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Auch wenn es recht weit vom Thema entfernt ist, stimmt die Aussage, dass Schadensersatz für nicht zurückgegebene Router keine Eigentumsübertragung darstellen.
Dieser Passus der AGB wurde von verschiedenen Gerichten nicht beanstandet.
Was dagegen für nichtig erklärt wurde, ist der früher in AGB verankerte Passus des pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 250 Euro, was dem Neupreis eines Routers entsprach.
Hier urteilten das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 83/20) und das Landgericht München I (Az. 12 O 7213/20) Anfang 2021 dass als Richtwert für den Schaden nicht der Neupreis, sondern der Preis eines Gebrauchtgeräts maßgeblich sei.
Und nun wieder fröhlich zurück zum Thema der Updatefunktion
Gruß
Fisher
Dieser Passus der AGB wurde von verschiedenen Gerichten nicht beanstandet.
Was dagegen für nichtig erklärt wurde, ist der früher in AGB verankerte Passus des pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 250 Euro, was dem Neupreis eines Routers entsprach.
Hier urteilten das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 83/20) und das Landgericht München I (Az. 12 O 7213/20) Anfang 2021 dass als Richtwert für den Schaden nicht der Neupreis, sondern der Preis eines Gebrauchtgeräts maßgeblich sei.
Und nun wieder fröhlich zurück zum Thema der Updatefunktion
Gruß
Fisher