Die Medion AG darf für den Prepaid-Basistarif der Marke Aldi Talk nicht mehr damit werben, dass kein Mindestumsatz erforderlich sei.
Das hat das Landgericht Essen in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte kritisiert, die Werbeaussage treffe nicht zu und sei daher irreführend.
Die Werbeaussage suggeriere, Verbraucher müssten nach dem Erwerb des Starter-Sets keine weiteren Zahlungen erbringen, um dauerhaft über ihr Handy erreichbar zu sein. Dem ist aber in gewissen Konstellationen nicht so.
Dazu der vzbv im Detail:
Quelle; mobiflip
Das hat das Landgericht Essen in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte kritisiert, die Werbeaussage treffe nicht zu und sei daher irreführend.
Die Werbeaussage suggeriere, Verbraucher müssten nach dem Erwerb des Starter-Sets keine weiteren Zahlungen erbringen, um dauerhaft über ihr Handy erreichbar zu sein. Dem ist aber in gewissen Konstellationen nicht so.
Dazu der vzbv im Detail:
Das Landgericht Essen schloss sich im Urteil vom 30.05.2022, Az. 1 O 314/21 der Auffassung des vzbv an, dass die Behauptung „Kein Mindestumsatz“ für Verbraucher irreführend ist.Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!
Quelle; mobiflip