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PC & Internet Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Eine Abmahnung wegen Streaming? Bisher undenkbar. Aber U+C Rechtsanwälte belehren uns eines besseren. Uns liegt nun die wohl erste Streaming-Abmahnung vor, die bald auch die Massen bewegen könnte.

Es geht um das Streaming eines Pornofilms (Amanda`s Secrets) über die Plattform redtube.com
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U+C teilen mit, dass deren Mandantin – The Archive AG – vor dem LG Köln, den “Internet-Service-Provider” des Abgemahnten gemäß § 101 Absatz 9 auf Auskunft in Anspruch genommen hätten. Tatsächlich wir eine IP-Adresse nebst einer Benutzerkennung in der Abmahnung gelistet. Wir können derzeit noch nicht verifizieren, ob die Daten justiziabel sind, da der Beschluss des LG Köln nicht beigefügt ist. Auch wissen wir nicht, wie die Daten gesichert und erhoben wurden, da die Seite in den NL gehostet wird und dies auch aus der Abmahnung nicht hervorgeht.


Wir sind gespannt, ob sich auch andere Kanzleien wie Waldorf Frommer ebenfalls an die Streaming-Abmahnungen wagen werden.

In rechtlicher Hinsicht dürfte die Abmahnung angreifbar sein, da nach wie vor fraglich sein dürfte, ob durch das
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Quelle: infodocc
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Ein Problem sehe ich immer bei diesen einstweiligen Verfügungen: sie gelten nur für die Seite,die sie erwirkt hat. Sprich: Selbst wenn diese Bru..äh..diese ehrenwerte Firma *ROFL* TheArchive nun nicht mehr für Streams auf Redtube abmahnen dürfte,was würde sie daran hindern, bei xvideos oder Youporn weiterzumachen ?
 
EU-Konsultation zum Urheberrecht: Bitkom sieht Redtube-Fall als Mahnung

Der IT-Branchenverband hat anlässlich der am Mittwoch beendeten Anhörung zur Urheberrechtsreform davor gewarnt, das reine Anschauen im Internet als zu genehmigende Nutzung zu deklarieren.

Die Anhörungsfrist der EU-Kommission zur Reform des Urheberrechts ist am gestrigen Mittwoch abgelaufen. Der IT-Branchenverband Bitkom hat sich mit einer eigenen
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daran beteiligt. Dabei verweist er beim Thema Streaming auf den Fall des Pornofilm-Portals Redtube, von dem
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, weil sie urheberrechtlich geschützte Filme konsumiert haben sollen, die von dem Portal unrechtmäßig angeboten worden seien.

"Dieser Fall zeigt, wie fatal es wäre, das reine Anschauen im Internet als eine urheberrechtlich zu genehmigende Nutzung zu deklarieren",
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. Es würden Nutzer kriminalisiert, die kaum beurteilen können, ob etwas legal oder illegal veröffentlicht wurde. So wie die deutsche Bundesregierung es als nicht vom Urheber zu genehmigende Nutzung
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, wenn Streams angeschaut werden, sollte es nach Meinung des Bitkom auch auf europäischer Ebene gelten.

Die EU-Kommission hatte die Anhörung im Dezember 2013
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und Anfang Februar dieses Jahres
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. Beteiligen konnten sich Nutzer, Autoren, Darsteller, Verlage, Produzenten, Rundfunkunternehmen, Vermittler, Verteiler und andere Dienstleister, Verwertungsgesellschaften, öffentliche Behörden und Mitgliedstaaten. Die von der Kommission gestellten 80 Fragen decken ein weites Feld ab, das von territorialen Regeln im Binnenmarkt über allgemeine Aspekte der Harmonisierung bis zu Beschränkungen und Ausnahmen vom Urheberrecht im digitalen Zeitalter reicht. Die EU-Kommission will im Juni erste Lösungsvorschläge vorstellen.

