30.03.2012
Durch eine Grundgesetzänderung sollen Bürger nicht mehr in Karlsruhe klagen können?
Grundgesetzänderung wegen möglicher Klagen gegen Rettungsschirm „ESM“?
Wie einige Blogs wie "Radio-Utopie" berichten, planen die Parteien CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wahrscheinlich eine Einschränkung für Privatpersonen, damit diese nicht mehr beim Bundesverfassungsgericht Klage einreichen können. Offiziell wird die Einschränkung mit einer Überlastung des Gerichts begründet. Es würde sich inzwischen eine große Anzahl von Bürgern an das Gericht wenden, so dass dieses mit seiner Arbeit kaum mehr nachkomme. Am Donnerstag wollte jedoch niemand einräumen, dass die Grundgesetzänderung mit möglichen oder vielmehr zu erwartenden Klagen gegen den umstrittenen Rettungsschirm „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ (ESM), der ab Mitte 2012 die Stabilität in der Eurozone sichern soll, zusammenhängt. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hält sich bei diesem Thema bedeckt.
Ja, das kann ich mir gut vorstellen. Vor einer Grundgesetzänderung haben einige noch Angst, da warten sie noch auf die große Koalition. Also verbietet man einfach die Möglichkeit, gegen Politk-Unrecht zu klagen! Toller Trick!
Wo leben wir eigentlich? Was hat das alles noch mit Demokratie zu tun? Alles, was unser deutschen und europäischen Politiker eben zwecks Euro-Rettung beschließen, ist nicht mit unserem Grundgesetz geschweige denn von den Regeln der EU abgedeckt! In den EU-Statuten heißt es ganz klar, daß kein Land für ein anderes einstehen darf!