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Zwangsuntersuchungen bei Hartz IV

AW: Zwangsuntersuchungen bei Hartz IV

Hallo TV-Pirat,

mmh, das ist schon komisch. Dann muss der Mitarbeiter vor Ort einen kräftigen Fehler gemacht haben.

Wenn Du nun in Rente bist, dann Frage ich mich, wie der ärztliche Dienst auf ein anderes Ergebnis kommen konnte. Eigentlich sind die nämlich verpflichtet sich an das Gutachten des Rentenversicherers ranzuhängen. Dies ist jetzt glaube ich doch auch gesetzlich normiert. Letztentscheider ist der Rentenversicherungsträger. Die ARGE hätte nicht anders entscheiden können / dürfen.

Übrigens habe ich hier auch schwerbehinderte Kollegen. Die würden sich aber nicht automatisch als nicht erwerbsfähig einstufen. Ganz im Gegenteil, die wollen und können arbeiten. Die sind eher sauer, wenn schwerbehindert mit 100% Arbeitsunfähig gleichgesetzt wird.

Gruß
fluffi890
 
AW: Zwangsuntersuchungen bei Hartz IV

@fluffi890

das geht ganz einfach in dem sich das Jobcenter über den § 125 SGB III weg gesetzt hat
weil ich einen Rentenantrag am laufen hatte und die es nicht abgewartet haben was da raus
kommt.

Zitat aus dem Urteil vom Bundessozialgericht:

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gruß TV Pirat
 
AW: Zwangsuntersuchungen bei Hartz IV

@TV-Pirat

Da liegst Du aber leider voll daneben. Das Jobcenter ist verpflichtet festzustellen, ob Du mehr als 3 Std. tgl. arbeiten kannst. Denn nur dann gehörst Du in das SGB II. Wenn nicht, hättest Du in in die Sozialhilfe SGB XII übergeleitet werden müssen. Dort hätte man dich dann auch hinsichtlich der Unterstützung bei der Arbeitssuche in Ruhe gelassen.

Der §125 SGB III hat nichts mit der Erwerbsfähigkeit im SGB II zu tun. Diese richtet sich ausschließlich nach §8 SGB II. Den Begriff Verfügbarkeit gibt es im SGB II nicht. Das ist ja der Grund warum z. B. erkrankte Menschen keine SGB III- Leistungen (ALG I), sehr wohl aber SGB II Leistungen (ALG II) erhalten können.

Im übrigen hat das Arbeitsamt so gar nichts mit dem Jobcenter zu tun. Diese Verquickung wird immer wieder, auch in der Presse, vorgenommen. Deshalb ist sie aber leider immer noch nicht richtig. Vertreter des Arbeitsamtes finden sich höchstens in der Trägerversammlung (höchstes Gremium des Jobcenters) wieder. Sie haben dort eine Aufsichts- und Steuerungsfuntion bei den jährlichen Zielerreichungen. Aktiv haben aber Arbeitsamt und Jobcenter nichts gemein.

Mir geht es einfach darum fair und nicht polemisch miteinander umzugehen.

Übrigens solltest Du auch mal überdenken, dass die Leute die professionell gegen Hartz 4 sind, damit (sehr viel) Geld verdienen. Weder Tacheles noch die Rechtsanwälte dieser Nation arbeiten umsonst oder ehrenamtlich. Die haben in Wirklichkeit überhaupt kein Interesse daran Hartz 4 abzuschaffen. Dann wäre nämlich deren Existenzgrundlage auf einmal weg. Echte Ehrenamtler und Hilfe zur Selbsthilfe gibt es gerade in diesem Bereich leider nicht viel.

Deshalb reizt mich Deine Signatur auch ein wenig. "Weg mit Hartz 4" ......... und dann? Wieder Sozialhilfe? Die war doch von den Sätzen her noch niedriger. Oder wie von Dir an anderer Stelle zitiert für jeden mtl. mindestens 500,- Euro. Wir sind 4-köpfig hier zu Hause. Das hieße dann Netto 2000,- Euro plus Miete und Heizung für uns. Dann bliebe ich sofort zu Hause. Soviel habe ich mit meiner Familie jetzt nicht zur Verfügung. Also bitte ich bin sofort dabei........ aber wer soll das eigentlich bezahlen????