Quelle: heise
 
Der Fall Redtube - ein "veritabler Justizskandal"

Die Abmahnwelle gegen Nutzer des Porno-Portals Redtube wirft kein gutes Licht auf deutsche Juristen. Möglich wurden die Abmahnungen durch Beschlüsse des Landgerichts Köln. Die hiesigen Richter stehen nun in der Kritik - ebenso wie die Deutsche Telekom.

Die Zivilkammern des LG Köln haben knapp 70 Prozent der Anträge auf Auskunftserteilung stattgegeben. Sie haben jedoch übersehen, dass bereits unklar war, wie die einzelnen IP-Adressen ermittelt worden waren. "So war insbesondere zweifelhaft, wie die zweiseitige Verbindung zwischen Streaming-Portal und Nutzer überwacht werden konnte und wie dies in zulässiger Weise geschehen sein soll", erklärt Sören Rößner, Rechtsanwalt der Kanzlei Müller Müller Rößner aus Berlin.

Dass dennoch Gestattungsanordnungen ergingen, lässt sich laut Rößner nur damit erklären, dass in diesen Fällen keine hinreichende Prüfung der Anträge durch die Zivilkammern erfolgte. "Es ist sicher nicht übertrieben, angesichts eines solchen Versagens des für den größten deutschen Internet-Provider, die Deutsche Telekom, zuständigen Landgerichts von einem veritablen Justizskandal zu sprechen", meint Rößner.

Er wirft auch dem Bonner Konzern mangelnde Sorgfalt vor. Die richterliche Anordnung zur Auskunftserteilung ist für den Internet-Provider nicht verpflichtend. Sie gestattet ihm lediglich die Auskunft. "Insbesondere dann, wenn es sich hierbei um einen offenkundigen Fehlbeschluss handelt, der von einem falschen Sachverhalt ausgeht, ist der Provider angesichts der in Rede stehenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffe gehalten, die Auskunft zu verweigern und von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen", so der Rechtsexperte. Er hofft, dass die Beteiligten aus diesem Justizskandal ihre Lehren ziehen.

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: Der Fall Redtube - ein "veritabler Justizskandal"

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Wäre ab dieser Stelle doch interessant zu wissen, wieviel vom ursprünglichen Antrag auf Beauskunftung letztendlich in dem Beschluß drinsteht,den die Telekom zu sehen bekommen. Wenn da nichts drinsteht,was auf einen falschen Sachverhalt hindeutet,kann man der Telekom hier nicht mal einen Vorwurf machen.
 
AW: Der Fall Redtube - ein "veritabler Justizskandal"

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Um dies zu erreichen, müssten die dafür Verantwortlichen erst einmal in finanzielle Haftung genommen werden. Dies praktiziert man täglich auf Deutschlands Straßen. Wer zu schnell fährt und erwischt wird, der wird für sein Fehlverhalten sofort zur Kasse gebeten.
 
RedTube-Abmahner lässt Gerichtsverfahren platzen

Die laufenden Prozesse gegen den Rechtsanwalt Thomas Urmann, der zuletzt durch die Abmahnungen gegen Nutzer der Streaming-Plattform RedTube in die Schlagzeilen kam, kommen derzeit nicht voran.

Eigentlich sollten heute und morgen zwei verschiedene Fälle vor Gericht verhandelt werden. Allerdings teilten die Anwälte, die ihn in den Verfahren vertreten, nun mit, dass Urmann seit gestern für einige Tage im Krankenhaus liege. Auch nach einer Entlassung werde er erst einmal nicht in der Lage sein, vor Gericht zu erscheinen. Damit sind beide Verfahren erst einmal geplatzt, berichtete die
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.

Die für heute geplante Verhandlung sollte sich um den Vorwurf der Insolvenzverschleppung drehen. Hier ging es nicht um die anwaltliche Tätigkeit von Urmann, sondern um seine Rolle als Geschäftsführer einer Fleisch- und Wurstfabrik. Trotz einer vorliegenden Zahlungsunfähigkeit der Firma sollen unter seiner Leitung weiter Aufträge an Lieferanten herausgegangen sein. Neben den Rechnungen wurden auch Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten nicht bezahlt. Der entstandene Schaden wird auf 350.000 Euro beziffert.

