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Zwangsuntersuchungen bei Hartz IV

TV Pirat

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08.03.2012

Zwangsuntersuchungen bei Hartz IV sind Angriff auf Selbstbestimmungsrecht

Nach mehreren Nachfragen der Linken-Abgeordneten Katja Kipping hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 17/8846) zugegeben, dass Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Hartz IV-Leistungen sich unter Androhung von Sperrzeiten bzw. Sanktionen amtsärztlichen bzw. psychologischen Untersuchungen unterziehen müssen.

Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt dazu: "Dieser Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ist nicht hinnehmbar. Die Zwangspsychiatrisierung von Menschen kennt man gemeinhin nur aus diktatorischen Systemen. Das sollte eigentlich ausreichen, die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter davon abzuhalten, Erwerbslose und Menschen mit geringem Einkommen unter Androhung der Kürzung von Mitteln der Existenzsicherung ärztlichen und psychologischen Diensten zuzuführen. Die Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und Sanktionen bei den Grundsicherungen sind sofort abzuschaffen.

Quelle: gegen-hartz
 
Naja, das ist doch genau der Punkt. Wer kriegt dann eine Sperrzeit? Nur die, die Aufforderungen nicht folge leisten, sprich sich nicht bewerben, nicht zu Terminen kommen oder an Schulungsmassnahmen nicht teilnehmen. Mal ganz ehrlich, dass kann man doch erwarten, dass ein erwerbsloser sich um Arbeit bemüht. Wer hier von Zwang redet, der verkennt, dass die die das alles bezahlen auch einer "Zwangsarbeit" nachgehen. Nämlich arbeiten, aus dem Zwang herraus, den Lebensunterhalt bestreiten zu können.
 
Das ist leider nur die halbe Wahrheit,zum groß teil,stimme ich ja zu.
Aber die Geschichte kann schon anfangen.wenn du dem Sachbearbeiter
erklären musst,das SGB oder Teile des SGB gegen ein Grundrecht verstoßen.
Wenn du dann noch die EGV nicht unterschreiben willst,weil es sich um einen
Rechtlichen Vertrag handelt,der mit seinem Inhalt von beiden Seiten verhandelt werden soll
….....
Da er dann ,so erfreut ist ,hast du den Salat, der dann wieder nicht ganz richtig ist. usw...






Nicht von mir:nur ein Gedanke

[FONT=Calibri, Calibri, sans-serif]Nach Ende des 2. Weltkrieges hat man unseren Eltern und Großeltern die Fragen gestellt „Wieso habt Ihr die Augen verschlossen und habt nichts gegen dieses System unternommen, dieses System entstand doch nicht von „gleich auf jetzt“ warum habt ihr euch nicht zur Wehr gesetzt?“ [/FONT]

[FONT=Calibri, Calibri, sans-serif]Nun werden wir es sein, denen nachfolgende Generationen Rede und Antwort abverlangen. [/FONT]
 
Hallo scorpi,

Auch ich stimme dir in vielen Punkten zu.
Aber hier geht es aber nur um Sperrzeiten wegen Weigerung dem Zwang zu folgen: sich amtsärtzlich zu untersuchen. Das verstößt beides gegen das Grundgesetz. Der Aufforderung dazu und die Sperr Zeit bei nicht befolgen.


Mlg piloten
 
Lieber piloten, die Aufforderung sich ärztlich untersuchen zu lassen, gibt es nur in wenigen Fällen, gegegen die Anordnung kannst du widerspruch einlegen und sogar vor Gericht klagen, evtl. ne einstweilige Anordnung auf Weiterzahlung.
Die Realität ist doch, dass die zum Arzt geschickt werden, die immer wieder auffallen, weil die ärztliche Atteste einreichen, weil z.B. der Job zu schwer ist, oder die in Fortbildungsmassnahmen sollen und dann erstmal krank sind oder den Termin beim Berater wg. Krankheit absagen. Und mal ehrlich, da finde ich es okay, die Personen untersuchen zu lassen.
 
Hallo scorpi

das ist nicht ganz richtig, ich bin schon seit einiger zeit Krankgeschrieben und hab einen Renntenantrag
am laufen und bin bis auf den tag jeder auffoderung vom Jobcenter nach gekommen ob wohl ich Schwerbehindert
bin mit Merkzeichen G, die haben auch 2 Gutachten von Neutralengutachtern. Die haben mich ungeachtet schon
2 mal zum Medizinischendienst der Arge geschickt und haben somit gegen das Gesetz verstoßen.

