Die Digital Rights Corp versucht auf einem besonders interessanten Weg, Filesharer abzuschrecken. Man mahnt diese indirekt ab, und das zu einem Preis, den man getrost als "Abmahn-Dumping" bezeichnen könnte. Doch was steckt hinter dieser Methode und wie funktioniert sie?
Abmahnungen sind im Jahr 2011 keinesfalls mehr eine Neuheit. Hin und wieder gibt es jedoch Entwicklungen, die durchaus aufhorchen lassen. Dazu gehört beispielsweise das Abmahnverfahren des Anti-Piraterie Unternehmens Digital Rights Corp. Diese agieren nämlich in zweierlei Hinsicht völlig abseits der sonstigen Abmahnungen.
Auf der einen Seite wäre da die Abmahngebühr. Während in den USA Beträge im vierstelligen Bereich "üblich" sind, setzt man bei Digital Rights Corp auf einen erheblich geringeren Betrag, auch bei mehreren Verstößen: 10 US-Dollar sollen bezahlt werden. Dafür ist die Rechtsverletzung dann vergessen. Der Rechteinhaber sieht von weiteren Schritten ab. Was irgendwie absurd klingt, ist jedoch durchaus real. Einzig die Aussage, dass ein Verfahren folgen könnte, ist fragwürdig.
Denn die Abmahnung kommt nicht auf dem Postweg zum Anschlussinhaber. Digital Rights Corp weiß noch nicht einmal, wer der Emfänger ist. Auch ein Gericht hat sich mit dem Fall nicht auseinandergesetzt. Wie all das möglich ist? Die Antwort lautet schlicht "DMCA", kurz für den Digital Millenium Copyright Act. Sobald Digital Rights Corp Provider mit einer Löschaufforderung im Rahmen des DMCA kontaktieren, leiten die Provider diese Nachricht - inklusive Abmahnung - an den Anschlussinhaber hinter der IP-Adresse weiter.
Solange dieser auf die E-Mail nicht antwortet oder sich sonst zu erkennen gibt, bleibt er faktisch anonym. Die E-Mail beinhaltet alle Informationen, damit der Anschlussinhaber dem digitalen Ablasshandel nachgehen kann. Ob er dies nun tut oder nicht, bleibt jedoch ihm überlassen. Bei Digital Rights Corp setzt man also auf das schlechte Gewissen des Abgemahnten und einen Preis, der eigentlich nicht wirklich schmerzhaft oder gar existenzvernichtend ist.
Quelle: Gulli