Das zweite Verfahren steht hingegen durchaus in Zusammenhang mit der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C), deren Chef der Anwalt ist. Vor dem Amtsgericht Regensburg wurde Urmann bereits zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil er missbräuchlich Abmahnungen verschickt hatte. Die Entscheidung ging in Revision. Morgen sollte hier eigentlich erneut vor Gericht verhandelt werden.

Auch die im Herbst letzten Jahres verschickten Abmahnungen an tausende RedTube-Nutzer könnten ein juristisches Nachspiel für Urmann haben. Von verschiedenen Seiten wird geprüft, ob man ihn für seine Beteiligung an der Sache gerichtlich belangen kann. Immerhin wurden hier Abmahnungen verschickt, obwohl völlig unklar ist, an welcher Stelle die Nutzer gegen geltendes Recht verstoßen haben sollen.

Daher steht die Vermutung im Raum, dass die Beteiligten darauf setzten, dass die betroffenen Anwender lieber den geringen Betrag, der in den Schreiben der Kanzlei genannt wurde, zahlen, als andere Personen in den eigenen Porno-Konsum einzuweihen.
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Quelle: winfuture
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

OT on
Oder der hat das mit den Abmahnungen gemacht, damit er seine Wurstfabrik retten kann?
OT off
 
Wegen Redtube: Grüne wollen gegen Massenabmahner vorgehen

Die umstrittenen Redtube-Abmahnungen der letzten Monate bringen Bewegung in die Politik: Die Grünen-Bundestagsfraktion will unseriöse Massenabmahnungen per Gesetz verhindern.

"Mit den Möglichkeiten einer Massenabmahnung, die das Gesetz bisher bietet, haben einige schwarze Schafe gespielt", sagt Renate Künast, verantwortlich für Rechtspolitik und Verbraucherschutz in der Grünen-Bundestagsfraktion, dem Nachrichtemagazin Focus. "Im Fall von Redtube waren offenbar Kriminelle am Werk."

Die Grünen wollen einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Rechte der Verbraucher deutlich stärkt. Privatkopien sollen ausdrücklich legalisiert werden. Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maaß (SPD) sagte zu, die jetzige gesetzliche Regelung zu Abmahnungen zu "evaluieren".

Das Massenverfahren im Fall Redtube lieferte die Argumente für eine Gesetzesverschärfung: Ende 2013 überzog die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen schätzungsweise 40.000 Bürger mit Abmahnungen und forderte Schadenersatz für angeblich illegal gestreamte Filme des Porno-Portals Redtube. Gegen Anwalt Thomas Urmann ermittelt die Staatsanwaltschaft Regensburg wegen Betrugsverdachts (Aktenzeichen 103 JS 4193/14).

Quelle: Digitalfernsehen
 
Redtube: Musterbrief für Schadensersatzforderungen

Mehr als 10.000 Abmahnungen hat die umstrittene Kanzlei Urmann + Collegen Ende 2013 wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße auf Redtube verschickt. Wer damals den Fehler machte, zu zahlen oder bis heute auf Anwaltskosten sitzt, kann jetzt sein Geld von U+C zurückfordern.

Bei dem spektakulärsten Fall von Massenabmahnungen in den letzten Jahren behauptete die von Rechtsanwalt Thomas Urmann und seinen Kollegen vertretene Schweizer Firma The Archive AG, dass die Abgemahnten sich durch das Ansehen eines Porno-Streams strafbar gemacht hätten. Dabei ist nicht nur die höchst nebulöse Beschaffung der IP-Adressen umstritten, sondern insbesondere die Einstufung eines Streams als urheberrechtlich relevante Vervielfältigung des Werks.

