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PC & Internet Amazon-Patent: Identifikation von Bitcoin-Nutzern bei Strafverfolgung

Die US-Behörde „Patent und Trademark Office“ (USPTO) hat am Dienstag ein Patent von Amazon Technologies, einer Tochtergesellschaft von Amazon.com, genehmigt. Es wurde am 29. September 2014 eingereicht. Das Patent für einen Daten-Streaming-Marktplatz würde es Nutzern erlauben, Streaming-Daten-Feeds zu verkaufen oder zu abonnieren, die Informationen in Echtzeit übertragen. Es dient einer Zuordnung der Nutzerdaten bei Bitcoinzahlungen oder Transaktionen mit anderen Kryptowährungen, berichtet CCN.

Gemäß Patent will Amazon Technologies die Daten von Bitcoin- oder Nutzern anderer Kryptowährungen sammeln und sie dann an Strafverfolgungsbehörden oder die Polizei verkaufen. An die Daten würde Amazon über Kunden gelangen, die mit Kryptowährungen bezahlen und dafür eine gültige (Liefer)-Adresse angeben. Die einmal erlangten Nutzerdaten könnten dann beliebig weiter kombiniert werden, wie mit den Informationen des Internetproviders des Kunden. Strafverfolgungsbehörden könnten so an die physischen, als auch IP-Adressen von Nutzern von Kryptowährungen gelangen. Der Preis für die Nutzung des Daten-Marktplatzes würde je nach benötigter Datenmenge variieren.

Amazon ist der Meinung, der Datenmarktplatz würde eine breite Palette von Anwendungen bieten, da Benutzer individuelle Datenströme kombinieren können, um „Echtzeit-Dashboards“ zu erstellen, die auf Änderungen der Streaming-Daten in Sekundenschnelle reagieren.

Sie geben als Beispiel an, dass Einzelhändler Versandinformationen mit Kryptowährungstransaktionsdaten kombinieren könnten und die nachgeschalteten Behörden den Stream abonnieren, um die Transaktionsteilnehmer zu identifizieren und sicherzustellen, dass sie alle anwendbaren Steuern auch zahlen: „Die reinen Transaktionsdaten könnten für einige vielleicht nicht viel bedeuten. Nur dann, wenn die Daten miteinander verknüpft werden, wird es interessant.

Zum Beispiel könnten Elektronik- oder Internethändler, die Bitcoin akzeptieren, eine Bitcoin-Adresse zur Bezahlung [an den Kunden] weitergeben. Die Händler können den zahlenden Kunden, deren IP-Adresse und die Bitcoin-Adresse zusammenfassen und jene Information nutzen. Diese kombinierten Daten können die Händler zum Kauf oder als Abonnement anbieten, wodurch ein Data-Stream entsteht. Für Regierungsbehörden wäre eine Nutzung dieses Streams z.B. möglich, um Steuerdaten zu abonnieren […] .“

In einem anderen, verwandten Fall sieht Amazon die Anwendung des Patents auch für eine Strafverfolgungsbehörde als geeignet an, die einen Kryptowährungstransaktionsdaten-Feed abonniert. Eine Gebühr wird für die Analyse dieser Daten mittels Plattform-Analysemodul, entrichtet: „Zum Beispiel könnte eine Strafverfolgungsbehörde einen Stream abonnieren, welcher Bitcoin-Transaktionen, das Land, den Wohnsitz und IP-Daten zusammenfasst. […] Der Daten-Marktplatz könnte die gewünschten Daten ausgeben und z.B. pro GB (Gigabyte) verrechnen und die Behörde kann mit der Analyse beginnen […] .“

Inwieweit dieser Marktplatz nach den gegebenen Vorstellungen umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Bisher sind Transaktionen lediglich als verschlüsselte Zahlen- und Buchstandcodes hinterlegt. Amazons Vorhaben könnte diese Pseudoanonymität gänzlich aufheben.

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Quelle; tarnkappe
 
Inwieweit das Verscherbeln von Käuferdaten für Steuerermittlungen nützlich sein könnte, müsste mal näher erklärt werden. Meines Wissens können wohl nur die Händler/Verkäufer fällige Steuern "nicht abführen", nicht der Kunde/Käufer.
Ob die USPTO dieses Patent wohl auch erteilt hätte, wenn es von - sagen wir mal - Kaspersky eingereicht worden wäre?
 
Schon klar, dass dieses "Patent" mit Steuerehrlichkeit soviel zu tun hat wie der Datenschutz bei Alexa und ihren buckligen Schwestern.
 
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