Amazon droht Ärger mit dem Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt prüft, ob es gegen Amazon ein Verfahren eröffnen wird. Der Online-Shop hatte Ende März die Regeln für die Händler geändert, die auf dem Amazon Marketplace Waren verkaufen. Seit 31. März dürfen die Händler auf dem Marketplace keine höheren Preise verlangen als woanders.
Hintergrund der Regelung ist, dass einige Marketplace-Händler die an Amazon zu entrichtenden Gebühren auf den Preis aufschlagen und die Ware im eigenen Online-Shop oder bei eBay billiger anbieten. Diesen Händlern drohe ein Ausschluss bei Amazon.
Das Kartellamt will sich aus diesem Grund die Preisgestaltung bei Amazon genauer anschauen. Auch die Händler kritisieren das Vorgehen und meinen in ihrem freien Handel eingeschränkt zu sein.
Das Bundeskartellamt prüft, ob es gegen Amazon ein Verfahren eröffnen wird. Der Online-Shop hatte Ende März die Regeln für die Händler geändert, die auf dem Amazon Marketplace Waren verkaufen. Seit 31. März dürfen die Händler auf dem Marketplace keine höheren Preise verlangen als woanders.
Hintergrund der Regelung ist, dass einige Marketplace-Händler die an Amazon zu entrichtenden Gebühren auf den Preis aufschlagen und die Ware im eigenen Online-Shop oder bei eBay billiger anbieten. Diesen Händlern drohe ein Ausschluss bei Amazon.
Das Kartellamt will sich aus diesem Grund die Preisgestaltung bei Amazon genauer anschauen. Auch die Händler kritisieren das Vorgehen und meinen in ihrem freien Handel eingeschränkt zu sein.