eAU: Was sich ab Januar 2023 bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ändert
Ab Januar müssen gesetzlich Versicherte ihrem Arbeitgeber bei Krankheit keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen, doch was ist dabei zu beachten?
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll Papier sparen sowie Arbeit erleichtern. Ab Januar 2023 brauchen gesetzlich Versicherte ihrem Arbeitgeber in vielen Fällen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr auszuhändigen, wenn sie erkrankt sind. Sie müssen lediglich über ihre Erkrankung und die voraussichtliche Dauer informieren. Die wichtigsten Fragen zu dem Thema beantworten wir in diesem Beitrag.
Was ist eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist die digitalisierte Form der herkömmlichen AU. Der Arzt oder die Ärztin erstellt die eAU in seinem Praxisverwaltungssystem (PVS), signiert sie mit einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) und verschickt sie Ende-zu-Ende-verschlüsselt mit dem KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) an die Krankenkasse des Erkrankten. Zum Versenden der eAU sind Ärztinnen und Ärzte bereits seit Oktober 2021 verpflichtet. Sofern der KIM-Dienst nicht im PVS integriert ist, müssen Ärzte die eAU beispielsweise über einen E-Mail-Client wie Thunderbird versenden. Welche Systeme bereit für die eAU sind, lässt sich im TI-Score der für die Digitalisierung zuständigen Gematik GmbH sehen.
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Weg der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
(Bild: Bund der Arbeitgeber)
Nachdem die eAU an die Krankenkasse verschickt wurde, gelangt sie zu einer zentralen Sammelstelle der gesetzlichen Krankenkassen. Damit verschiebt sich die Nachweispflicht über die Erkrankung auf die gesetzlichen Krankenkassen. Sofern der Arbeitgeber einen Nachweis benötigt, kann er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über das Entgeltabrechnungsprogramm bei der Sammelstelle anfragen und sie abrufen, sobald sie dort bereitsteht. Eine Abfrage durch den Arbeitgeber ist frühestens ab dem Folgetag der Arbeitsunfähigkeit sinnvoll. Sofern ein Arbeitgeber drei Tage lang ohne Krankschreibung von der Arbeit fernbleiben darf, empfiehlt die AOK eine Abfrage frühestens ab dem fünften Tag der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber wird nach seiner Anfrage informiert, sobald die AU bereitsteht.
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eAu für den Arbeitgeber (Muster)
(Bild: Kassenärztliche Bundesvereinigung)
An den Arbeitgeber werden lediglich die Informationen weitergegeben, die bisher auf den Papier-Bescheinigungen zu finden waren. Also der Name, der Beginn und das Ende der Erkrankung, zudem das Datum der Feststellung, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt und ob es ein Arbeitsunfall war.
Was ändert sich bei der eAU ab Januar 2023 für gesetzlich Versicherte?
Anders als bisher muss man die Krankschreibung nach einem Arztbesuch seinem Arbeitgeber nicht mehr selbst schicken, stattdessen erfragt der Arbeitgeber die AU elektronisch bei der Krankenkasse ab. Künftig müssen alle gesetzlich Versicherten ihren Arbeitgeber lediglich über ihre Erkrankung informieren. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes müssen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber "unverzüglich" mitteilen, dass und wie lange sie voraussichtlich krank sind. Sofern der Arbeitgeber bereits auf einen Nachweis ab dem ersten Tag der Erkrankung besteht, muss sich der Arbeitnehmer trotzdem krankschreiben lassen.
Da ein reibungsloser Übergang zur eAU unwahrscheinlich ist, bleibt es zunächst dabei, dass die behandelnden Ärzte den Versicherten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die dem Arbeitgeber vorgelegt werden kann – das heißt insbesondere ohne Diagnosedaten – weiter in Papierform aushändigen. Diese sollten Erkrankte nicht voreilig wegwerfen.
Was ändert sich bei der eAU für Arbeitgeber?
Für Arbeitgeber ändert sich, dass sie von gesetzlich Versicherten in der Regel keine AU mehr verlangen können. Wenn der Arzt die AU digital an die Krankenkasse übermittelt hat, muss der Arbeitgeber sie beim Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenkassen abrufen. Dazu muss der Arbeitgeber verschiedene Angaben übermitteln, etwa den Namen, das Geburtsdatum, die Versichertennummer und die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs. Ist die Versichertennummer des Arbeitnehmers nicht bekannt, muss diese mit dem Abrechnungsprogramm bei der Datenstelle der Rentenversicherung abgefragt werden. Wenn das nicht möglich ist, müssen zusätzlich Geburtsname und Geburtsort des Arbeitnehmers zur eindeutigen Identifikation angegeben werden.
Arbeitgeber, deren Lohnabrechnungssysteme nicht eAU-fähig sind, können von ihren Arbeitnehmern in der Regel keinen Nachweis über die Erkrankung erhalten.
Was passiert, wenn mein Arzt keine eAU an die Krankenkasse versenden kann?
Falls Ihr Arzt aus technischen Gründen (noch) keine eAU ausstellen kann, wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wie zuvor ausgedruckt und muss an die Krankenkasse übermittelt werden. In Zukunft soll der Ausdruck ganz wegfallen oder zumindest optional sein. Stellt die Praxis nach dem Besuch des erkrankten Menschen technische Probleme fest, schickt die Praxis einen Ausdruck der eAU per Post an die Krankenkasse. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sind ungefähr 80 Prozent der Ärzte in der Lage, eAUs an Krankenkassen zu verschicken (Stand 15.12.2022).
Was passiert bei technischen Störungen?
Wegen des Störfallrisikos – gerade zu Beginn des elektronischen Meldeverfahrens – ist es laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) "wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Nachweis für ihre Arbeitsunfähigkeit erhalten, den sie bei Bedarf gegebenenfalls selbst ihrem Arbeitgeber vorlegen können, wenn dieser etwa irrtümlich von unberechtigten Fehlzeiten ausgeht und arbeitsrechtliche Konsequenzen (Lohnkürzung, Abmahnung, Kündigung) erwägt". Daher sei es laut BMAS wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte den Versicherten übergangsweise eine AU für Arbeitgeber in Papierform aushändigen. Gesetzlich Versicherte sollten demnach auch "darauf achten und gegebenenfalls ausdrücklich darauf bestehen, dass ihnen diese Bescheinigung weiterhin ausgestellt wird".
Warum kann ich meine eAU für den Arbeitnehmer nicht selbst abrufen?
Aktuell ist es nicht vorgesehen, dass Arbeitnehmer ihre eAUs selbst abrufen können. Es kann allerdings sein, dass Arbeitnehmer-Portale eine Funktion dafür implementieren.
Was ist mit Kunden der Arbeitsagentur oder des Jobcenters?
Bei Kunden von der Arbeitsagentur startet das eAU-Verfahren laut Susanne Eikemeier von der Bundesagentur für Arbeit erst ab dem 1. Januar 2024. Dann ist auch die Arbeitsagentur wie ein Arbeitgeber an das eAU-System der Krankenkassen angeschlossen. Bei Kunden des Jobcenters ist derzeit noch kein eAU-Verfahren vorgesehen.
Quelle; heise