Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Eine Abmahnung wegen Streaming? Bisher undenkbar. Aber U+C Rechtsanwälte belehren uns eines besseren. Uns liegt nun die wohl erste Streaming-Abmahnung vor, die bald auch die Massen bewegen könnte.

Es geht um das Streaming eines Pornofilms (Amanda`s Secrets) über die Plattform redtube.com
porno_01.jpg

U+C teilen mit, dass deren Mandantin – The Archive AG – vor dem LG Köln, den “Internet-Service-Provider” des Abgemahnten gemäß § 101 Absatz 9 auf Auskunft in Anspruch genommen hätten. Tatsächlich wir eine IP-Adresse nebst einer Benutzerkennung in der Abmahnung gelistet. Wir können derzeit noch nicht verifizieren, ob die Daten justiziabel sind, da der Beschluss des LG Köln nicht beigefügt ist. Auch wissen wir nicht, wie die Daten gesichert und erhoben wurden, da die Seite in den NL gehostet wird und dies auch aus der Abmahnung nicht hervorgeht.


Wir sind gespannt, ob sich auch andere Kanzleien wie Waldorf Frommer ebenfalls an die Streaming-Abmahnungen wagen werden.

In rechtlicher Hinsicht dürfte die Abmahnung angreifbar sein, da nach wie vor fraglich sein dürfte, ob durch das
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!


Quelle: infodocc
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Klassisches Fehlurteil, so jemand gehört hinter Gitter. Immer können sich solche Leute irgendwie freikaufen. Dass hat er sicher von Anfang an einkalkuliert.

Gut dabei ist jedoch, dass er die Zulassung als Anwalt verlieren wird.
 
Redtube-Abmahnanwalt Urmann verliert Zulassung


Der Anwalt Thomas Urmann aus Regensburg ist durch seine Massenabmahnung an Nutzer der Pornoseite Redtube bekannt geworden. Nun hat er seine Zulassung verloren - wegen der Pleite einer Wurstfirma, deren Geschäftsführer er vor einigen Jahren war. Konkret geht es um Insolvenzverschleppung und Betrug. Der dadurch entstandene Schaden soll knapp 400.000 Euro betragen.

78207594151006398175.jpg


Wie die Mittelbayrische Zeitung berichtet, hat der Regensburger Abmahnanwalt Thomas Urmann seine Anwaltszulassung verloren. Seine Kanzlei Urmann + Collegen stand Anfang Dezember 2013 in der Öffentlichkeit, als sie Massenabmahnungen an zehntausende Nutzer der Pornoseite Redtube verschickte. Die Nutzer sollten auf der Seite angeblich urheberrechtlich geschützte Filme angeschaut haben.

Der jetzige Verlust seiner Zulassung als Anwalt hat allerdings nicht mit den Redtube-Abmahnungen zu tun. Vielmehr geht es um ein Verfahren wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung bei einer Wurstfirma, deren Geschäftsführer Thomas Urmann vor einigen Jahren war. Obwohl die Fabrik zahlungsunfähig war, soll Urmann weiter Aufträge an Lieferanten erteilt haben. Dadurch entstand ein Schaden von 390.000 Euro. Nur durch ein Geständnis konnte er sich wohl jetzt vor einer Gefängnisstrafe retten. Er legte ein Geständnis ab und wurde von einem Augsburger Schöffengericht zu zwei Jahren auf Bewährung, 80 Sozialstunden und einer Zahlung von 80.000 Euro verurteilt.

Die Redtube-Abmahnaffäre löste ein großes Medienecho aus, über 100 Betroffene wehrten sich mit einer sogenannten negativen Feststellungsklage. Ziel einer solchen Klage ist es, gerichtlich festzuhalten, dass der Betroffene die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Das Hamburger Landgericht untersagte der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen zwischenzeitlich sogar, weitere Abmahnungen zu verschicken. Eine Kammer des Kölner Landgerichtes revidierte seine Entscheidung zur Herausgabe der Nutzerdaten im Nachhinein. Nach mehreren Morddrohungen gegen Thomas Urmann stehen das Privathaus von Urmann sowie seine Kanzlei unter Polizeischutz.

Quelle: Gulli
 
Redtube-Abmahner Urmann ist weiter Rechtsanwalt - bis auf weiteres

Der wegen seiner Redtube-Abmahnschreiben bekannt gewordene Rechtsanwalt Thomas Urmann verliert nach seiner Verurteilung nicht zwangsläufig seine Zulassung als Rechtsanwalt.

Nachdem der Abnahm-Anwalt Thomas Urmann von einem
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
hatte die Meldung die Runde gemacht, dass Urmann nach dem Urteil seine Zulassung als Rechtsanwalt verlieren würde. Doch mittlerweile klingt das wieder ganz anders, wie die
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
(Thomas Urmann hat seine Rechtsanwaltskanzlei in Regensburg, wo die Mittelbayerische Zeitung die Regionalzeitung ist).

Demnach müsse jetzt erst die Nürnberger Rechtsanwaltskammer prüfen, ob Urmann weiter als Rechtsanwalt arbeiten darf. So lange die Prüfung läuft, darf Urmann weiterhin als Rechtsanwalt arbeiten.

