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Das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz kündigte an, in Berufung zu gehen. "Das Urteil hat uns völlig unerwartet getroffen und ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar", sagte Geschäftsführerin Brigitta Kose. Obwohl das Gericht keinen Zweifel am Missverhältnis zwischen Leistung und Vergütung habe, führe es einen völlig neuen Rechtsgedanken ein, nämlich den der nicht vorhandenen "verwerflichen Gesinnung": "Wenn das bestätigt wird, befürchten wir einen ordnungspolitischen Dammbruch", sagte Kose.
Die Behörde befürchtet, dass andere Arbeitgeber das Urteil nun möglicherweise als "Schutzbehauptung" anwenden, um Beschäftigte generell mit Billiglöhnen abzuspeisen, hieß es zur Begründung. Sie müssten bloß angeben, die Mitarbeiter gar nicht unbedingt im Betrieb zu brauchen.
Kein Präzedenzfall?
Das Gericht hob dagegen hervor, bei dem Urteil handele es sich um eine Einzelfallentscheidung "ohne jegliche Präzedenzwirkung". Im Oktober hatte das gleiche Gericht zwei Unternehmer aus Lübbenau verurteilt, weil sie einen Verkäufer für 2,84 Euro die Stunde beschäftigten. Das Jobcenter Uckermark wiederum klagte erfolgreich gegen einen Pizza-Lieferservice, der seinen Mitarbeitern zwischen 1,59 und 2,72 Euro die Stunde zahlte.