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Ab 18.01.2016 Sky (SAT/PKN) nur noch mit Zertifizierter Hardware zu empfangen!

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AW: Ab 18.01.2016 Sky (SAT/PKN) nur noch mit Zertifizierter Hardware zu empfangen!

Welche Geräte? Bei Vertragsschluss 2013 der Technisat mit Alphacrypt-Modul, stand auch auf der Sky-Homepage, welche Probleme man haben kann bei Nutzung eines nichtzertifizierten Receivers mit Sky-Modul oder (wörtlich) Alphacrypt-Modul.

Außerdem ist der Ferguson von Werk her in der Lage, die neue V14 zu nutzen, ein Gerät Made in EU, auch jeder Receiver mit CI und dem Humax-Supercam aus Österreich. Das Vodafone TV Center, der Humax PR HD 1000 können die V14 direkt lesen ohne Modul. Also tausende verschiedene Geräte können es technisch.

Sky gab ja jedem bis 08/2015 eine solo V14 ohne Sky-Leihgerät. Dachte Sky, jeder nutzt ein bei ebay gekauftes Leihgerät eines anderen Kunden? Oder alle den PDR iCord 250? Der schon lange nicht mehr produziert wird und nirgendwo neu zu bekommen ist?

Sky räumt ein, auch nicht zugelassene Geräte zugelassen zu haben. "Diese Kunden werden später selektiert und erhalten ein Leihgerät", so Sky schriftlich.

Der Wechsel der Verschlüsselung (so auch das pairing am 18.01. ;-) ) ist laut 1.5.1 nur zulässig, wenn der Kunde dabei keinen Bildausfall hat. Vorher mit der S02 und Alphacrypt konnte er ja beliebige Geräte nutzen, Technisat usw. warben ja auch bei den CI-Geräten ohne CI+ mit dem Empfang von premiere.

Das Empfangsgerät muss bei Vertragsschluss zugelassen worden sein von Sky, d.h. Zustimmung, das Gerät zu nutzen. Wenn Sky bei Vertragsschluss nicht fragt, welches Gerät ich einsetzen will und im Vertrag und AGB keinen Hinweis gibt, konkret welche Modelle/Hersteller ich nutzen darf, ist jedes legale Gerät ohne erkennbar illegale Software zugelassen worden. Denn es gab ja zehntausende solo V14. Für welche Geräte??

Sky selbst schreibt im Dezember 2014 durch seinen Mitarbeiter im eigenen Forum, dass die Hardware-Frage (zertifiziert/zugelassen/geeignet...) verwirrend und nicht "konsistent" sei und die homepage überarbeitet werdern muss. Zusatzfrage: Ist der HD1000 "von Sky zugelassen" oder war er es und seit wann ist er es nicht mehr? Wo steht das?

Und zurück zum Thema: Welche Geräte darf ich ab dem 18.01. verwenden?
 
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AW: Ab 18.01.2016 Sky (SAT/PKN) nur noch mit Zertifizierter Hardware zu empfangen!

Der Wechsel der Verschlüsselung (so auch das pairing am 18.01. ;-) ) ist laut 1.5.1 nur zulässig, wenn der Kunde dabei keinen Bildausfall hat.

Was ist aber, wenn für dich die AGB nicht gelten, weil du telefonisch den Vertrag verlängert hast? Dann hat 1.5.1 keine Anwendung bei dir
.

So oder so, scheint das sehr schwierig zu sein, rechtliche Konsequenzen herzuleiten, ohne einen Richterspruch.

Ich weiß, dass ich nichts weiß. Glaube ich.
 
AW: Ab 18.01.2016 Sky (SAT/PKN) nur noch mit Zertifizierter Hardware zu empfangen!

Bei mir persönlich gelten ja sogar die AGB. Ich hatte unter "Abo erweitern" bei sky.de im Sommer 2015 BuLi dazugebucht. Da wurde ich gefragt, ob das Abo neu beginnen soll. Ich: "Ja" angekreuzt. Dann die Frage: "Wollen Sie ein Leihgerät dazu erhalten oder den eigenen Receiver weiter nutzen?" Ich kreuzte an: "Nein danke, nutze meinen eigenen Receiver weiterhin." Ohne Fenster für eine Seriennummer. Welches Gerät ich nutzte, hatte Sky zuvor nie erfragt, eine V14 hatte ich schon im Einsatz ohne Leihgerät.
Verbraucherschutz sieht kriminelles Verhalten von Sky und rät zur Strafanzeige gegen Sky. Nötigung zur Zweitkarte und zur Leihfestplatte und arglistige Täuschung bei Vertragsschluss.
Mehrere Anwälte klagen mit den Kunden gegen Sky. Und Sky kann keine Argumente benennen, nur: "Es ist kein bestimmtes gerät des Kunden vereinbart, daher kann jetzt ein Leihgerät zugesandt werden." (Also Vorsicht, das gilt dann auch bei jedem Handyvertrag ohne Vertragshandy!)
Mit dem HD1000 kann ich heute mit Seriennummer ein neues Abo abschließen, obwohl der HD1000 kein Pairing beherrscht. Chaos.
Im Zivilrecht gilt: Alles, was bei Vertragsschluss vereinbart wird, gilt bis Laufzeitende (Dauerschuldverhältnis). Es sei denn, Änderungen wurden schon im Vertrag vorbehalten. Wenn selbst AGB keine Willkür erlauben, dann natürlich auch nicht Verträge ohne AGB.

