danke. ich habe halt nur eine frage:
kind 18, schüler, wohnt bei mutter (kind ist priviligiert 1. rang, selbstbehalt 1080€)
kind 19, student mit eigenem hausstand (kind nicht priviligiert, 4. rang, selbstbehalt 1300€). anspruch fix 735€
mutter ist bei student nicht leistungsfähig (bereinigt 1200€), vater schon und damit alleinzahler (bereinigt 2500€).
demnach müsste der vater alles zahlen (735€ - 192€ KG = 543€)
nach der düsseldorfer tabelle müsste er aber gem. stufe 4 nur maximal (607€ - 192€ KG) = 415€ zahlen.
bei dem 18-jährigen kind (schüler), wo mutter leistungsfähig ist, wurde das eben so berücksichtigt.
mach ich da einen denkfehler oder ist das bei kindern ab 18 mit eigenem hausstand anders?
oder gilt dies nur, wenn beide leistungsfähig sind?
Hatte es selbst auch und mein Rechtschutz freute sich über verschiedene Verhandlungen. Anwalt is immer gut und wenn der RS es zahlt gibts nix anderes
RS inkl. familienrecht ist halt recht selten. das schließen sie meist aus.