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PC & Internet 17-Jähriger enthüllt geheime Liste gesperrter Websites deutscher Provider

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Naja, der junge Mann dramatisiert wohl etwas, wenn er von Selbstjustiz schreibt.
„Die Grundlage für eine empfohlene DNS-Sperre bilden erstens die Prüfung und Empfehlung des unabhängigen Prüfungsausschusses der CUII. Zweitens wird diese Empfehlung durch die staatliche Bundesnetzagentur nachgeprüft. Die Bundesnetzagentur gibt eine Erklärung zur Unbedenklichkeit als zuständige Fachbehörde nach der Netzneutralitäts-Verordnung (EU) 2015/2120 ab, wenn auch sie der Auffassung ist, dass die empfohlene Sperre rechtmäßig ist.“

Wenn eine Sperre gegen die Netzneutralitäts-Verordnung verstieße, würde diese auch nicht umgesetzt.
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat die Bundesnetzagentur hier eher eine Art Gutachterfunktion. Und letzendlich sollten juristische Entscheidungen von Richtern getroffen werden und nicht von Gutachtern.
 
mal ein paar Seiten aus der Liste probiert... mein Viren-Phishing-scanner spiel verrückt, wenn ich die Seite aufrufe.... naja, muss jeder selber wissen, was er macht....
 
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