Sky darf seine Sendetechnik nicht ändern, wenn dann der Kunde keinen Empfang hat. Der BGH entschied bereits 2007 oder so gegen premiere, dass der Kunde sein eigenes Gerät bis Laufzeitende nutzen darf, weil er dafür viel Geld bezahlt hatte. Illegale geräte sind natürlich nicht geschützt.

Ein Zwang zu einem zusätzlichen Leihreceiver mit Mehrkosten für Festplatte und Zweitkarte und Haftung 340 EUR bei Verlust kann nicht ohne vertragliche Grundlage erfolgen. Niemand zwingt Sky zum Wechsel der technik. Zumindest muss dann ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden.
 
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Das macht Sinn. Aber dann ist ein Datum des Pairings total sinnfrei, weil Sky hierdurch gegen eigene AGB verstoßen würde

Ich weiß, dass ich nichts weiß. Glaube ich.
 
AW: Ab 18.01.2016 Sky (SAT/PKN) nur noch mit Zertifizierter Hardware zu empfangen!

Noch 8 Tage, Juhu.
Dann herrscht Klarheit.


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AW: Ab 18.01.2016 Sky (SAT/PKN) nur noch mit Zertifizierter Hardware zu empfangen!

Es gibt ja auch kein Datum des Pairings. Steht aber auch alles hier.
Wer es immer noch nicht verstehen will, der soll sich am 17.1. aufhängen.
 
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@MarcBush Wäre es rein theoretisch möglich, dass Sky eine Verfassungsbeschwerde einreicht? Ich würde es für unmöglich halten. Auf jeden Fall noch Viel Glück!
 
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Es ist einfacher und schneller möglich die Verträge zu ändern und ab 2018 Paring zu verschärfen, einige haben 2 Jahres Vertrag. Wenn das Paring ein Vorteil für sky bringt.
 
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Dann ist diese Diskussion hier obsolet

Ich weiß, dass ich nichts weiß. Glaube ich.
 
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Sky kann natürlich theoretisch Verfassungsbeschwerde erheben, weil das unanfechtbare Urteil des Amtsgerichts Sky daran hindert, seine betriebswirtschaftlichen Pläne umzusetzen. Eingriff in die Eigentumsrechte des eingerichteten Geschäftsbetriebs. Frage: Berechtigter Eingriff in die Pläne?
Sky will ja jeden zwingen, Leihgerät zu nutzen und dann Zweitkarte und teure Festplatte ordern zu müssen, damit der Kunde wie bisher gewohnt und vereinbart Sky nutzen kann. Das Urteil zugunsten eines Kunden würde Sky daran hindern.
Aber eigene Unfähigkeit, Verträge sinnvoll zu gestalten, würden schon Karlsruhe daran hindern, die Verfassungsbeschwerde überhaupt zur Prüfung anzunehmen.
Es wurde ja gerade richtig geschrieben (lullu08): Sky kann ja jeden Vertrag und Verlängerung von Zustimmung zu einem Leihgerät abhängig machen. Allerdings verlängern sich auch viele Verträge automatisch. da ist eine solche wichtige Änderung vertraglich schwer einzubauen, denn der Kunde muss ja zustimmen.
 
AW: Ab 18.01.2016 Sky (SAT/PKN) nur noch mit Zertifizierter Hardware zu empfangen!

@djimno78
ich weiß, dass ich nichts weiß. Glaube ich.

Kannst dir den Scheiss eigentlich nicht sparen?
denn ich weiß jetzt, dass du nichts weißt. Glaube ich.
 
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@Arena das ist meine Signatur

Ich weiß, dass ich nichts weiß. Glaube ich.
 
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Jung bleibt friedlich und lasst uns mal wieder zum eigenlichen tread kommen
falls jemand neue gesicherte erkenntnisse hat

ansonnsten
@mod bitte mal aufräumen Incl. meinen eigenen OT post #1046
 
AW: Ab 18.01.2016 Sky (SAT/PKN) nur noch mit Zertifizierter Hardware zu empfangen!

@MarcBush
Sky will ja jeden zwingen, Leihgerät zu nutzen ......
Weil es nicht anders möglich ist, das angebotene Produkt/die angebotene Dienstleistung, vor illegaler/unberechtigter Nutzung, zu schützen, ist Das legitim.
Da die technische Entwicklung schneller ist, als die Advokaten die AGBs anpassen können, muss Sky das Recht zugesprochen werden, auch kurzfristig Änderungen vorzunehmen.

MfG
 
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