Thomas Urmann wurde wegen Insolvenzverschleppung und Sozialkassenbetrugs vom Schöffengericht zu zwei Jahren auf Bewährung, Sozialdienst und 80.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die für Urmann zuständige Rechtsanwaltskammer Nürnberg müsse nun prüfen, ob dieses Urteil Konsequenzen für die Zulassung als Rechtsanwalt haben muss. Sofern die Kammer dies bejaht, könnte die Generalstaatsanwaltschaft ein „anwaltgerichtlichen Verfahren“ einleiten, wie die Mittelbayerische berichtet. Die Prüfung dürfte jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, mit einem schnellen Entscheid sei nicht zu rechnen.

Doch selbst wenn es im Anschluss zu einem anwaltgerichtlichen Verfahren gegen Urmann kommen würde, bedeute das nicht automatisch den Verlust der Zulassung als Rechtsanwalt. Urmann können beispielsweise auch nur zu einer Geldbuße verurteilt werden. Oder aber ihm werden bestimmte Rechtsgebiete für seine Tätigkeit als Rechtsanwalt verboten.

Die Meldung, dass Urmann nach dem Urteil wohl seine Zulassung als Rechtsanwalt verlieren würde, beruht auf einer Nachricht der
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
die unmittelbar im Anschluss an das Urteil in Augsburg Urmanns Rechtsanwalt Jan Bockemühl befragt hatte und Bockemühl so zitiert hatte, dass er davon ausgehe, dass Urmann seine Zulassung als Rechtsanwalt verlieren würde. Die Mittelbayerische Zeitung soll Bockemühl aber missverstanden haben, wie das
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
berichtet und die Mittelbayerische mittlerweile einräumt.

Quelle: pc-welt
 
Redtube-Abmahnungen: Thomas Urmann leidet vor Gericht an Gedächtnislücken

Am 22.10.2014 fand der Gerichtstermin wegen der Redtube-Abmahnungen statt, die Rechtsanwalt Thomas Urmann im Auftrag der Schweizer The Archive AG durchgeführt hat. Urmann litt vor Gericht offenbar unter Gedächtnislücken. Bei anderen Fragestellungen berief er sich auf seine anwaltliche Schweigepflicht.

Die Esslinger Anwaltskanzlei Weiß & Partner hat im Februar 2014 für einen ihrer Mandanten Schadensersatzklage beim Amtsgericht Regensburg eingereicht. Gegner des Verfahrens ist sowohl Rechtsanwalt Thomas Urmann persönlich als auch die U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sie sollen verklagt werden auf Ersatz der Kosten, die durch die Abwehr der Redtube-Abmahnungen entstanden sind.

Die unzähligen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzern, die die Streaming-Webseite Redtube besucht haben, löste letztes Jahr in der Bevölkerung eine große Verunsicherung aus. Nach Auffassung der Abmahner reichte das reine Betrachten eines Videos aus, um gegen die Urheberrechte von The Archive AG zu verstoßen. Bis heute wurde nicht geklärt, wie man an die IP-Adressen der Abgemahnten gelangt ist. Bislang galt der Empfang von Streams im Gegensatz zu Downloads nicht als Urheberrechtsverletzung, weil das Werk nach erfolgter Betrachtung nicht physikalisch vorliegt.

Thomas Urmann konnte sich nicht mehr erinnern
Im Vorfeld haben beide Parteien abwechselnd schriftlich ihre Ansichten beim Amtsgericht Regensburg dargelegt. Während der mündlichen Verhandlung am 22.10.2014 erschien auch Rechtsanwalt Urman. Dort wurden die Ansichten der Parteien des Rechtsstreits mündlich vorgetragen.

Auffallend war, dass sich Rechtsanwalt Urmann zu vielen Fragen unter Verweis auf seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht überhaupt nicht äußerte.“ Bei anderen Fragen litt Urmann offenbar unter Gedächtnislücken. „Anderes habe er gerade nicht mehr präsent“,
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
Anwalt Alexander Bräuer (Weiß & Partner) vom Verlauf der Gerichtsverhandlung.

Dann regte der Vorsitzende Richter an, das Verfahren bis zum Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen. Damit hat sich das Amtsgericht vorerst aus seiner prekären Lage gerettet und muss aktuell gar nichts entscheiden. Die Richter können nun abwarten, welche Rückmeldung von der zuständigen Staatsanwaltschaft kommen wird. Damit wird das Verfahren enorm verzögert.

Dem Widerspruch durch Weiß & Partner wurde nicht stattgegeben. Das AG Regensburg hat sich dazu entschlossen, das Schadensersatzverfahren nach § 149 ZPO wegen des Verdachts einer Straftat auszusetzen. Für Thomas Urmann ist das Verfahren damit nicht ausgestanden. Aber zumindest die erste Gefahr ist somit abgewendet. Weiß & Partner will Rechtsmittel gegen den Beschluss, den Schadensersatzprozess auszusetzen, einlegen. Man tut dies in der Hoffnung, dass das Verfahren im Interesse zehntausender Abgemahnter zeitnah fortgesetzt wird.

Ungemach droht Urmann aber auch noch aus ganz anderer Richtung. Im August 2014 unterlag Urmann in einem Verfahren gegen den Geschäftsführer einer Wurstwarenfabrik. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte ihn zu zwei Jahren Bewährung wegen Insolvenzverschleppung und Betrug. Schon von daher droht ihm der Entzug seiner Zulassung als Rechtsanwalt.

