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PC & Internet Amazon: Black-Friday-Woche lockt vom 17. bis 27. November mit Angeboten

Der November ist angebrochen und wohl der Monat schlechthin, was Shopping-Aktionen in der Vorweihnachtszeit angeht. So locken Händler am 11. November üblicherweise zum Singles-Day-Shopping, während man am letzten Freitag im Monat, dem sogenannten „Black Friday“, abermals dazu einlädt, die Geldbeutel weit zu öffnen. Letztgenannter Shopping-Tag fällt in diesem Jahr auf den 24. November 2023.

Längst spielen für die meisten Händler nicht mehr nur die genannten Tage eine Rolle, sondern man lockt im Vorfeld von Weihnachten oft über Tage Kunden mit Rabattaktionen und Schnäppchen. So hatten MediaMarkt und Saturn bereits letzte Woche eine Mehrwertsteuer-Rabatt-Aktion gestartet. Und auch Amazon wird sich nicht auf einen Tag beschränken. Der Versandriese ließ inzwischen verlauten, dass man vom 17. November bis zum 27. November zum „Sparen“ ruft. Der Black-Friday wird bei Amazon also eine „Black Friday Woche“, um nicht zu sagen ein ausgedehntes 10-tägiges-Konsum-Event. Wie üblich lohnt es sich, gerade bei solchen Massenveranstaltungen, Preise sorgfältig zu vergleichen. Da kann man sicherlich das eine oder andere Schnäppchen schießen, aber blindes Vertrauen in sogenannte „Angebote“ sollte man da keineswegs haben – bei keinem Händler. Über lohnenswerte Schnapper werden wir euch aber sicherlich in Kenntnis setzen.

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Quelle; caschys
 
Man kann da schon ganz gute Schnäppchen erzielen, aber nur wenn man den regulären Preis der Ware von allen Händlern kennt. Und das bedeutet vor dem Kauf gut recherchieren! Ich hatte mir bei der letzten Black-Friday Woche zwei Toshiba Canvio USB-Festpatten (mit jeweils 4TB) geholt und dabei insgesamt über 50,00 Euro "gespart" :) Ansonsten kann ich wirklich nur jedem raten, "Finger weg". Es gibt hier leider auch viele schwarze Schafe, die auf der momentanen "Kaufrausch-Welle" der Kunden mitschwimmen und sogar noch satte Gewinne einfahren!
 
Rosa Kundenbrille statt Black Friday: 10 Tipps für Kundenbindung ohne Rabattschlacht

In wenigen Tagen ist es wieder so weit. Der Einzelhandel überschlägt sich mit Rabatten – eine wahre Schlacht bricht los, die im Black Friday ihren Höhepunkt findet. Nur wenige Shops können oder wollen sich diesem Megatrend verwehren, fürchten ansonsten starke Verluste. Denn echte Loyalität der Käuferschaft, so scheint es, hört da auf, wo die Rabatte der Konkurrenz locken. Ist das tatsächlich so? Oder mangelt es dem Handel einfach nur an Kreativität und Kundenverständnis?

Warum Rabatte keine Kund:innen binden und wie der Handel mit Emotionalisierung und Inspiration einen Weg aus der Schnäppchenfalle finden kann, verrät Michael Bregulla vom Hamburger Loyalty Dienstleister Knistr. Ein Plädoyer mit konkreten Tipps, wie man Kund:innen selbst in der Black Week ohne Preisnachlässe oder große Budgets begeistern kann.

Pauschalität ist das Gegenteil von Individualität

In der Kundenwahrnehmung wirken die klassischen saisonalen Schlussverkäufe gegenüber Black Friday, Cyber Monday und Co. in etwa so modern wie ein Nokia-Communicator neben einem iPhone 15. Das vermeintliche Drama für den Handel: Wer hier im Wettbewerb nicht mitzieht, zieht in der Gunst der Käuferschaft eben schnell den Kürzeren. Denn natürlich schauen selbst loyale Kund:innen gerade bei teureren Anschaffungen auf den Preis und vergleichen die Angebote.

Die Black Week bietet dafür beste Chancen. Und verpasst dabei häufig die allerwichtigste: die Kund:innen nicht nur an ihrem Portemonnaie zu triggern, sondern auf der Gefühlsebene. Dabei mangelt es rund um den Black Friday nicht an Gelegenheiten, auch ohne pauschale Rabatte zu überraschen und zu begeistern.

Und das ist wichtig: Denn Pauschalität ist nun mal das Gegenteil von Individualität. Und was nicht individuell ist, ist eben maximal für einen kurzen Kaufimpuls relevant. Ein Grund zum Schwarzsehen ist das noch lange nicht: Mit diesen Tipps gelingt Händler:innen mehr Emotionalität und weniger Preiskampf in der Black Week.

