Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Off Topic 43 Millionen Führerscheine betroffen: Große Umtauschaktion für Autofahrer startet - das müssen Sie wissen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Wegen einer EU-Vorgabe müssen bis 2033 in Deutschland Millionen Führerschein-Dokumente umgetauscht werden. Ein detaillierten Stufenplan soll dafür sorgen, dass es keinen Massenansturm bei den Behörden gibt. Betroffen sind insgesamt rund 43 Millionen Autofahrer in Deutschland.

Millionen Autofahrer in Deutschland haben noch echte "Lappen" aus Papier. Doch die Tage älterer Führerscheine sind gezählt. Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen sie gegen neue Plastikkärtchen in einheitlichem EU-Standard umgetauscht sein. Klar ist aber: Die Fahrerlaubnis an sich bleibt davon unberührt.

Die geänderte Führerschein-Verordnung trat ab dem 19.03.2019 in Kraft.

Betroffen sind insgesamt rund 43 Millionen Autofahrer in Deutschland. Eine neue Prüfung ist für sie also nicht nötig. Dafür aber ein Foto - und laut ADAC rund 25 Euro Gebühr. Falls der alte Führerschein nicht bis 2033 umgetauscht wird, solle es ein Verwarnungsgeld von 10 Euro geben. Mit dem einheitlichen EU-weiten Dokument soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist.

So sieht der Staffelplan aus

Der Staffelplan sieht nun vor, den Umtausch mit den rund 15 Millionen Papierführerscheinen zu beginnen, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Zuständig sein soll die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Konkret bedeutet das:

Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sollen ihre Führerscheine bis 19. Januar 2022 eintauschen.

Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 gilt die Frist bis 19. Januar 2023,

für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024,

für die Jahrgänge 1971 oder später bis 19. Januar 2025.

Danach soll es Fristen für die rund 28 Millionen Kartenführerscheine geben, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Dieser Umtausch soll nach dem jeweiligen Alter der Dokumente über die Bühne gehen. Das bedeutet konkret:

Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, sollen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden.

Für die Ausstellungsjahrgänge 2002 bis 2004 sieht der Plan eine Frist bis 19. Januar 2027 vor

für die Ausstellungsjahrgänge 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028

für den Ausstellungsjahrgang 2008 bis 19. Januar 2029

für den Ausstellungsjahrgang 2009 bis 19. Januar 2030

für den Ausstellungsjahrgang 2010 bis 19. Januar 2031

für den Ausstellungsjahrgang 2011 bis 19. Januar 2032

für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, soll die Umtauschfrist bis 19. Januar 2033 laufen.

Seit 2013 werden neue Vorgaben eingehalten

104580

Danach ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben. Neu ausgestellte Dokumente gelten seitdem nicht mehr lebenslang, sondern haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren.

Ziel des Plans ist es, bis 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen - ab dann verlieren auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden. Ältere Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren wurden, sollen von der Pflicht zum vorgezogenen Umtausch ganz befreit werden.

Eine Sprecherin des Autofahrerclubs ADAC sagte: "Handliche Scheckkartenführerscheine mit einem aktuellen Foto bringen bei Führerscheinkontrollen, besonders aber bei Fahrten im Ausland unbestreitbare Vorteile. Trotzdem wissen wir, dass viele Bürger an ihrem alten grauen oder rosa Lappen emotional hängen." Dabei helfe es nur bedingt, dass man die historischen Dokumente beim Umtausch entwertet zurückbekommen könne. "Aus unserer Sicht ist deshalb Überzeugungsarbeit geeigneter als das nationale Vorziehen der EU-Fristen."

Quelle; chip
 
Na, dann bin ich mit meiner DDR-Pappe vom September 90 bis 19.Januar 24 dran ... Ansonsten gilt bis 2032:
"Grundsätzlich ist die Gültigkeit für Ihren DDR-Führerschein in Deutschland, der Europäischen Union (EU) und in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gegeben."
Sprich für Nicht-EU Auslandsreise brauch ich schon jetzt einen neuen Schein.
 
Na super, jetzt bin ich doch täglich mein DDR Buch los
Stempelkarte ist auch noch dabei.
Werde mir das Teil aber einramen
 
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!
Hallo zusammen,
das glaube ich nicht, wer soll denn die Portokosten bezahlen, zudem wer soll dich anschreiben? Nicht jeder der im Kreis wohnt hat auch das entsprechende Kennzeichen.