Darüber muss aber noch die zuständige Anwaltskammer in einem berufsrechtlichen Verfahren
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
. 2013 verlor Urmann in Regensburg zudem ein Verfahren wegen massenhafter Abmahnungen aufgrund von angeblich fehlerhafter Webseiten von E-Commerce-Anbietern, wo Fehler im Impressum und bei den AGBs abgemahnt wurden. Die Verfahrensweise seiner Kanzlei U + C wurde vom Gericht als „
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
“ bezeichnet.

Sollte er im Fall der Redtube-Abmahnungen vor Gericht unterliegen, könnten zahlreiche andere Abgemahnte ebenfalls auf die Idee kommen, von Urmann die Kosten zurückzuverlangen. Dann rollt möglicherweise eine Welle von Klagen auf ihn zu.

Die Webseite von U + C ist offline, die Gründe dafür sind unbekannt. In Regensburg kursieren derzeit Gerüchte, dass die Betreibergesellschaft seiner Kanzlei angeblich insolvent sein soll. Bislang fehlt dafür von Seiten des zuständigen Amtsgerichts allerdings die Bestätigung.

Quelle: tarnkappe
 
RedTube-Abmahner Urmann fängt eine weitere Klatsche vor Gericht

Der durch die zahlreichen Abmahnungen gegen angebliche Nutzer der Porno-Streamingplattform RedTube bekannt gewordene Anwalt Thomas Urmann kassierte vor Gericht nun die nächste Niederlage. Auch in diesem Fall ging es um Abmahnungen durch ihn - diese seien schlicht sittenwidrig gewesen.

In dem Fall hatte Urmanns Kanzlei die Betreiber einer Reihe von Online-Shops abgemahnt, berichtete die
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
. Diesen wurde vorgeworfen, dass verpflichtende Angaben im Impressum fehlen würden und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fehlerhaft seien. Dabei handelte er den Angaben zufolge im Auftrag der KVR Handelsgesellschaft, die inzwischen insolvent ist.

Eine Empfängerin einer solchen Abmahnung wehrte sich allerdings vor Gericht gegen das Schreiben. In erster Instanz bekam sie vor dem Amtsgericht Regensburg auch Recht. Doch nicht nur das: Das
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
fand ziemlich klare Worte und bezeichnete die Abmahnungen selbst als sittenwidrig und unterstellte dem Anwalt eine "besonders verwerfliche" Gesinnung.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass KVR eigentlich nur existierte, um ein Wettbewerbsverhältnis zu fingieren und so eine Basis zu schaffen, auf der Abmahnungen verschickt werden können. Es sei um nichts anderes gegangen, als mit geringem Aufwand Geld zu machen. Es wurde daher entschieden, dass die Absender der Abmahnung die Anwalts- und Gerichtskosten der Shop-Betreiberin zu tragen haben. Das versuchte Urmann in der nächsten Instanz zu verhindern, doch auch das übergeordnete Landgericht ließ ihn nun auflaufen.

Nun bleibt dem Anwalt nur noch die Möglichkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision. Diese muss binnen eines Monats eingereicht werden. Die Erfolgsaussichten dürften angesichts des bisherigen Geschehens aber nicht sonderlich gut sein.

Und das könnte für Urmann zum Problem werden. Denn das Verfahren gilt als Musterprozess. Sollte die Klägerin tatsächlich durchsetzen, dass ihr die Anwaltskosten ersetzt werden, könnten auch die anderen Abgemahnten Rückforderungen geltend machen. Angesichts dessen, dass allein die mit den Abmahnungen eingeforderten Anwaltsgebühren sich auf rund 700.000 Euro belaufen haben sollen, wäre das wohl fatal für Urmann.

Quelle: winfuture
 
Ein Jahr Redtube-Abmahnskandal

Vor einem Jahr erhielten Zehn*tausende Nutzer Abmahnungen wegen angeblicher Urheber*rechts*verletzungen beim Porno-Streaming. Was ist seitdem passiert? Und welcher Anwalt ist demnächst möglicher*weise wirtschaft*lich ruiniert?

Heute vor genau 52 Wochen verschickte der Anwalt Thomas Urmann zahllose Abmahnungen an angebliche Nutzer des Pornoportals Redtube. Der Vorwurf: Die User hätten im Streaming auf einem der größten kommerziellen Pornoportale, redtube.com, urheberrechtlich geschützte Pornofilme abgerufen. Deswegen sollten sie eine Zwangslizenz an die Inhaberin der Rechte, "The Archive AG", sowie ein Abmahnhonorar an ihn bezahlen. In Summe 250 Euro.

Am Ende wird sich herausstellen: Weder haben die User überhaupt auf die inkriminierten Seiten geklickt, noch hat die The Archive AG überhaupt die Exklusivrechte. Und selbst, wenn die User doch aktiv auf die Filme geklickt, und die Rechte doch bei den Schweizern gelegen hätten, hätten die User nichts abmahnwürdiges getan. Aus Urmanns Massenversand wird so der größte Abmahnskandal. Urmann hatte wohl gehofft, dass beim schmuddeligen Thema "Porno" viele User widerstandslos zahlen. Denn eines stimmte an den Abmahnungen tatsächlich: Von den Anschlüssen, deren Inhaber die Abmahnungen erhielten, war auf Pornoportalen gesurft worden. Das empfinden zwar nach wie vor viele als unanständig. Illegal ist es aber nicht.