Gruß fluffi
 
AW: Zwangsuntersuchungen bei Hartz IV

Das Problem mit solchen ärztlichen Untersuchungen ist doch nicht, daß sie überhaupt gemacht werden. Das Problem sehe ich eher darin, daß dort eigentlich auf ein bestimmtes Wunschergebnis des Auftraggebers hin untersucht wird. Der Amtsarzt weiß, daß er optimalerweise ein für's JC positives Gutachten erstellen soll ("voll vermittelbar"). Gleichzeitig weiß er aber aufgrund des Untersuchungsanlasses, daß er bestimmte Krankheiten mit seiner mageren Ausstattung nicht selbst diagnostizieren bzw widerlegen kann. Er weiß aber auch, daß ein Blick in die fachärztlichen Um ein wirklichkeitsgetreues Urteil über den Gesundheitszustand des Delinque..äh..Patienten zu fällen, müsste der Amtsarzt nach Aktenlage entscheiden, was bei bestimmten Krankheiten auch ungesehen zu einem "No-Go" für die weitere Verwendbarkeit führen würde. Doch das steht ja im krassen Gegensatz zu seinem Auftrag, den Patienten für voll verwendungsfähig zu kennzeichnen. Die Folge ist klar: Er lügt im Gutachten, daß sich die Balken biegen.

Je nach Jobcenter muss man die fachärztlichen Unterlagen mal selbst mitbringen und mal will das der Amtsarzt selbst machen. Insbesondere in letzterem Fall sollte man bei einem widersprüchlichen Ergebnis im Gutachten ruhig mal beim Fachararzt anfragen,ob die Unterlagen denn wirklich angefordert wurden. In vielen Fällen haben die fachärztlichen Unterlagen die Praxis nie verlassen....
 
AW: Zwangsuntersuchungen bei Hartz IV

Hallo Rabevater

eine Kopie von dem Gutachen kannst du dir von da holen wo es erstellt worden ist vom Jobcenter bekommst du
wohl kaum eins, die lesen dir draus vor aber noch lange nicht alles was da steht. Ich kann dir auch sagen das du
beim Jobcenter Akteneinsicht beantragen kannst aber ob das Gutachen in deiner Akte ist das glaub ich nicht.

Diese Gutachten von den Jobcentern halten auch vor keinen Sozialgericht stand, wenn du ein Gutachten von einen
Arzt hast bekommst du immer recht.

gruß TV Pirat
 
AW: Zwangsuntersuchungen bei Hartz IV

Zum Glück bin ich (noch)nicht in dieser Lage, aber man braucht eben diese Infos um sein Recht zu bekommen.
Diese Mitarbeiter sagen doch keinem was einem zu steht und was man in bestimmten Situationen machen kann/muss.
 
AW: Zwangsuntersuchungen bei Hartz IV

Bisher war es so,daß man zum Amtsarzt geschickt wurde,wenn man beim Jobcenter Krankheiten angab, die der Eingliederung im Wege stehen könnten. Da sollte dann die generelle Arbeitsfähigkeit "getestet" werden. Auf die Art will man Gründe finden, daß eine Person eben doch in den vom JC "vorgesehenen" Jobs arbeiten kann. Da wird dann -bildlich gesprochen- schonmal ein Hüftlahmer zum Marathonläufer erklärt.
In den letzten Monaten scheint es aber auch in Mode zu sein, daß einen das Jobcenter auch zum Amtsarzt schickt, wenn eigentlich eine Umschulung notwendig ist. Der Anlass dafür ist ein ganz anderer: Nun will man Gründe finden, so eine Maßnahme ablehnen zu können.
Im Extremfall darf man also 2x hin und dann kommen auch noch vollkommen widersprüchliche Ergebnisse raus. Ein Beispiel: Jemand lehnt eine Stelle im Büro ab, weil der Rücken im Eimer ist und er nicht 8h und mehr sitzen könnte. Üblicherweise findet der Amtsarzt dann angeblich heraus, daß der Rücken doch vollkommen in Ordnung ist und er problemlos so einen Arbeitstag auf dem Bürostuhl schafft. Nun versucht die gleiche Person sich beruflich umzuorientieren und will den LKW-Führerschein vom Amt finanziert haben. In der Folge wird er wieder zum Amtsarzt geschickt, welcher nun plötzlich herausfindet, daß die überwiegend im sitzen stattfindende Tätigkeit als LKW-Fahrer ja absolut nicht mit dem kaputten Rücken vereinbar sei und der "Lappen" doch nicht finanziert werden könne.
 
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