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PC & Internet Filesharing: Erneut Mehrfachabmahnungen für deutsche TOP 100

Derzeit ergehen wieder zahlreiche Abmahnungen für das Angebot der deutschen Singlecharts. Die Betroffenen werden dabei von drei und mehr unterschiedlichen Kanzleien für ein und dasselbe Archiv abgemahnt, die ihren Schreiben jeweils eine eigene Kostennote beifügen. Noch vor zwei Jahren, zu den Hochzeiten der Abmahnungen, waren durchschnittlich fünf bis sieben Kanzleien gleichzeitig beteiligt.

Chartcontainern ist noch immer ein beliebtes Aufgabengebiet zahlreicher Rechtsanwaltskanzleien. Wer in den letzten Wochen in einer Internet-Tauschbörse am Transfer der TOP 100 Single Charts beteiligt war, der wird möglicherweise bald Post bekommen. Die Archive wurden beispielsweise von der spanischen Filesharing-Plattform Lokotorrents oder der Konkurrenz von Torrent.to zusammengestellt. Das Web ist voller
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von Juristen, die künftig gerne noch mehr Abgemahnte aus dem Filesharing-Bereich vertreten würden. Im Web machen sogar manche Anwälte Werbung dafür, dass sie die komplette außergerichtliche Verteidigung zum Pauschalpreis übernehmen.

An den Abmahnungen aus dem Monat April ist beispielsweise die Frankfurter Kanzlei WeSaveYourCopyrights beteiligt, die einen pauschalen Vergleichsbeitrag in Höhe von 450 Euro für das Angebot des Titels “Living in Stereo (R.I.O)“ fordert. Für das gleiche Archiv der meistverkauften Singles mahnt zudem die DigiRights Administration GmbH ab, die Urheberrechtsverletzungen gleich mehrerer Titel aus den Charts verfolgt. Der pauschale Vergleichsbetrag von Rechtsanwalt Daniel Sebastian liegt hierbei oftmals bei 1.800 Euro. Außerdem mahnt die Kanzlei FAREDS Rechtsanwälte den Song “DJ Antoine - Bella Vita” ab. Der Vergleichsbetrag liegt ebenfalls bei 450 Euro. Allen Abmahnungen liegt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, die man nicht ohne juristischen Beistand ausgefüllt zurückschicken sollte.

Das Problem dabei: Die Anschlussinhaber erhalten eine Abmahnung nach der anderen. Manche Betroffenen fragen sich, wann der Schriftverkehr endlich zum Erliegen kommt, oder ob sie nun bis zu 100 kostenpflichtige Briefe erhalten werden. Da einige Kanzleien mehrere Rechteinhaber von Titeln der Chartcontainer vertreten und mit Mehrfachabmahnungen zu rechnen ist, sollte man überlegen, ob man eine sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärung abgibt. Damit ist es möglich, proaktiv weiteren Abmahnungen zuvorzukommen und Abmahnkosten zu verhindern.

Der Aachener Medienanwalt Link ist nicht mehr aktiv. hatte in den letzten Monaten zwar häufiger Fälle von P2P-Abmahnungen von TV-Serien, Kinofilmen und Musikalben, Chartcontainer kamen bei ihm in der Kanzlei in 2013 aber eher selten vor. Ferner hält vorbeugende Unterlassungserklärungen allerdings für kein Allheilmittel. Man müsste jeweils im Einzelfall prüfen, ob die Abgabe sinnvoll ist. Wenn überhaupt, sollte die Erklärung auf ein konkretes Werk, beispielsweise auf eine Fernsehserie, bezogen sein. Total umfassende vorbeugende Unterlassungserklärungen könnten unseriös wirken, weil man sich damit gegen alle möglichen Ansprüche absichern möchte.

Rein theoretisch müsste bei der Ermittlung der IP-Adressen sicherheitshalber jeweils ein Testdownload durchgeführt werden, um zu klären, ob tatsächlich das Werk des Rechteinhabers (Plattenlabel) verbreitet wurde. Laut Jens Ferner werden tatsächlich nur in den seltensten Fällen Testdownloads in Tauschbörsen durchgeführt. Die meisten IP-Ermittler begnügen sich mit der Feststellung des Hashwerts des ausgetauschten Archivs. Ansonsten würde man bei Chartcontainern neben dem eigenen Song bis zu 99 Werke fremder Urheber verbreiten und sich bei der Jagd auf Filesharer strafbar machen. Abmahnungen untereinander sind aber völlig unbekannt.

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Top 100 Single Charts

Unklar ist noch immer, wieso es überhaupt noch zu so vielen P2P-Transfers kommt, weil die damit verbundenen Risiken regelmäßig in den Medien behandelt werden. Anwalt Jens Ferner vertritt oftmals sehr junge und somit unerfahrene PC-Anwender, deren Eltern als Anschlussinhaber die Post erhalten. Betroffen sind häufig auch Betreiber eines unzureichend abgesicherten WLAN-Routers, wie ältere Menschen oder studentische Wohngemeinschaften.

Quelle: gulli
 
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