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Sky Deutschland BGH verneint Vermögensschaden beim Bezahlsender Sky

Wer Programminhalte von Sky oder DAZN unbefugt über ein sogenanntes Cardsharing-Netzwerk streamt, verursacht beim Pay-TV-Anbieter keinen Vermögensschaden. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

 
Nachdem nicht anzunehmen ist, dass die "Unberechtugten" ansonsten Sky-Kunden wären, ist die Sichtweise des Gerichts weise.
 
Das ist aber auch nur der strafrechtliche Rahmen.
Davon unberührt bleibt das Zivilrecht.
Stimmt. Und da können die dich auf 17 Milliarden verklagen, nur um den Streitwert und damit die Anwaltskosten in irrsinnige Höhen zu treiben.
Muss auch nicht erwähnt werden, dass beim begründeten Verdacht des Vorliegens einer Straftat (also dass man wegen Cardsharing angezeigt wurde und von Sky auf Schadenersatz verklagt wird) in der Regel keine Rechtsschutzversicherung auf der Welt einspringt und man selbst leisten muss.
Das heißt, dass mann vielleicht durch die Neuregelung nicht für eineinhalb Jahre in den Bau muss, dafür aber trotzdem bis ans Ende aller Tage finanziell ruiniert sein kann.

Wohl eher umgekehrt!?
Ähm, das ist natürlich auch möglich... Mist, ich bin verwirrt.

Wohl eher umgekehrt!?
Aha, okay. Ich hätte den Artikel ganz lesen sollen....
Also nein, hier in diesem Fall geht's konkret um den strafrechtlichen Rahmen der Verurteilung - also NICHT die zivilrechtlichen Konsequenzen. Der Verurteilte hat in der Revision beim BGH das Urteil vom LG Hof in Frage stellen können, da das dem Strafmaß zugrunde liegende Delikt des Computerbetrugs so nicht vorliegt. Das ist eine Einzelfallentscheidung in diesem konkreten Fall und auf jeden Fall weder ein Freifahrtschein für Cardsharer, noch eine schlechte Nachricht für Sky.
 
Ich sehe das schon als schlechte Nachricht für Sky und ist auch letztendlich keine Einzelfallentscheidung, bis dato hatte man ja immer das Argument des Vermögensschadens zugrunde gelegt und darauf auch seine Schadensersatzansprüche begründet.
Der Vermögensschaden ist aber nach der Entscheidung des BGH eben nicht gegeben.
 
Stimmt. Und da können die dich auf 17 Milliarden verklagen, nur um den Streitwert und damit die Anwaltskosten in irrsinnige Höhen zu treiben.
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Können schon, wird aber nichts bringen. Das BGH Urteil zählt auch im zivilrechtlichen und da ist kein Schaden entstanden.
 
... das mag schon sein. Aber trotzdem musst du erstmal einen Anwalt beauftragen und Prozesskostenbeihilfe beantragen etc. Für einen abgebrühten Cardsharer vermutlich Routine - für einen "versehentlichen" Keysharer aber wohl erstmal zahlreiche schlaflose Nächte und der Grundstein für ein Magengeschwür. ;-)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Den versehentlichen keysharer mit wenns hoch kommt 50 Abonenten hat wohl keiner auf dem Schirm, es geht um die Anbieter die das in grossem Gewerbsmässigen Umfang betreiben.
 
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