Die Vorarbeit
Im Stillen beginnt der Skandal um die Porno-Abmahnungen schon viel früher. Am 22. März 2013 unterschreibt Dr. Frank Schorr, promovierter Physiker und Patentanwalt bei der Patent-Kanzlei "Diehl & Partner" ein "Gutachten zur Funktionstüchtigkeit der Software 'GLADII 1.1.3'". Mit dieser Software soll es laut Gutachten möglich sein, Download und Darstellung im Webbrowser der Inhalte von Medien-Hostern zu überwachen. Dabei muss Dr. Schorr bewusst sein, dass es sich um eine echte Sensation handelt. Denn bisher war eine solche Überwachung nur bei Internet-Tauschbörsen möglich, nicht bei Medien-Hostern und Streaming-Diensten! Dieses Gutachten wird später noch eine wichtige Rolle spielen.

Am 20. Juni 2013 erwirbt die Firma "Hausner Productions" aus Berlin die exklusiven Rechte an zehn Pornostreifen von der "Serrato Consultores S.L." aus Barcelona/Spanien. Schon am 21. März 2011 ist in Basserdorf in der Schweiz die The Archive AG gegründet und das Stammkapital von 100 000 Schweizer Franken zur Hälfte eingezahlt worden. Am 18. Juli 2013 tritt The Archive AG nun anscheinend zum ersten Mal geschäftlich in Erscheinung, indem sie die Rechte an sechs von zehn der Filme von Hausner übernimmt. Nach eigenen Angaben hat sich The Archive AG damit das weltweit exklusive Verwertungsrecht an "Amanda's Secret", "Miriam's Adventures", "Dream Trip", "Glamour Show Girls", "Hot Stories" und "Silk Kiss" gesichert. Auch das dient der Vorbereitung des Coup.

Am 22. Juli 2013 werden von einer Briefkastenfirma in Panama die Domains "retdube.net" und "movfile.net" registriert. Erstere Adresse entspricht bis auf die Vertauschung von "d" und "t" der Domain von redtube.net bzw. redtube.com, einem großen Pornoportal, das viele Filme kostenlos zum Streaming anbietet. Dort finden sich auch die von Serrato über Hausner an The Archive AG verkauften Streifen - wenn auch unter anderem, deutlich expliziterem Titel.

Schon wenige Tage später, wird für diese beiden neuen Domains bei Trafficholder.com - einem Werbenetzwerk für Pornoseiten - sogenannter "skimmed traffic" eingekauft. Das ist die billigste Form von Werbetraffic speziell in der Internet-Porno-Branche, nämlich die blinde Weiterleitung von Nutzern, die eigentlich auf etwas ganz anderes geklickt hatten.


Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen Inhalt sichtbar zu machen!
Quelle: teltarif
 
Thomas Urmann verlor Zulassung als Anwalt

Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg teilte in einer Stellungnahme mit, Thomas Urmann sei nicht mehr als Anwalt zugelassen. Auch seine Firma Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (besser bekannt als U + C) wurde bereits gelöscht. Der Kammer war dies noch nicht einmal
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!


Die Mainzer Rechtsanwälte Gulden & Röttger hatten bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
gegen den früheren Kollegen Thomas Urmann eingelegt. Urmann war insbesondere im Zusammenhang mit den RedTube-Abmahnungen ins Rampenlicht getreten. Die Firma U + C hatte sich über viele Jahre hinweg mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen durch den Versand von Abmahnungen beschäftigt. Jetzt ist es damit endgültig vorbei.

In einem Interview mit ZEIT Online sagte Urmann, es sei “
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
die Abmahnungen zu verschicken. Dies müsse Aufgabe des Staates und keiner Anwaltskanzlei sein. Zudem gab er sich resigniert, dass die Staatsanwaltschaften bei diesem Thema zumeist untätig bleiben. Der Staat habe vor der anhaltenden Urheberrechtsproblematik kapituliert. Man könne sich nur privat (ergo: von ihm und andere auf Abmahnungen spezialisierte Kanzleien) schützen lassen. Es wäre so, als wenn die Polizei nicht kommt, obwohl ständig jemand eine Fensterscheibe demoliert. Urmann schlussfolgert: “Dann würden Sie auch einen Sicherheitsdienst engagieren.

Mit dem privatwirtschaftlichen “Sicherheitsdienst” von u+c ist es jetzt auf jeden Fall vorbei. Die Beschwerde von ggr Rechtsanwälte gegen den Ex-Kollegen Urman wird nicht die einzige geblieben sein. Es wäre spannend zu sehen, wie viele Briefe mit Beschwerden mittlerweile in der Anwaltskammer Nürnberg angekommen sind. Der Zeit sagte der streitbare Anwalt, er glaubt, beim Thema Peer-to-Peer habe sich durch sein Vorgehen das Nutzerverhalten geändert.

Das glaube wer will. Deutlich abgenommen haben die P2P-Transfers auch in Deutschland nicht. Die RedTube-Abmahnungen bezeichnete er als ein Experiment, auch dort das Verhalten der Surfer zu beeinflussen. Dumm nur, dass niemand von den Empfängern der hochpreisigen Schreiben ahnen konnte, etwas Verbotenes zu tun.

