffnen nicht die Tür, drohen ihnen auch Wegfahrsperren am Auto, Türöffnung, sogar Erzwingungshaft.
Der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten greift zu drastischen Mitteln um die Rundfunkbeiträge einzutreiben. „Zurzeit versenden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten pro Monat ca. 60 000 Vollstreckungsersuchen an die Vollstreckungsbehörden“, bestätigt die Pressestelle des Beitragsservices gegenüber BILD am SONNTAG.
Die Vollstreckungen werden durch Finanzämter, Gerichtsvollzieher und Stadtkassen durchgeführt.
Seit der Gebühren-Reform vor knapp zwei Jahren muss jeder Haushalt 17,98 Euro im Monat bezahlen, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren. Im vergangenen Jahr nahm der Beitragsservice so rund 7,7 Milliarden Euro ein. Im Jahr 2013 mahnte der Beitragservice 14,9 Millionen mal die Gebühr an.
Können die Säumigen auch bei der Zwangsvollstreckung nicht zahlen oder öffnen nicht die Tür, drohen ihnen auch Wegfahrsperren am Auto, Türöffnung, sogar Erzwingungshaft.
Rechtsanwalt Jakob Heinrich Tschuschke (40), Experte für Klagen gegen Rundfunkgebühren bestätigt der BILD am SONNTAG die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen. „Wer das Geld eintreibt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich: Finanzamt, Gemeindekasse oder eben Gerichtsvollzieher. Wenn die Behörden einen Auftrag haben, müssen sie ihn auch erledigen.“
Ausführliche Infos mit Bildern: ARD ZDF Gebühren-Terror: die schlimmsten Fälle
Quelle: mmnews
Der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten greift zu drastischen Mitteln um die Rundfunkbeiträge einzutreiben. „Zurzeit versenden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten pro Monat ca. 60 000 Vollstreckungsersuchen an die Vollstreckungsbehörden“, bestätigt die Pressestelle des Beitragsservices gegenüber BILD am SONNTAG.
Die Vollstreckungen werden durch Finanzämter, Gerichtsvollzieher und Stadtkassen durchgeführt.
Seit der Gebühren-Reform vor knapp zwei Jahren muss jeder Haushalt 17,98 Euro im Monat bezahlen, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren. Im vergangenen Jahr nahm der Beitragsservice so rund 7,7 Milliarden Euro ein. Im Jahr 2013 mahnte der Beitragservice 14,9 Millionen mal die Gebühr an.
Können die Säumigen auch bei der Zwangsvollstreckung nicht zahlen oder öffnen nicht die Tür, drohen ihnen auch Wegfahrsperren am Auto, Türöffnung, sogar Erzwingungshaft.
Rechtsanwalt Jakob Heinrich Tschuschke (40), Experte für Klagen gegen Rundfunkgebühren bestätigt der BILD am SONNTAG die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen. „Wer das Geld eintreibt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich: Finanzamt, Gemeindekasse oder eben Gerichtsvollzieher. Wenn die Behörden einen Auftrag haben, müssen sie ihn auch erledigen.“
Ausführliche Infos mit Bildern: ARD ZDF Gebühren-Terror: die schlimmsten Fälle
Quelle: mmnews