josef.13
Boardveteran
Für Drohnen-Besitzer gelten ab dem 1. Oktober 2017 neue Regeln: Kennzeichnungspflicht und Kenntnisnachweis. Ein Überblick.
Ab 1.10.2017: Neue Regeln für den Drohnen-Flug
© Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Ab dem 1. Oktober 2017 gelten für Drohnen-Besitzer zwei wichtige neue Regeln, die die seit dem 7. April 2017 geltenden Bestimmungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten ergänzen: Die Kennzeichnungspflicht und die Pflicht zur Vorlage eines Kenntnisnachweises.
Kennzeichnungspflicht ab 250 Gramm
Ab dem 1. Oktober 2017 müssen demnach „alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg gekennzeichnet sein“, damit in einem Schadensfall schnell der Halter ermittelt werden kann. Die Kennzeichnung erfolgt mit einer Plakette, auf der der Name und die Adresse des Drohnen-Eigentümers angegeben sind. Diese Plakette ist auch auf Modellflug-Geländen vorgeschrieben. Eine Art „amtliches Kennzeichen“, wie man es von Autos und Motorrädern kennt, ist für Drohnen dagegen nicht vorgeschrieben.
Kenntnisnachweis ab zwei Kilogramm
Wer ab dem 1. Oktober 2017 Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme ab einem Gewicht von zwei Kilogramm bedienen will, muss einen Kenntnisnachweis besitzen. Als Kenntnisnachweis gilt entweder eine gültige Pilotenlizenz oder eine „Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle“ (hierfür ist ein Mindestalter von 16 Jahren Voraussetzung) oder aber eine „Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein“ – diese Art von Kenntnisnachweis gilt dann aber nur für Flugmodelle und setzt ein Mindestalter des Halters von 14 Jahren voraus.
Alle Bescheinigungen gelten für fünf Jahre. Ohne so einen Kenntnisnachweis darf man Drohnen nur noch auf Modellflug-Geländen bedienen.
Soweit die ab dem 1.10.2017 geltenden neuen Regeln, die in der
Tipp: Sie können einen
Einen umfassenden Gesamtüberblick dazu, was Sie beim Einsatz von Drohnen beachten müssen, geben wir hier:
Damit der Flug nicht nur rechtlich einwandfrei ist, sondern auch unfallfrei verläuft und Spaß macht,
Quelle; pcwelt
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Ab 1.10.2017: Neue Regeln für den Drohnen-Flug
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Ab dem 1. Oktober 2017 gelten für Drohnen-Besitzer zwei wichtige neue Regeln, die die seit dem 7. April 2017 geltenden Bestimmungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten ergänzen: Die Kennzeichnungspflicht und die Pflicht zur Vorlage eines Kenntnisnachweises.
Kennzeichnungspflicht ab 250 Gramm
Ab dem 1. Oktober 2017 müssen demnach „alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg gekennzeichnet sein“, damit in einem Schadensfall schnell der Halter ermittelt werden kann. Die Kennzeichnung erfolgt mit einer Plakette, auf der der Name und die Adresse des Drohnen-Eigentümers angegeben sind. Diese Plakette ist auch auf Modellflug-Geländen vorgeschrieben. Eine Art „amtliches Kennzeichen“, wie man es von Autos und Motorrädern kennt, ist für Drohnen dagegen nicht vorgeschrieben.
Kenntnisnachweis ab zwei Kilogramm
Wer ab dem 1. Oktober 2017 Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme ab einem Gewicht von zwei Kilogramm bedienen will, muss einen Kenntnisnachweis besitzen. Als Kenntnisnachweis gilt entweder eine gültige Pilotenlizenz oder eine „Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle“ (hierfür ist ein Mindestalter von 16 Jahren Voraussetzung) oder aber eine „Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein“ – diese Art von Kenntnisnachweis gilt dann aber nur für Flugmodelle und setzt ein Mindestalter des Halters von 14 Jahren voraus.
Alle Bescheinigungen gelten für fünf Jahre. Ohne so einen Kenntnisnachweis darf man Drohnen nur noch auf Modellflug-Geländen bedienen.
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