Redtube Zwischenstand: Anzeigen gegen U+C, Thomas Urmann lässt Prozesse platzen

Diese und viele andere Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aktion haben dazu geführt, dass die Affäre vorerst ins Stocken geraten ist. Erschwerend dürfte hinzukommen, dass Anwalt Urmann vor wenigen Tagen gleich zwei Gerichtstermine, bei denen er wegen Insolvenzverschleppung und Betrug angeklagt war, aus gesundheitlichen Gründen platzen ließ.

Just zu diesem Zeitpunkt des absoluten Stillstands in Sachen Redtube hat die Verbraucherzentrale Sachsen
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, mit denen Betroffene zurückschlagen können: Mit den Schreiben fordert man gegebenenfalls den bereits an The Archive beziehungsweise U+C gezahlten Schadenersatz für die angebliche Urheberrechtsverletzung sowie eventuell durch anwaltlichen Beistand entstandene Kosten zurück.

Es darf zwar bezweifelt werden, dass Urmann und Collegen tatsächlich auf die Forderung reagieren, doch da derzeit zahlreiche Anzeigen gegen The Archive und seine Rechtsvertreter laufen, könnte schon bald die rechtliche Grundlage für eine Zahlungsverpflichtung von U+C geschaffen sein.

Download:
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Quelle: chip
 
Redtube-Abmahnungen: Gericht hält Pornostreaming-Abmahnungen für unrechtmäßig

Das Amtsgericht Potsdam hat ein Versäumnisurteil gegen die Kanzlei Urmann und Kollegen gefällt, die nicht vor Gericht erschienen. Das Gericht hat laut Prozessbeteiligten keinen Zweifel daran gelassen, dass die Abmahnung unberechtigt gewesen sei.

Im Dezember 2013 hatten sie hohe Wellen geschlagen, die massenhaften
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der Kanzlei U+C aus Regensburg. Unter Urheberrechtsexperten herrschte schnell Konsens, dass die sogenannten "Redtube-Abmahnungen" vor Gericht
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haben dürften, obwohl Rechtsanwalt Urmann sich in öffentlichen Bekundungen stets siegessicher gab. Eine ganze Reihe von Rechtsanwälten hatten im vergangenen Dezember Klagen gegen Urmanns Mandantin The Archive an Amtsgerichten eingereicht, um die Unrechtmäßigkeit von erhaltenen Abmahnungen feststellen zu lassen.

Wie heise online von mehreren Anwälten übereinstimmend erfuhr, hat U+C diese Verfahren mit Fristverlängerungsanträgen oftmals verschleppt. Nun wurde das erste Urteil bekannt, und zwar am Amtsgericht Potsdam. Weder die angeblichen Rechteinhaber The Archive noch ein Vertreter der Kanzlei U+C erschienen allerdings vor Gericht, obwohl der Termin mehrfach auf Wunsch der Kanzlei verschoben wurde.

Deshalb erging am 9. April ein Versäumnisurteil, wie Rechtsanwalt Alexander Hufendiek, der den Abgemahnten vertrat,
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. Das Gericht habe in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran gelassen, dass die Abmahnung unberechtigt gewesen sei. Es stehe vorerst fest, "dass der Firma 'The Archive AG' kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht. Zudem muss die Firma die Kosten des Verfahrens tragen". Bislang ist dieses Urteil aber noch nicht rechtskräftig.

Quelle: heise
 
U+C legt Mandat zu Redtube-Abmahnungen nieder

Die Anwälte Urmann + Collegen (U+C) haben ihr Mandat für die spektakulären
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-Abmahnungen niedergelegt und vertreten die Firma The Archive AG nicht mehr.