Die Zeit der juristischen Experimente ist endgültig für Herrn Urmann vorbei. Nun muss er sich etwas Neues einfallen lassen, womit er sein tägliches Brot verdienen kann. Mit dieser Herausforderung wird er sich spätestens nach Ende der Weihnachtszeit beschäftigen müssen. Das dürfte spannend werden. Auf jeden Fall muss er nicht weiter Drohanrufe und Beschimpfungen über sich ergehen lassen.

Quelle: tarnkappe
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Urmann als Moralapostel, das hat gerade noch gefehlt und entbehrt nicht mal einer gehörigen Prise Zynismus. Ganz bestimmt hat er nur aus reinem Gerechtigkeitsempfinden abgemahnt und nicht etwa der 600-1000€ Anwaltskosten wegen, die er pro Abmahnung kassiert. Ja ne, is klar. Und eben wegen diesem Gerechtigkeitssinn hat er auch die Nummer mit der gefakten Pornowebseite angerührt. Kommen Sie sich eigentlich nicht selbst zu dämlich vor, solche Begründungen zu bringen, Herr Urmann?
 
Redtube-Abmahner Urmann darf nicht mehr als Rechtsanwalt arbeiten

Für die Betroffenen der Redtube-Abmahnwelle geht das Jahr wohl mit einem Freudenfest zu Ende. Denn Thomas Urmann, der Anwalt, der seinerzeit zehntausenden Nutzern der Plattform Redtube Abmahnungen schickte, hat seine Zulassung verloren. Auch seine Anwaltskanzlei ist nun Geschichte.

Letztes Jahr sorgte die Rechtsanwaltskanzlei U+C kurz vor Weihnachten für eine Welle der Empörung. Denn die Anwälte verschickten an über 20.000 Nutzer der Porno-Plattform Redtube Abmahnungen. In den Schreiben warfen sie den Betroffenen eine Urheberrechtsverletzung vor und forderten mindestens 250 Euro Schadensersatz. Allerdings hatten die Abmahnungen keine rechtliche Grundlage, da die Betroffenen die urheberrechtlich geschützten Filme lediglich legal streamten und nicht herunterluden.
Nun sind seine Abmahnungen dem Anwalt Thomas Urmann laut der
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
offenbar selbst zum Verhängnis geworden. Die Kanzlei Gulden & Röttger GbR hatte im Auftrag einiger Abgemahnter bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg Beschwerde gegen Urmann eingelegt. Ein Treffen vor Gericht kam jedoch nie zustande, da Thomas Urmann den Gerichtstermin aus gesundheitlichen Gründen wiederholt verschob.

Zulassung verloren

Nun erreichte die Kanzlei GGR eine kurze Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer. In dem Schreiben wurde den Anwälten mitgeteilt, dass Thomas Urmann seine Zulassung verloren habe und nicht mehr als Anwalt tätig sei. Die Rechtsanwaltkanzlei Urmann & Collegen wurde gelöscht. Die
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
der Kanzlei ist derzeit nicht erreichbar.

Aus welchem Grund Urmann die Lizenz entzogen wurde, ist nicht bekannt. In den letzten Monaten musste sich der Anwalt allerdings vor dem
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
. Thomas Urmann hatte im Auftrag der KVR Handelsgesellschaft mbH Abmahnungen an eine Vielzahl von Online-Shops geschickt. In den Schreiben warf der Anwalt den Empfängern fehlende Impressumsangaben und Fehler in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Das Amtsgericht Regensburg sah in den Abmahnungen jedoch ein „sittenwidriges“ Vorgehen, da die KVR Handelsgesellschaft mbH offenbar lediglich zu dem Zweck gegründet wurde, ein Wettbewerbsverhältnis vorzugaukeln, um eine Basis für die Abmahnwelle zu schaffen. Urmann ging in Berufung – und verlor vor dem Landgericht erneut.


Quelle:
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
 
Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt gab Zulassung freiwillig ab

Der vor allem für die große Abmahn-Welle gegen Nutzer des Online-Portals Redtube bekannte Anwalt Thomas Urmann hat selbst Konsequenzen aus seiner aktuellen Situation gezogen und seine Zulassung freiwillig zurückgegeben. Als Angeklagter sehe er sich nicht mehr in der Lage, das Recht zu vertreten, wie er nun selbst mitteilte.

Im vergangenen Jahr verschickte der Regensburger Anwalt Thomas Urmann Abmahnungen gegen Redtube-Nutzer im großen Stil. Mehr als 20 000 Briefe sind im Dezember 2013 mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung und einer Forderung von 250 Euro Strafe sowie eine Unterlassungserklärung an User des Erotik-Portals verschickt worden. Mittlerweile ist damit Schluss, denn Urmann hat
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
. Wie es genau dazu kam, war bisher aber nicht bekannt. Doch nun hat sich der Abmahn-Anwalt selbst zu Wort gemeldet und gegenüber der "Welt" erklärt, dass ihm seine Zulassung nicht entzogen wurde, wie bisher vermutet, sondern dass er sie selbst freiwillig abgegeben habe.

"Ich denke, nach einem Strafverfahren, an dem man als Angeklagter beteiligt ist, kann man meiner Meinung nach nicht mehr als Organ der Rechtspflege auftreten", erklärte er im Interview mit dem Blatt. Die Entscheidung selbst habe er bereits im Februar getroffen, letztlich abgegeben hat er seine Lizenz allerdings dann erst im November.

