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Handy - Navigation Android-Smartphone übermittelte Standort 340 Mal am Tag

Google sieht sich zunehmend Vorwürfen ausgesetzt, der Internet-Konzern sammele übermäßig Daten über Smartphones mit seinem Android-System. So ergab eine am Dienstag veröffentlichte wissenschaftliche Studie unter anderem, dass selbst ein nicht bewegtes Android-Telefon mit im Hintergrund aktiven Chrome-Webbrowser innerhalb von 24 Stunden 340 Mal Ortungsdaten an Google übermittelt habe. Auch habe die Analyse ergeben, dass Google anonymisiert erhobene Informationen mit persönlichen Daten von Nutzern verknüpfen könne, erklärte Professor Douglas Schmidt von der Vanderbilt University.

Ein Google-Sprecher kritisierte beim TV-Sender CNN ohne konkrete Details, die Studie enthalte stark irreführende Informationen. Sie sei von einer Lobbygruppe in Auftrag gegeben und von einem Wissenschaftler geschrieben worden, der im Gerichtsverfahren zwischen Google und Oracle als Zeuge des Geschäftssoftware-Spezialisten aufgetreten sei. Die Untersuchung war von der Verleger-Organisation „Digital Content Next“ veröffentlicht worden.

Google hatte bereits vergangene Woche seine eigenen Angaben zur Sammlung von Ortungsdaten präzisiert. Ursprünglich entstand der Eindruck, dass keine Ortungsdaten mehr gesammelt würden, wenn die Funktion „Standortverlauf“ deaktiviert wird. Nun heißt es, dass durch andere Dienste wie Suche oder Karten auch dann noch weiterhin Ortungsdaten bei Google landen könnten. Die Änderung fiel mit einem entsprechenden Bericht der US-Nachrichtenagentur AP zusammen. Die Datenschutz-Organisation EPIC wies die Aufsichtsbehörde FTC deshalb darauf hin, dass Google aus ihrer Sicht Datenschutz-Auflagen aus dem Jahr 2011 verletzt habe und forderte Konsequenzen.

Am Freitag wurde deswegen zudem eine potenzielle Sammelklage gegen Google am Bundesgericht in San Francisco eingereicht. Darin wird dem Unternehmen Irreführung und Verletzung der Privatsphäre von Nutzern vorgeworfen, weil gegen deren Willen Standortdaten ermittelt und abgespeichert werden. Google hat nun 21 Tage Zeit, auf die Anschuldigungen zu reagieren. Hinter der Klage steht die Kanzlei Lieff Cabraser Heimann & Bernstein, die bereits anderen Großkonzernen wie etwa Volkswagen im „Dieselgate“-Skandal zu schaffen machte.

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Quelle; INFOSAT
 
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