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PC & Internet 250.000 US-Dollar Schadensersatz für gesharte Pornofilme


In den USA hat ein abgemahnter Filesharer eingewilligt, den vermutlich höchsten Schadensersatz zu bezahlen, der jemals für pornografische Filme verlangt wurde. Der Anschlussinhaber aus dem Bereich Boston hat eingewilligt, 250.000 US-Dollar zu begleichen. Er soll als sogenannter "First Seeder" aufgetreten sein.



Wie das Adult-Entertainment Newsportal XBIZ berichtet, hat ein Filesharer aus dem Raum Boston im Dezember 2010 zugestimmt, einen Betrag von 250.000 US-Dollar an Schadensersatz zu leisten. Dem Mann wurde vorgeworfen, sechs Pornofilme der Corbin Fisher Produktionen über eine Tauschbörse verbreitet zu haben.

Wie Marc Randazza, Geschäftsführer bei Corbin Fisher, erklärte, wüsste er von keinem Fall, in dem eine außergerichtliche Einigung wegen der Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Pornofilms in einer Tauschbörse so viel Geld eingebracht hätte. Der Fall sei hieb- und stichfest gewesen, so Randazza. Manche Leute würden mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln kämpfen. Dieser Anschlussinhaber habe es nicht getan.

Der Filesharer sei einer der ersten Abgemahnten durch das Filmstudio. Man habe ihn als First-Seeder identifiziert, was auch die enorm hohe Schadensersatzforderung erklärt: "[Dieser Anschlussinhaber] ist nicht nur einer von vielen, die [Corbin Fisher] Inhalte stehlen. [Er] ist eine der Urquellen der gestohlenen Corbin Fisher Arbeiten, die im Netz zirkulieren", so Randazza.

Nach Angaben des Filmstudios habe der Mann die Kopien der Filme auf zahlreichen Torrent-Seiten angeboten. Von dort aus seien sie dann immer weiter verbreitet worden. Da sich der Abgemahnte bereiterklärte, das außergerichtliche Angebot zu akzeptieren, wurde der Schadensersatz um die Hälfte gemindert. Die verbleibenden 250.000 US-Dollar müssen möglicherweise nicht in Gänze beglichen werden. Sollte der Filesharer nachweislich Abstand zu seinen Taten nehmen und die ersten Ratenzahlungen korrekt eingehen, könne ein Teil der Summe nochmals erlassen werden.

Ein US-Richter muss die Vereinbarung noch absegnen, ehe sie rechtskräftig wird.

Quelle: Gulli
 
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