Der Redtube-Fall hatte dabei vor gut einem Jahr nicht nur wegen der bloßen Menge an verschickten Abmahnungen für ordentlich Schlagzeilen gesorgt, sondern auch dadurch, weil sich an ihm eine Debatte um die Frage entzündet hatte, ob Streaming tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung sei. Das Justizministerium, das im Januar Stellung zu dem Problem bezog, stellte sich auf die Seite der User. Da keine Kopie der Inhalte erstellt werde, sei das Streamen von Videos keine Urheberrechtsverletzung. Eine endgültige Klärung der Frage sei aber nur durch den Europäischen Gerichtshof möglich, hieß es damals. Der hat sich des Problems im Sommer dann angenommen und das Streaming für legal erklärt.

Stein des Anstoßes war dabei ein Erotik-Video, deren Rechte die Schweizer The Archiv AG durch die Verbreitung auf Redtube verletzt sah und die Kanzlei von Urmann mit der Abmahnung aller Nutzer beauftragte, die besagten Clip angeklickt hatten. Bereits kurze Zeit später kamen allerdings erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahn-Welle auf. So stellte sich die Frage, ob The Archiv AG tatsächlich im Besitz der angeblich verletzten Rechte ist. Zudem war fraglich, auf welchem Weg die notwendigen IP-Adressen beschafft wurden, um die Nutzer zu identifizieren und dann abzumahnen. Hier gestand das Kölner Landgericht, das die Herausgabe der Daten angeordnet hatte, wenige Wochen später ein,
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Kanzlei des Redtube-Abmahn-Anwalts Thomas Urmann gelöscht


Thomas Urmann, der Anwalt, der für eine Welle an Abmahnung von Nutzern der Porno-Streaming-Website Redtube verantwortlich ist, hat nicht nur seine Zulassung verloren und darf nicht mehr als Anwalt arbeiten, auch seine Kanzlei wurde nun gelöscht. Dabei war die Redtube-Abmahnwelle nur einer der Punkte, die zum Verlust seiner Zulassung geführt haben.

54580102758896972221.jpg


Der Anwalt Thomas Urmann erlangte vor allem durch seine Abmahnungen von Nutzern der Porno-Streaming-Website Redtube Bekanntheit - ihm wurde nicht nur die Zulassung entzogen,auch seine Kanzlei existiert nicht mehr.

Abmahn-Anwalt darf nicht mehr als Anwalt arbeiten

Vor etwa einem Jahr wurden Nutzer von Redtube mit Briefen von der Anwaltskanzlei Urmann & Collegen überrascht. Im Auftrag der Schweizer Firma The Archive AG wurde Tausenden von Usern vorgeworfen, sich Videostreams urheberrechtlich geschützter Pornos angesehen zu haben. Die betroffenen User reichten Klage gegen diese Abmahnungen ein. Urmann scheiterte vor Gericht.

Nun wurde bekannt, dass es die Kanzlei Urmann & Collegen nicht mehr gibt und dem Anwalt Thomas Urmann tatsächlich die Zulassung entzogen wurde. Dies gab Tobias Röttger, ein Rechtsanwalt, welcher Mandanten gegen Urmann verteidigte, in seinem Blog bekannt: "Heute erreichte uns eine kurze Stellungnahme der Kammer Nürnberg. Da der Ex-Kollege Thomas Urmann nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und auch die Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gelöscht worden ist, hat sich das berufsrechtliche Verfahren damit erledigt."

Urmann wurde bereits wegen Insolvenzverschleppung und Sozialkassenbetrugs verurteilt. Er machte daraufhin auch mit einer weiteren Abmahnwelle auf sich aufmerksam, indem er Betreibern von Online-Shops vorwarf, ein fehlerhaftes Impressum und Fehler in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen zu haben. Als eine Betroffene dagegen klagte, entschied das Regensburger Amtsgericht, dass die Abmahnungen von Thomas Urmann sittenwidrig seien.

Was genau nun zur Entziehung der Zulassungen von Thomas Urmann und der Löschung seiner Kanzlei führten, ist nicht bekannt. Urmann ist aber bereits seit dem 17. November nicht mehr bei der Anwaltskammer Nürnberg als Anwalt registriert. Gründe wollte die Anwaltskammer nicht angeben.

Quelle: Gulli
 
Abmahnungen wegen Redtube-Pornostreaming: Durchsuchung bei Berliner Anwalt

Die Ermittlungen wegen Zehntausender unberechtigter Porno-Abmahnungen gehen weiter. Die Staatsanwaltschaft Köln verdächtigt nun einen Anwalt, vor Gericht falsche Angaben gemacht zu haben.

Nachdem Kölner Richter die Auskunftsersuchen der Massenabmahner allzu unkritisch
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
, hat die Justizposse um angeblich rechtsverletzende Porno-Streamings von Redtube nun auch ein Nachspiel für die Beteiligten. Wie bekannt wurde, hat die Kölner Staatsanwaltschaft bereits im November 2014 mehrere Objekte durchsucht – darunter auch eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei.

Der Fall hatte Ende 2013
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
gesorgt: Die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen hatte rund 36.000 Abmahnungen an Telekom-Kunden versandt, weil diese illegal Pornofilme heruntergeladen haben sollten. In dem Schreiben forderten die Anwälte neben einer Unterlassungserklärung eine Zahlung von 250 Euro. Viele der Angeschriebenen überwiesen aus Angst das Geld; 600.000 Euro sollen auf dem Konto der Abmahner gelandet sein.

Unhaltbare Vorwürfe, schnelle Kasse
Doch die Vorwürfe gegen die Empfänger der Abmahnungen erwiesen sich schnell als unhaltbar: Weder konnte nachgewiesen werden, dass das
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
von dem Pornoportal Redtube illegal gewesen sei, noch schien die abmahnende Firma die
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
an den abgemahnten Filmen zu haben. Ein
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
einer
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
, auf dessen Grundlage Kölner Richter die Herausgabe der Adressen der Abgemahnten beschlossen hatten, enthielt irreführende Angaben: So war von einem Download der Filme und nicht von Streaming die Rede. Im Januar 2014 gab das Landgericht Köln
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
– allerdings waren die Daten da längst geflossen.

Das Software-Gutachten und die eidesstattliche Versicherung, mit der die Anwälte die Herausgabe der Telekom-Kundendaten erreicht hatten, sind nun Gegenstand von Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft, wie die Zeitung "Die Welt"
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
. So sei ein beteiligter Berliner Anwalt Beschuldigter in dem nun laufenden Strafverfahren.

Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian hatte diese Auskunftsersuchen bei Gericht eingereicht, bestritt nach der Abmahnwelle aber, in einem vertraglichen Verhältnis zu dem Ermittlungsunternehmen ITGuards zu stehen, das die IP-Adressen zu Tage gefördert hat – demnach habe er die Daten nur im Auftrag der Rechteinhaber durchgereicht.

Falsche Angaben vor Gericht
Das sieht die Kölner Staatsanwaltschaft jetzt offenbar anders. Gegenüber heise online bestätigte Staatsanwalt Daniel Vollmert das Verfahren gegen den Juristen, will sich aber nicht inhatlich äußern. "Es wurde auch bei einer Rechtsanwaltskanzlei durchsucht, allerdings nach Paragraf 103 StPO, das heißt: zeugenschaftlich", erklärte Vollmert. Erst nach der Durchsuchung sei der Anwalt vom Zeugen zum Beschuldigten geworden. Insgesamt habe die Polizei drei Objekte durchsucht. Noch hat die Staatsanwaltschaft allerdings keine Anklage erhoben.

Laut "Welt"-Bericht ging die Täuschung der Richter weiter, als nur ein irreführendes technisches Gutachten vorgelegt zu haben. So seien womöglich gefälschte Cover-Abbildungen der angeblich illegal heruntergeladenen Porno-Filme eingereicht worden – die Strichcodes auf den Packungen passten demnach nicht zu Porno Filmen, sondern stammten von einer Modemarke.

Das Geld ist weg
Die Chancem das gezahlte Geld zurückzubekommen, steht für die Abgemahnten trotz der strafrechtlichen Ermittlungen schlecht. Das Geld nach zeitweiliger Blockade des Empfängerkontos längst in die Schweiz abgeflossen, wo auch die
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
"The Archive" ihren offiziellen Sitz hatte. Die Wahrscheinlichkeit, dass Hintermänner im Ausland zur Rückzahlung gebracht werden können, sind gering.

Auch anderen Juristen brachte die Massenabmahnung kein Glück. Im Dezember war bekannt geworden, dass Thomas Urmann, der die Abmahnungen verschickt hatte, seine Anwaltszulassung zurückgegeben hatte –
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
.

Quelle: heise
 
RedTube-Abmahnfall zieht Kreise - Durchsuchungen & neue Beschuldigte


Die große Aufregung um die RedTube-Abmahnungen hat sich zwar schon seit einiger Zeit gelegt, doch für die Justiz ist die Sache damit noch längst nicht erledigt. Die strafrechtliche Aufarbeitung des Falles, bei dem tausende Internet-Nutzer mit betrügerischen Abmahnungen konfrontiert wurden, dauert an.

61342870318004904301.jpg


Als einer der hauptsächlich Beteiligten gilt der Rechtsanwalt Thomas Urmann. Dessen Kanzlei Urmann + Collegen war der Absender von rund 45.000 Abmahnungen. Inzwischen hat dieser seine Anwaltszulassung zurückgegeben. Doch die Staatsanwaltschaft Köln bohrt weiter und hat dabei noch eine Reihe von anderen Beteiligten im Visier, berichtete die Tageszeitung Welt.

So seien durch die Behörde beispielsweise mehrere Durchsuchungen angeordnet worden. Ein Berliner Anwalt, der eigentlich erst als Zeuge geführt wurde, stieg durch die dadurch erlangten Erkenntnisse ebenfalls zum Beschuldigten auf. Gegen diesen wird nun "wegen Anstiftung oder Beihilfe zur falschen Versicherung an Eides statt" ermittelt, erklärte Staatsanwalt Daniel Vollmert.

Auch die Kölner Gerichte dürften ein Interesse an einer kompletten Aufklärung haben - immerhin hatten sie die Anträge auf Herausgabe von Nutzerdaten zu IP-Adressen genehmigt, wenn auch unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. Laut dem Bericht arbeiten daher am Landgericht Köln inzwischen mehrere Kammern an der Aufklärung der Sache. Dabei geht es beispielsweise nicht nur darum, dass in den Anträgen der Eindruck erweckt wurde, es gehe hier um Filesharing-Downloads und nicht um Streaming von einer legalen Plattform.

