Wegen einer EU-Vorgabe müssen bis 2033 in Deutschland Millionen Führerschein-Dokumente umgetauscht werden. Ein detaillierten Stufenplan soll dafür sorgen, dass es keinen Massenansturm bei den Behörden gibt. Betroffen sind insgesamt rund 43 Millionen Autofahrer in Deutschland.
Millionen Autofahrer in Deutschland haben noch echte "Lappen" aus Papier. Doch die Tage älterer Führerscheine sind gezählt. Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen sie gegen neue Plastikkärtchen in einheitlichem EU-Standard umgetauscht sein. Klar ist aber: Die Fahrerlaubnis an sich bleibt davon unberührt.
Die geänderte Führerschein-Verordnung trat ab dem 19.03.2019 in Kraft.
Betroffen sind insgesamt rund 43 Millionen Autofahrer in Deutschland. Eine neue Prüfung ist für sie also nicht nötig. Dafür aber ein Foto - und laut ADAC rund 25 Euro Gebühr. Falls der alte Führerschein nicht bis 2033 umgetauscht wird, solle es ein Verwarnungsgeld von 10 Euro geben. Mit dem einheitlichen EU-weiten Dokument soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist.
So sieht der Staffelplan aus
Der Staffelplan sieht nun vor, den Umtausch mit den rund 15 Millionen Papierführerscheinen zu beginnen, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Zuständig sein soll die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Konkret bedeutet das:
Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sollen ihre Führerscheine bis 19. Januar 2022 eintauschen.
Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 gilt die Frist bis 19. Januar 2023,
für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024,
für die Jahrgänge 1971 oder später bis 19. Januar 2025.
Danach soll es Fristen für die rund 28 Millionen Kartenführerscheine geben, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Dieser Umtausch soll nach dem jeweiligen Alter der Dokumente über die Bühne gehen. Das bedeutet konkret:
Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, sollen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
Für die Ausstellungsjahrgänge 2002 bis 2004 sieht der Plan eine Frist bis 19. Januar 2027 vor
für die Ausstellungsjahrgänge 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028
für den Ausstellungsjahrgang 2008 bis 19. Januar 2029
für den Ausstellungsjahrgang 2009 bis 19. Januar 2030
für den Ausstellungsjahrgang 2010 bis 19. Januar 2031
für den Ausstellungsjahrgang 2011 bis 19. Januar 2032
für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, soll die Umtauschfrist bis 19. Januar 2033 laufen.
Seit 2013 werden neue Vorgaben eingehalten
Danach ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben. Neu ausgestellte Dokumente gelten seitdem nicht mehr lebenslang, sondern haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren.
Ziel des Plans ist es, bis 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen - ab dann verlieren auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden. Ältere Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren wurden, sollen von der Pflicht zum vorgezogenen Umtausch ganz befreit werden.
Eine Sprecherin des Autofahrerclubs ADAC sagte: "Handliche Scheckkartenführerscheine mit einem aktuellen Foto bringen bei Führerscheinkontrollen, besonders aber bei Fahrten im Ausland unbestreitbare Vorteile. Trotzdem wissen wir, dass viele Bürger an ihrem alten grauen oder rosa Lappen emotional hängen." Dabei helfe es nur bedingt, dass man die historischen Dokumente beim Umtausch entwertet zurückbekommen könne. "Aus unserer Sicht ist deshalb Überzeugungsarbeit geeigneter als das nationale Vorziehen der EU-Fristen."
Quelle; chip
Millionen Autofahrer in Deutschland haben noch echte "Lappen" aus Papier. Doch die Tage älterer Führerscheine sind gezählt. Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen sie gegen neue Plastikkärtchen in einheitlichem EU-Standard umgetauscht sein. Klar ist aber: Die Fahrerlaubnis an sich bleibt davon unberührt.
Die geänderte Führerschein-Verordnung trat ab dem 19.03.2019 in Kraft.
Betroffen sind insgesamt rund 43 Millionen Autofahrer in Deutschland. Eine neue Prüfung ist für sie also nicht nötig. Dafür aber ein Foto - und laut ADAC rund 25 Euro Gebühr. Falls der alte Führerschein nicht bis 2033 umgetauscht wird, solle es ein Verwarnungsgeld von 10 Euro geben. Mit dem einheitlichen EU-weiten Dokument soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist.
So sieht der Staffelplan aus
Der Staffelplan sieht nun vor, den Umtausch mit den rund 15 Millionen Papierführerscheinen zu beginnen, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Zuständig sein soll die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Konkret bedeutet das:
Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sollen ihre Führerscheine bis 19. Januar 2022 eintauschen.
Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 gilt die Frist bis 19. Januar 2023,
für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024,
für die Jahrgänge 1971 oder später bis 19. Januar 2025.
Danach soll es Fristen für die rund 28 Millionen Kartenführerscheine geben, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Dieser Umtausch soll nach dem jeweiligen Alter der Dokumente über die Bühne gehen. Das bedeutet konkret:
Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, sollen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
Für die Ausstellungsjahrgänge 2002 bis 2004 sieht der Plan eine Frist bis 19. Januar 2027 vor
für die Ausstellungsjahrgänge 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028
für den Ausstellungsjahrgang 2008 bis 19. Januar 2029
für den Ausstellungsjahrgang 2009 bis 19. Januar 2030
für den Ausstellungsjahrgang 2010 bis 19. Januar 2031
für den Ausstellungsjahrgang 2011 bis 19. Januar 2032
für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, soll die Umtauschfrist bis 19. Januar 2033 laufen.
Seit 2013 werden neue Vorgaben eingehalten
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Danach ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben. Neu ausgestellte Dokumente gelten seitdem nicht mehr lebenslang, sondern haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren.
Ziel des Plans ist es, bis 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen - ab dann verlieren auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden. Ältere Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren wurden, sollen von der Pflicht zum vorgezogenen Umtausch ganz befreit werden.
Eine Sprecherin des Autofahrerclubs ADAC sagte: "Handliche Scheckkartenführerscheine mit einem aktuellen Foto bringen bei Führerscheinkontrollen, besonders aber bei Fahrten im Ausland unbestreitbare Vorteile. Trotzdem wissen wir, dass viele Bürger an ihrem alten grauen oder rosa Lappen emotional hängen." Dabei helfe es nur bedingt, dass man die historischen Dokumente beim Umtausch entwertet zurückbekommen könne. "Aus unserer Sicht ist deshalb Überzeugungsarbeit geeigneter als das nationale Vorziehen der EU-Fristen."
Quelle; chip