Customer Loyalty auch ohne eigenes Loyalty Programm

1. Drauflegen statt reduzieren

Die Freude darüber, etwas geschenkt zu bekommen, ist häufig größer und anhaltender als die kurzfristige Begeisterung über einen günstigen Preis. Wenn der Handel hierbei etwas um die Ecke denkt, lassen sich nicht nur Rabatte sparen, sondern Kund:innen auch nachhaltig emotionalisieren. Zum Beispiel im Rahmen eines Bundles: Kaufe einen Flachbildfernseher und erhalte die Wandhalterung dazu. Oder eine limitierte Black-Week-Smartphone-Hülle für den neuen Handyvertrag. Schwarze Premiumsocken beim Schuhkauf. Clever ist, wer auf diesem Weg gleich langfristige Partnerschaften aufbaut.

2. Das Narrativ nutzen

Der Black Friday ist längst zum Narrativ für eine erfolgreiche Schnäppchenjagd geworden. Dieses starke Bild kann auch genutzt werden, ohne die Preise ins Bodenlose stürzen zu lassen. Tatsächlich wissen die wenigsten Kund:innen stets, was ein Produkt üblicherweise kostet. Eine gezielte und vielleicht auch ein wenig augenzwinkernde Kommunikation zur Black Week mit einem eben nicht reduzierten Preis führt dazu, dass die Kund:innen entsprechend geprägt sind und trotzdem kaufen.

Von großen Marken lässt sich vieles lernen

3. Spielend sparen

Gamification ist ein Trend, der auch und gerade in der Black Week hervorragend funktioniert. Denn Spiele überraschen und emotionalisieren. Etwas zu gewinnen, bereitet schließlich allen eine Freude. Das gute alte Glücksrad oder ähnliche Mechanismen lassen sich dabei perfekt für die Anwendung im Online-Handel digitalisieren und bringen nicht nur viel Spaß, sondern eben auch Aufmerksamkeit.

Wer würde nicht sofort kaufen, wenn man gerade den Rabatt-„Höchstgewinn“ gezogen hat? Das Gute: Derart emotionalisiert wird auch gekauft, wenn man eben nur einen geringen Rabatt erspielt hat. Denn das hat man sich schließlich gerade verdient. So wird der wahrgenommene Warenwert optimiert und die Marge geschont.

4. Willst du gelten, mach es selten

Die Modebranche macht es vor: Kollaborationen zwischen Marken und Designer:innen generieren ihre Begehrlichkeit gerade aus ihrer Limitierung und sind auch deshalb ein Riesentrend. Eine Mechanik, die auf ausgewählte Black-Friday-Produkte übertragbar ist. Nur zum Black Friday gibt es die Spielkonsole 50-mal mit einem Originalautogramm von dem oder der beliebten Streaming-Influencer:in!

Die teuren Marken-Sneaker sind exklusiv in der Black Week mit einer schwarzen Sohle und einem besonderen Schriftzug erhältlich. In der digitalen Kommunikation, in der App oder im Online-Shop kann die Exklusivität mit einer Restbestandsanzeige im Minutentakt aktualisiert und sichtbar gemacht werden. Das erzeugt zusätzlichen Kaufdruck.

5. Wiederholungstäter:innen motivieren

Wer seinen Rabatt als Gutscheinkarte ausspielt, profitiert doppelt. Zum einen kann der Shop so wichtige Zusatzverkäufe generieren – meist über den Gutscheinwert oder den Black-Week-Zeitraum hinaus. Zum anderen werden die im Gutschein hinterlegten Vorteile häufig nicht komplett entwertet. Und last, but not least erinnert zumindest ein haptischer Gutschein regelmäßig daran, den Shop erneut aufzusuchen.

Was darüber hinaus ein Loyalty Programm möglich macht

6. Punkte schlagen Rabatte

Im Rahmen eines starken Loyalty Programms können während der Black Week gezielt Punkte ausgelobt werden. Diese haben einen emotionaleren Wert und können dann gezielt im händlereigenen Ökosystem eingesetzt werden.

7. Exklusivität statt Grabbeltische

Exklusivität macht begehrlich. Und gibt den Kund:innen ein wohlig-warmes VIP-Gefühl. Mit einem gut funktionierenden Loyalty Programm kann der Black Friday etwa von einem Event für Stammkund:innen flankiert werden. Zum Beispiel Late-Night-Shopping am Donnerstagabend – ob digital oder auch vor Ort. Oder im Rahmen von limitierten Produktangeboten ausschließlich für die Stammkundschaft.