Zudem gilt bei Gerichten der Satz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Gesetzt sind ja einsehbar und da kommt die Holschuld wieder zum tragen.

Außerdem hat der Tausch auch eine weitere Auffälligkeit: Die Fahrerlaubnis ist begrenzt und muss verlängert werden (bei LKW ab 50), "Rosa-Lappen" Besitzer brauchen das nicht.
Ich bin mir nicht sicher ob ich dem zustimme, aber bei der Zunahme des Verkehrs, finde ich das einen richtigen Schritt. Zu oft erlebte ich, das der Kopf der Schlange ein älterer Verkehrsteilnehmer ist. Ich plädiere nicht fürs rasen, aber auf gerade gut einsehbarer Bundesstraße mit 70 zu fahren, wo 100 erlaubt ist, führt dazu andere Verkehrsteilnehmer zu riskanten Überholmanöver zu verführen.

Gruß
Moncada
 
fehlt noch der eintrag für geburtsjahrgänge vor 1953 (umtausch bis 19.01.2033)
ich frag mich gerade, ob diese genannten zeiten verbindlich sind. denn dann freut sich die polizei bei der kontrolle: jahrgang 1964 wird im laufe des jahre 2022 kontrolliert. momentan wir schauen nach. pech gehabt: sie zahlen jetzt ein verwarnungsgeld von 10€. wären sie 1965 geboren, könnten sie noch ohne in diesem jahr weiterfahren.
das werden die doch nicht für jeden so praktizieren oder? ich geh davon aus, dass man erst nach 2033 zahlen muss. praxistauglich wäre das sonst gar net und ich freu mich dann schon auf die ersten klagen dagegen, wenn die EU-regelung fest 2033 vorgibt. und noch besser kommt das dann, wenn man schon nen kartenführerschein hat. die müssen ja auch abhängig vom ausstellungsdatum unterschiedlich umgetauscht werden. im moment erinnert mich das ein wenig an den brexit :relaxed:
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,
es soll Leute geben, die mehrere FS haben (rot "DDR", rot "BRD" und EU-FS in Plastik), welcher sollte denn nun umgetauscht werden ?
Ist doch alles ein Witz, ein dt. FS hat kein Ablaufdatum..... Einfach und erst einmal die ganze Sache aussitzen.



Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
 
die neuen haben eben eines und da will man hin. alle sollen tauschen, damit man 15 jahre drauf wieder tauschen muss. verhält sich dann eben wie bei einem ausweisdokument. frage mich gerade, warum dieses dann nicht als solches gilt. man müsste den führerschein nur mit den personalausweis zusammenführen. das würde einiges erleichtern.
 
Ich sitze das mal aus. Ich wäre in sieben Jahren an der Reihe. Wer weiß ob es bis dahin die EU noch gibt. Bei der heutigen Halbwertzeit gibt es bis dahin wieder was Neues. Bis jetzt hat sich bei mir durch aussitzen noch alles geregelt.
 
Und die soll ab 2020 auch wieder steigen.
Grund: Inflationsausgleich, ha ha ha, aber ein Herr Buhrow "verdient" 360.000 Euro p.a..



Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo

Im August 2018 wurde ich im Zuge einer Verkehrskontrolle in Österreich gebeten, meinen Führerschein aufgrund des nicht aktuellen Bild zu erneuern.

Der neue Führerschein hat ein Ablaufdatum unter 4b. (02.12.33)

TObi
 

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen Inhalt sichtbar zu machen!

Ich habe noch einen äteren Führeschein. Dort steh AblaufDatum bei 4B, 4B auf der Vordersite, Ein Strich, kein Datum, Somit kan Führschein Dokument nicht ablaufen.
Dann gibt es 11 Gültig bis. Ist auch kein Datum eingetragen, Hinter meine Ganzen Klassen, die ich Fahren darf. und mein Führeschein ist Austellugnsdatum von 08. Den Das steht alles hinter meinen klassen das Datum. Auf der Rückseite. Und somit, kann dieses Dokument/ Scheckkarte, nie ablaufen.
So mein ich es.

und wenn, ich habe bis 19. Januar 2029 zeit.
und genau bis dahin warte ich ab, warum soll ich jetz schon en neues Beantragen, wenn ich bis dahin zeit habe.
ich könnte einen Aufkleber dran machen, damit ich es nicht vergesse, aber das Darf man glaub ich nicht, Da ja Das Dokument mir nicht wirkluch gehört, sonder der Stadt, wie bem Perso, wie ich erfahren habe.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben