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Amtsgericht München: IP-Adressen gehören nicht zu persönlichen Informationen

Nach einer neuen Rechtsauffassung des Amtsgerichts München sind IP-Adressen nicht als personenbezogene Daten anzusehen. Diese Entscheidung hat vor allem für Webseitenbetreiber große Auswirkungen, denn es gelten dann andere Datenschutzrichtlinien.

Damit widerspricht das AG München dem Amtsgericht Berlin, das bereits im Jahr 2007 eine genau gegenteilige Entscheidung getroffen hatte, nämlich dass IP-Adressen sehr wohl einzelnen Personen zuzuordnen sind.

Konkret hat das Urteil vor allem Auswirkungen für den Suchmaschinenbetreiber Google, der gewohnheitsmäßig die IP-Adressen der Nutzer speichert. In der Vergangenheit lag Google mit der EU im Disput über diesen Punkt.
 
AW: Amtsgericht München: IP-Adressen gehören nicht zu persönlichen Informationen

Also auf ins Internetcafe!
 
AW: Amtsgericht München: IP-Adressen gehören nicht zu persönlichen Informationen

und wie entscheidet das nächste Amtsgericht??? Die Entscheidungen von Amtsgerichten sind stets nur Einzelfallentscheidungen, denen keine Allgemeinverbindlichkeit zukommt. Dafür sind höhere Gerichte zuständig.
Also was soll's. Jetzt haben wir ein Verhältnis von 50:50....
 
AW: Amtsgericht München: IP-Adressen gehören nicht zu persönlichen Informationen

Solange nicht das BVerFG ein Urteil darüber ausspricht wird jedes Amtsgericht wie es will urteilen. Auf Dauer muss da eine Lösung her. Außerdem ist die EU auch noch da.
In München denken die so, aber das ist ja nicht die ganze Republik. Das nächste Amtsgericht hebt es wieder auf und.......... *kopfschüttel*.
 
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