8. Besser mit Benefits

Seien wir doch mal ehrlich: Das, was am Black Friday am meisten nervt, ist die Reizüberflutung durch omnipräsentes, aber eben auch pauschalisiertes Marketing. Was wirklich relevant ist, wird da schnell überhört. Wer die Präferenzen der Kund:innen kennt, kann ausschließlich relevante Angebote mit entsprechenden Vorteilen kommunizieren. Relevanz durch gezielte Ansprache der Käuferschaft – der große Vorteil von Loyalty.

Rabatte verschenken oft nur Marge, ohne dabei Customer Loyalty zu fördern

9. Die richtigen Trigger setzen

Ein kräftiger Rabatt ist immer da gut, wo er Kund:innen lockt, die sonst nicht gekauft hätten. Aber eben auch nur da. Denn sonst verschenkt der Shop lediglich Marge. Ein gutes Loyalty Programm findet genau das heraus und gibt Preisvorteile ausschließlich an die Kund:innen weiter, bei denen feststeht, dass die Rabatte auch wirklich die Kaufbereitschaft steigern.

Tun sie das nicht, müssen andere Mechanismen gefunden werden. Umso besser, wenn man dabei erfährt, dass es gar keiner weiteren Trigger bedarf, da die jeweiligen Kund:innen aufgrund des bisherigen Einkaufsverhaltens und der bisherigen guten Erfahrungen mit dem Shop wahrscheinlich ohnehin bald wieder das Produkt zum regulären Preis kaufen werden.

10. Wert der Käuferschaft definieren

Aus der Erkenntnis, dass nicht alle Kund:innen gleich wertvoll für den Shop sein können, resultiert der Schluss, dass entsprechend kundenindividuell investiert werden muss. Je wertvoller die Kundschaft für einen Shop bislang war und noch sein wird, desto stärker sollten die Anstrengungen ausfallen, diese zu binden – durch emotionale Benefits, maßgeschneiderte und exklusive Erlebnisse, aber eben auch über Rabatte. Auch hier bietet ein Loyalty Programm die nötige Datenbasis.
Fazit: Rabatte sind nicht alles

Black Friday, Cyber Monday, Prime Day – das sind nicht nur Tage für Schnäppchenjäger:innen, sondern auch Möglichkeiten für Marken, die Käuferschaft wirklich zu erreichen, zu begeistern und an sich zu binden. Es ist der perfekte Zeitpunkt für ein Knistern zwischen Marken und Kund:innen.

Und das geht eben nur, wenn wir verstehen, dass es nicht nur um den schnellen Konsum geht, sondern um das ganze Erlebnis. Mit den richtigen Tools kann dieser Tag von einem „Muss man haben“- zu einem „Will ich haben“-Erlebnis werden.

Quelle; onlinehaendler-news
 

So endet die Rabattschlacht nicht mit einer Abmahnung​


Bevor das Weihnachtsgeschäft so richtig losgeht, kommt die alljährliche Rabattschlacht am Black Friday. Auch wenn am Black Friday die gleichen Regeln und Vorschriften gelten, wie den Rest des Jahres, gibt es doch einige rechtliche Hürden, die Händler:innen besonders auf dem Schirm haben sollten, wenn die Rabattschlacht nicht mit einer Abmahnung enden soll.

Rabatte, Rabatte, Rabatte

Rabatte sind das, was den Black Friday für die Kundschaft so interessant macht. In der Regel sind Händler:innen keine Grenzen gesetzt, wie viel Rabatt sie ihrer Kundschaft gewähren möchten. Wenn mit Rabatten geworben wird, muss allerdings die Preisangabenverordnung beachtet werden.

Eine beliebte Methode um Kundschaft in den Shop zu locken sind sogenannte Streichpreise. Der alte (teurere) Preis und der neue rabattierte Preis werden also gegenübergestellt, damit der Kunde oder die Kundin auch weiß, wie viel hier gespart wird. Je mehr Rabatt, umso besser, lautet die Devise. Doch welcher Preis als Bezugspreis angegeben werden muss, regelt die Preisangabenverordnung. Der Bezugspreis, also der höhere veraltete Preis, muss dabei der niedrigste Preis sein, der in den letzten dreißig Tagen auch tatsächlich verlangt wurde. Damit soll verhindert werden, dass Preise kurzfristig erhöht werden, um dann einen besonders krassen Rabatt anzugeben, oder dass ein Bezugspreis angegeben wird, der tatsächlich nie verlangt wurde.

Ausnahmen bestätigen die Regel

In den allermeisten Fällen dürfen Unternehmen selbst entscheiden, für wie viel Geld sie ihre Produkte verkaufen wollen. Eine Ausnahme bilden allerdings preisgebundene Artikel. Dazu gehören Bücher, Zeitschriften und Tabakprodukte. Auf Bücher, die von einem deutschen Verlag veröffentlicht werden, darf daher nur in Ausnahmefällen Rabatt gewährt werden. Etwa, wenn es sich um den Verkauf von Mängelexemplaren handelt.
Wenn also damit geworben wird, dass es im gesamten Shop Rabatte gibt (z. B. „20 Prozent auf alles!“) muss hier für Verbraucher:innen ausreichend klargemacht werden, welche Produkte von der Rabattaktion ausgeschlossen sind.