Denn die Antragsteller mussten dem Gericht auch glaubhaft machen, dass sie tatsächlich die Rechte an den fraglichen Filmen haben. Wie sich inzwischen herausstellte, wurden dafür wohl auch gefälschte Cover mit in die Gerichtsakten gesteckt. Die darauf zu findenden Barcodes würden beispielsweise zu einer Modemarke gehören.

Wegen der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung wird sich im Zuge dessen wohl auch ein IT-Experte vor Gericht verantworten müssen. Dieser hatte in einem Gutachten dargelegt, dass eine Software, mit der die IP-Adressen von angeblichen Urheberrechtsverletzern eingesammelt wurden, ordnungsgemäß funktioniert habe. Dies hätte beim Filesharing vielleicht auch sein können, nicht aber beim Streaming, wenn kein Zugang zu den Servern des Anbieters besteht.

Quelle: Winfuture
 
Redtube-Abmahnungen - 600.000 Euro Umsatz in den ersten Tagen


Bereits wenige Tage nach dem Versand von 36.000 RedTube-Abmahnungen wurden an ein Schweizer Konto 600.000 Euro überwiesen. Laut Staatsanwaltschaft Köln wurden in der Angelegenheit kürzlich mehrere Durchsuchungsbeschlüsse ausgeführt. Einem Berliner Anwalt wird vorgeworfen, vorsätzlich einen falschen Eid geleistet zu haben.

61810789540992603062.jpg


Wahrscheinlich haben in den ersten Tagen bei einer durchschnittlichen Forderung von ca. 250 Euro rund 2.500 Betroffene / Geschädigte gezahlt. Weitere 9.000 Abmahnungen befanden sich in der Vorbereitung. Nachdem sich die Presse auf das Thema gestürzt hatte, sagte die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) den Versand ab. Thomas Urmann hat zwischenzeitlich seine Zulassung als Anwalt zurückgegeben. Er tat dies angeblich freiwillig. Grund soll die Verurteilung Urmanns wegen der Insolvenzverschleppung einer Wurstfabrik sein, die er zeitweise betrieben hat.

Als bekannt wurde, dass die Redtube-Abmahnungen möglicherweise rechtswidrig waren, versuchte eine deutsche Bank, das Konto zu sperren. Nach Informationen von Welt Online wurde die Bank juristisch zur Freigabe des Geldes gezwungen. Ein Großteil des Geldes floss daraufhin in die Schweiz ab. Ob es die Abgemahnten jemals aus der Schweiz zurückerhalten, darf ernsthaft bezweifelt werden.

Die Hausdurchsuchungen wurden offenbar angewiesen, um den Ruf der Justiz in NRW zu verbessern. Zahlreiche Zivilkammern des Landgerichts Köln hatten sich im Dezember 2013 offenbar auf ein Gutachten verlassen, welches den Anträgen zur Herausgabe der Anschlussinhaber der Deutschen Telekom beigefügt war. Manche Richter haben den Antrag abgelehnt oder weitere Fragen gestellt. Dennoch wurden einige Anschriften von Anschlussinhabern auf Antrag preisgegeben. Die Pornos, die man bei RedTube angeblich widerrechtlich konsumiert hat, waren übrigens allesamt Fälschungen. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass man bei den sechs abgemahnten Pornos einfach Szenen von US-Pornos zusammengeschnitten hatte. Die Strichcodes der Cover der angeblichen Pornofilme, die den Anträgen an das LG Köln beigefügt waren, gehören zu einer Modemarke. Wahrscheinlich waren auch die Cover der Streifen nichts als Fälschungen.

Die meisten Abgemahnten zahlten sofort aus Scham. Sie wollten verhindern, dass andere Familienmitglieder etwas von ihrem Pornokonsum mitbekommen. In den ersten Tagen sollen deswegen bereits 600.000 Euro auf einem deutschen Bankkonto eingegangen sein. Hätte die Kanzlei u + c die restlichen 9.000 Abmahnungen verschickt, wäre es noch viel mehr geworden. Wenn alle Abgemahnten bezahlt hätten, wären bei 36.000 verschickten Schreiben mit einer Summe von jeweils 250 Euro rein rechnerisch 9 Millionen Euro zusammengekommen. Die Gesamtsumme, die man durch die RedTube-Abmahnungen tatsächlich erhalten hat, ist leider nicht bekannt. Wohl aber, dass es sich bestimmt für alle Beteiligten finanziell ausgezahlt hat.

Anwalt Tobias Röttger spricht von einer „Abzocke unschuldiger Bürger“. Er begrüßt den (wenn auch späten) Einsatz der Staatsanwaltschaft. Die Erfahrung zeigt, reguläre Abmahnungen werden von den Empfängern gar nicht oder erst sehr viel später beglichen. Lange Zeit wurde von Herrn Urmann und dem Berliner Anwalt Daniel Sebastian ausgesagt, die Abmahnungen seien legaler Natur. Einige Monate später litt Urmann vor Gericht angeblich an Gedächtnislücken.

Quelle: Tarnkappe
 
Zurück
Oben