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PC & Internet Abmahndatenbanken erleichtern Risikoeinschätzung


Wie die Kanzlei MS Concept aktuell mitteilt, hat man für Betroffene einer Tauschbörsen-Abmahnung eine frei zugängliche Online-Datenbank eingerichtet. Darin sind sowohl die bisher abgemahnten Werke als auch die beteiligten Kanzleien enthalten. Die Kanzlei will den Betroffenen damit helfen, das Risiko weiterer Abmahnungen einzuschätzen.

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Bisher gab es im Netz nur eine große Datenbank darüber, welche Kanzlei welches Werk abmahnt. Gewartet wurde diese Datenbank von einer Nutzerin, der unter dem Nick "princess15114" auftritt. Bisher war man damit Monopolist. Seit kurzem bietet die Kanzlei MS Concept jedoch eine ähnliche, frei zugängliche Dienstleistung an.

Mit einem Aufwand von mehreren Monaten hat man ein Abmahnungsarchiv erstellt. Hierzu wurden mehr als 2.400 Abmahnungen eingepflegt. Für bereits Abgemahnte oder Anschlussinhaber, die eine Abmahnung befürchten, erweisen diese beiden Datenbanken einen großartigen Dienst. Aus diesen lässt sich nämlich herauslesen, welche Musikstücke, Filme, Pornos, Software, Hörbücher etc. aktuell abgemahnt werden. Den Datenbanken kann man aber auch entnehmen, welche Rechteinhaber als "gefährlich" eingestuft werden können. Die Nutzung beider Angebote gestaltet sich als höchst einfach, obgleich die Datenbank von MS Concept spürbar schneller auf Sucheingaben reagiert.

Wer intensives Filesharing via P2P betrieben hat, kann dadurch abgleichen, ob die Gefahr für weitere Abmahnungen besteht. Aktuell umfassen beide Archive gemeinsam mehr als 5.000 Einträge. Viele davon überschneiden sich. Manche jedoch fallen auch unterschiedlich aus. Durch die verschiedene Datenerhebung durch einen Juristen sowie eine Internetnutzerin steigen jedoch die Chancen, dass sich Anschlussinhaber besser vorbereiten können.

In jeder Hinsicht bieten beide Servicedienstleistungen einen enormen Vorteil, wenn es darum geht, das Risiko weiterer Abmahnungen einzuschätzen. Natürlich sind beide auf Hinweise von Abgemahnten angewiesen, um stets möglichst aktuelle Daten vorzuhalten.

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Quelle: Gulli
 
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