AW: Aktuelle TomTom D.A.CH Blitzer Stand:19.06.2010
Section Control ist in D. nicht zulässig.
Gerichte haben mehrfach festgestellt, Autos einfach so pauschal aufnehmen und erst dann einen Verstoß daraus zu errechnen ist ein Verstoß gegen den Schutz der Privatsphäre.
Denn dabei werden ja auch genug aufgenommen, die gar nix gemacht haben.
Und da drüber würde sich dann ein Bewegungsprofil erstellen lassen.
Jemanden aber an Punkt A einer bestimmten Strecke zu erfassen und dann nach Zeit X bis Punkt B seine Durchschnittsgeschwindigkeit zu errechnen, würde aber genau dieses erfordern.
Und da man an Punkt A noch nicht weiß, er wird zu schnell sein, darf man ihn eben an Punkt A nicht erfassen.
Ebenso ist es den Überwachungsbehörden untersagt worden, einfach pauschal von der Brücke runter mal den gesamten Verkehr zu filmen und anschließend das ganze erst am PC auszuwerten.
Nur weil der Typ neben Dir seinem Vordermann zu dicht auffährt, darf man Dich noch lange nicht mitfilmen wenn Du alles richtig machst.
Was aber bei den bisherigen Überwachungsmethoden der Fall wäre.
Daher ist auch diese Möglichkeit in D. sehr eingeschränkt worden.