Ich kann nur sagen das es sehr viel schikane ist was von Jobcenter getrieben wird, und die dürfen mit mir auch
keine Eingliederungsvereinbarung machen weil ich den Rentenantrag am laufen hab, was soll ich sagen mein SB
hat trotz dem eine gemacht und hat so gegen den § 125 SGB III verstoßen, nun komm ich aber ins Spiel das ruft
doch zum Anwalt auf was ich auch machen werde.
 
Androhung von Sanktionen ,Das ist der Tagesablauf Heute Morgen usw.
Klagen ist gut und Schön,ist aber nur ein kleine Anzahl,
der Rest bleibt ein SCHAFF


Maßnahmen:



Was wird da in der Maßnahme getan:? Das wirst du nicht glauben!
Wer profitiert von so einer Maßnahme ? Maßnahme-Träger
Was kommt nach einer Maßnahme heraus ? Nichts oder nicht Viel .oder Hungerlohn Job
FOLGEN (Das kann zur folge haben,für die ,die zur Zeit noch in Arbeit sind?)

Was kosten diese Maßnahmen ?viele Millionen
Wer Bezahlt diese Maßnahmen,,,,,Steuerzahler



Wer weiß ,ob man bis zur Rente in seinem Job arbeitet,

Die meisten die das nicht können,weil es Vollbeschäftigung nicht mehr geben wird

Arbeit von der Leben kann,Ohne ST Unterstürzung H4 Zuzahlung usw.

höchstens als Sklave,die wird genau dieses Thema H4 noch einholen.


KLAGEN

Das heißt:Du hast zwar(noch Rechte) musst sie dann halt erst noch vorher Einklagen,
ansonsten hast du keine Rechte..Na da.LEIDER....
RECHTE EINKLAGEN zu MÜSSEN EINE SCHANDE für unser LAND
 
hier mal was eine Maßnahme z.Z. kostet 500 Euro je Teilnehmer, und das Zahlt schön der Steuerzahler und bringt nix.

Die Verwaltungskostenerstattung für Träger von AGHs wird auf 30 Euro pro Teilnehmer und Monat begrenzt, für Teilnehmer mit "besonderem Anleitungsbedarf" kann bei nachgewiesenem zusätzlichen Personalaufwand ein Zuschuss von max. 120 Euro pro Teilnehmer und Monat gezahlt werden. Maßnahmeträger können so insgesamt also max. 150 Euro pro Teilnehmer und Monat erhalten, damit werden die bisherigen Kostenerstattungen von durchschnittlich 500 Euro je Teilnehmer und Monat deutlich verringert, damit dürfte der Anreiz für Maßnahmeträger, (Sinnlos-) Maßnahmen nur zum Zweck des Selbsterhaltes durchzuführen, entfallen.
 
Geht es jetzt um den Sinn der Massnahme oder um den Teilnahmezwang?Ich halte es für jeden Erwerbslosen für zumutbar. Auch der Beschäftigte muss vieles machen, was sinnfrei ist.Und einen Sinn erfüllen alle Massnahmen, es kehrt ein geregelter Arbeitsablauf ein.Das arbeitsmedizinische Untersuchungen gegen Schwerbehinderte gesetzeswiedtig sind, darüber brauchen wir nicht streiten. Auch nicht darüber, dass viele Löhne zu niedrig sind.Worüber wir dann aber auch reden müssen, sind die Arbeitsverweigerer, da find ich es okay, wenn die zum Arzt müssen.Allein der Druck einer Überprüfung sollte die Arzte zum umdenken bringen.Ich hab vor einiger Zeit in Vertretung meiner Anwältin einen Vortrag bei einem Bildungsträger gehalten, was die Teilnehmer am besten wussten, welcher Arzt schnell krank schreibt.Das Thema Zuschüsse zur Arbeitsaufnahme hat nicht interessiert, sobald es darum ging, wo man Geld rausholen kann, waren die dabei.
 
Hi

Na ja, umgekehrt verstehe ich jeden, der "vom Amt" , mal pauschal ausgedrückt, mehr bekommt, als wenn er arbeiten geht, dass der dann eben keine Arbeit aufnimmt.

Wie man da rauskommt , ohne eine Sperre zu bekomen, wissen diese Leute ja
 
ich war selbst bei dem Medizinischendinst der Arge, soll ich euch mal sagen wie lang die Untersuchung von
dem Arge Mitarbeiter gedauert hat ? ich sags euch 12 min dann war der fertig mit mir, nun sagt mit mal wie
kann der Mann da festellen ob ich überhaupt Arbeitfehig bin.