Eine Sorge weniger: Die Marke Black Friday

Nach einem Jahre langen hin und her inklusive Rechtsstreit müssen sich Händler:innen jetzt zumindest keine Sorgen mehr machen, wenn sie den Begriff „Black Friday“ nutzen möchten. Bis vor kurzem war der Begriff Black Friday noch für einige Kategorien im Markenregister eingetragen. Der Rechtsstreit wurde allerdings im Juli vom Bundesverfassungsgericht für beendet erklärt (wir berichteten). Eine markenrechtliche Abmahnung müssen Händler:innen diesbezüglich also nicht mehr fürchten.

Angabe zur Lieferzeit

Rabatt- und Werbeaktionen können dafür sorgen, dass deutlich mehr Bestellungen hereinkommen und als sonst. Üblicherweise ist genau das auch das Ziel der Black Friday Aktionen. Doch ein zu großer Ansturm kann auch zu Lieferverzögerungen führen. Das sollten Shop-Betreiber:innen einkalkulieren, wenn sie Lieferangaben machen. Auf Angaben wie „in der Regel“ und „voraussichtlich“ sollte allerdings verzichtet werden. Die Angaben müssen der Kundschaft gegenüber so konkret wie möglich gemacht werden.

Alle Jahre wieder: Beliebte Abmahnfallen

So wie manche Produkte für Händler:innen ein Kassenschlager sind, haben auch die Abmahnvereine ihre Lieblinge. Dazu gehören zum Beispiel Verstöße gegen die Health-Claims-Verordnung. Gesundheitsbezogenen Werbung ist streng reguliert und gerade Händler:innen von Lebensmitteln sollten daher vorher genau prüfen, wie sie ihre Produkte bewerben dürfen.

Um bei der Kundschaft einen schnellen Kaufimpuls auszulösen, wird häufig damit geworben, dass nur noch wenige Artikel vorhanden sind. Grundsätzlich gilt, dass hier keine falsche Angabe gemacht werden darf. Wenn das Lager also noch voll ist, darf auf der Webseite nicht angegeben werden, dass nur noch fünf Produkte vorhanden sind. Eine sogenannte „künstliche Verknappung“ verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und kann mit einer Abmahnung abgestraft werden.
Doch sogar Werbeaussagen, die der Wahrheit entsprechen, können für eine Abmahnung sorgen. Und zwar immer dann, wenn es sich um ein sogenanntes Werben mit Selbstverständlichkeiten handelt. So ist es ohnehin gesetzlich vorgeschrieben, dass es in der Regel ein Widerrufsrecht gibt, oder dass keine Fälschungen verkauft werden dürfen. Als Werbeaussage sind derartige Information damit unzulässig.

Abmahnfalle Widerrufsrecht

Für den Fall, dass im Kaufrausch das ein oder andere Produkt zu viel gekauft wurde, oder ein Produkt am Ende doch nicht den Vorstellungen entspricht, gibt es das Widerrufsrecht, welches bei Fernabsatzverträgen verpflichtend ist. Dieses darf auch nicht durch AGB ausgeschlossen werden. Gesetzlich vorgeschrieben hat der Kunde oder die Kundin 14 Tage Zeit den Vertrag zu widerrufen, wenn die gelieferte Ware doch nicht gefällt.

Viele Online-Shops bieten aus Kulanz einen längeren Zeitraum an. Da spricht zunächst auch nichts dagegen, denn Verbraucher:innen besser zu stellen ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings müssen die Informationen für die Kundschaft eindeutig sein. Zwei sich widersprechende Widerrufsbelehrungen sollten dabei unbedingt vermieden werden. Wenn die Rückgabebedingungen für den Black Friday angepasst werden, sollten Shop-Betreiber:innen darauf achten, dass die Widerrufsbedingungen einheitlich ausgewiesen sind und nicht versehentlich zwei sich widersprechende Erklärungen im Shop zu finden sind.

Quelle; onlinehaendler-news
 
Hmm, ist leider morgen 27.11. zu Ende.
Ich habe es genossen :p, ist klar kan sich nicht alles leisten, aber für Laptop und Adobe Ligtroom mit PS, Jahresabo hat gereicht :giggle:
 
Ein paar kleinere Schnäppchen konnte ich auch machen. Da ich (vom letzten Jahr) noch ganz gut eingedeckt bin, war es dieses Mal aber mehr so Tüddelkram :)
 
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