Quantcast
Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet 7.500 Euro Schadenersatz für 1.500 Usenet-Uploads

In den Niederlanden wurde Ende Oktober ein Usenet-Uploader zur Zahlung von 7.500 Euro verurteilt. Der Angeklagte hatte über 1.500 Episoden der TV-Serien „The Blacklist“, „Arrow“, „Person of Interest“ und andere im Usenet verfügbar gemacht. Kläger im Auftrag der Filmstudios war die Antipiracy-Organisation BREIN.

Die niederländische Antipiraterie-Organisation BREIN war in den vergangenen Monaten sehr aktiv bei der Bekämpfung von Online-Piraterie. Dies sowohl im Fall von YouTube, Facebook, via BitTorrent, bei diversen Sharehostern oder über das Usenet. Die 7.500 Euro sei eine Summe, die das Gericht in Anbetracht der finanziellen Verhältnisse des Täters ausgesprochen hat, heißt es im Urteil. Doch sobald sich der Verurteilte nachweislich nicht an das Upload-Verbot hält, muss er pro Tag 2.000 Euro bezahlen. Im Höchstfall soll so ein Schadenersatz von maximal 50.000 Euro entstehen.

Der Uploader war unvorsichtig und konnte aufgrund seiner Message-ID in den Usenet-Postings ausfindig gemacht werden. Der Angeklagte hatte seine Uploads zudem in diversen NZB-Suchmaschinen (vergleiche mit Torrent-Indexwebseiten) öffentlich verfügbar gemacht.

BREIN hatte schon vor mehreren Jahren angekündigt, aktiv gegen Uploader von urheberrechtlich geschütztem Material vorzugehen. Es gebe keine andere Möglichkeit, zumal sich die niederländischen Politiker nicht auf die von ihnen gewünschte Verschärfung des dortigen Urheberrechts einlassen wollen. Die reinen Downloader digitaler Medien können seit April 2014 in den Niederlanden nur zivilrechtlich aber nicht strafrechtlich belangt werden.

Quelle: tarnkappe
 
Zurück
Oben