Dann kommt noch hinzu das man seine Ärzte von der Ärztlichen Schweigepflicht Entbinden muß, was eigendlich
nicht sein darf. Und ich denk das ist es was viel abschreckt überhaupt zum Medizinischendienst zu gehen und in
meinen fall war das voll die verarsche, ich bin mal gespannt wan einer auf die Idee kommt da vor dem Verfassungsgericht
zu klagen.
 
AW: Zwangsuntersuchungen bei Hartz IV

Hallo,

bei aller persönlicher Betroffenheit verstehe ich die Aufregung nicht. Es gibt da eine ganz einfache Erklärung.

Die Mitarbeiter des Jobcenters benutzen ärztliche Begutachtungen nicht um Menschen zu drangsalieren. Vielmehr ist es ihre Aufgabe gemeinsam mit dem Betroffenen festzustellen, was körperlich oder geistig noch auf dem Arbeitsmarkt geht. Das kann eben der Mitarbeiter im Jobcenter nicht selbst leisten. Er ist nämlich kein Arzt. Deshalb muss er seinen Experten (Fachdienst) beauftragen. Dies ist bei mir auf der Arbeit das Gleiche. Ich kann in bestimmten Bereichen Abnahmen nicht selbst machen. Dafür kommen Leute vom TÜV, die ich auch noch selbst bezahlen muss.

Die Fachdienste wiederum machen sich häufig nur einen kurzen eigenen Eindruck und greifen dann auf bereits vorliegen ärztliche Atteste zurück. Daraus entsteht dann ein Gesamtgutachten. Deshalb wird meines Wissens nach auch immer im Vorwege einer ärztlichen Begutachtung mit dem Betroffenen durch den Mitarbeiter des Jobcenters gesprochen und eine ärztliche Schweigepflichtsentbindung mit Einverständnis des Betroffenen erstellt.

Ich finde es absolut legitim Leute, die weil sie nicht wollen, oder weil sie generell gegen das System sind (aber gleichzeitig natürlich die Geldleistungen in Anspruch nehmen) zu sanktionieren.

Etwas anderes ist es, wenn Mitarbeiter des Jobcenters Sanktionen zu unrecht (also als Druckmittel) ausprechen. Aber dafür leben wir ja gottseidank in einem Rechtstaat. Jeder von uns kann Widerspruch oder Klage einreichen. Meines Wissens nach erfolgt die Überprüfung eines solchen Falles dann zwar noch im Jobcenter, aber nicht mehr durch den Verursacher. ..... Und ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die bei all den Widersprüchen und Klagen die die auf Grund des handwerklich schlecht gemachten Gesetzes schon haben, Interesse daran haben falsch entschieden Fälle noch vor Gericht zu tragen.

Grüße fluffi
 
AW: Zwangsuntersuchungen bei Hartz IV

Hallo fluffi890

vielen dank für deinen Beitrag hier im Forum.

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Ich musste auch seiner zeit zum Medizinischendienst von der Arge (heute Jobcenter) um 11:00 Uhr hatte ich dort Termin,
kam auch um 11:00 Uhr dran war aber um 11:14 Uhr schon wieder da raus, der gute Mann da hat mich garnicht Untersucht
und Papiere die ich noch mit bringen sollte von meinen Ärzten hat er sich nicht angesehen die konnte ich alle wieder mit nehmen.

Es wurde aber von dem Mann ein Gutachten über mich erstellt, in dem ich zu 100% Schichtfähig war obwohl ich zu der Zeit schon
Schwerbehindert war und meine Krankheiten alle hatte und ich schon 2 Gutachten hatte das ich zu 100% Arbeitsunfähig bin, also ist
das ganze für mich verarsche vom Jobcenter, das ende vom lied ich hab dann die Rente eingereicht und war inerhalb von 3 Monaten
zu 100% voll Erwerbsgemindert ist schon komisch.

gruß TV Pirat
 
AW: Zwangsuntersuchungen bei Hartz IV

Ich verstehe die ganze Aufregung auch nicht.
Alle wollen nur kassieren, aber dafür nichts tun.
Und wer sich regelmäßig Krank meldet, ist doch logisch und verständlich
das man sich ärtzlich untersuchen lassen muß. Schließlich bezieht man
Geld von der Allgemeinheit!!! Die Dunkelziffer der "kein Bock" ist ja hoch genug!!!

Man kann doch froh sein das es überhaupt die Hilfen gibt wie HartIV, Arbeistlosengeld usw...
In anderen Ländern gibt es sowas nicht und die Menschen kommen trotzdem irgendwie durch leben!

Das ist meine persönlich Meinung und bitte diese auch so zu akzeptieren!
 
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