Die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) hat ihr Mandat für die Redtube-Anmahnungen niedergelegt. Das berichtet der Rechtsanwalt Thomas Fell im Blog
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. "In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Hannover, in dem wir für einen Mandanten eine negative Feststellungsklage eingereicht haben, gibt es eine überraschende Wendung", berichtet Fell. Mit Schreiben vom 30. April 2014 wurde dem Gericht mitgeteilt, dass U+C Rechtsanwälte das Mandat niedergelegt haben und die Firma The Archive AG nicht mehr vertreten.

Fell hatte die ordnungsgemäße Rechteinhaberschaft von The Archive AG bestritten. Nun hätte die Kanzlei U + C im Einzelnen nachweisen müssen, dass die Abmahnung im Detail ordnungsgemäß waren. Fell erwartet in der Feststellungsklage keine weiteren Aktivitäten durch die The Archive AG.

Der IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke sagte Golem.de: "Es ist ungewöhnlich, wenn Anwälte im laufenden Verfahren das Mandat niederlegen. Häufigster Grund dafür ist, dass der Mandant fällige Gebühren nicht bezahlt hat.

Eine Niederlegung des Mandats ist auch möglich, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant zerrüttet ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Mandant seinem Anwalt wichtige Informationen verschwiegen hat und das erst im Prozess herausgekommen ist. Warum hier im konkreten Fall das Mandat gegenüber dem Kollegen Feil niedergelegt wurde, wissen wir nicht."
Letztlich zeige sich dadurch immer mehr, dass die ganze Redtube-Abmahnwelle nichts anderes als eine riesige Luftnummer war.

Die Kanzlei Urmann + Collegen hatte Anfang Dezember Tausende Nutzer
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. Der Fall erregte auch deshalb Aufsehen, weil die Anwälte das Landgericht Köln dazu bewogen hatten,
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. Inzwischen hat das Landgericht
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, zudem
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. Die Bundesregierung
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, dass sie im Streaming von Videos keine Verletzung von Urheberrechten sieht.

Quelle: golem
 
Amtsgericht Hannover-Redtube-Abgemahnte muss nicht zahlen

Eine Frau, die wegen Porno-Streamings bei Redtube abgemahnt wurde, hat vor Gericht bestätigt bekommen, dass die Archiv AG keine finanziellen Ansprüche gegen sie hat. Das Gericht hat auch eine wichtige grundsätzliche Aussage zum Streaming gemacht.

Eine der Abgemahnten wegen angeblich illegalen Porno-Streamings bei Redtube hat einen weiteren Erfolg vor Gericht erzielt. Wie die Feil Rechtsanwaltsgesellschaft
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, liegt dazu jetzt ein Urteil (Aktenzeichen 550 C 13749/13) des Amtsgerichts Hannover im Volltext vor. Die Klägerin wollte eine Feststellung darüber, ob finanzielle Ansprüche aus der Abmahnung gegen sie bestehen.

Das Gericht stellte fest, dass der Archiv AG keine finanziellen Ansprüche aus der Abmahnung vom 4. Dezember 2013 und keine Forderung in Höhe von 250 Euro zustehen. Das Amtsgericht Potsdam hatte kürzlich
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Die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) hatte Anfang Dezember 2013 Tausende Nutzer
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. Der Fall erregte auch deshalb Aufsehen, weil die Anwälte das Landgericht Köln dazu bewogen hatten,
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. Das Landgericht
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. Die Anwälte Urmann + Collegen haben ihr Mandat niedergelegt und
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.

Laut der Entscheidung des Amtsgerichts Hannover besteht keine "Verletzung eines nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechtes". Offen sei, ob der Abmahnende tatsächlich Inhaber der Rechte des abgemahnten Films ist und ob der Film tatsächlich auf Redtube öffentlich zugänglich gemacht wurde. Die in der Abmahnung geforderte Unterlassungsverpflichtung sei zudem zu weitreichend formuliert.

Streaming sei nach Paragraf 44a Nr. 2 des Urheberrechtsgesetzes zulässig, wenn kurzfristig eine nicht offensichtlich rechtswidrige Vorlage genutzt wird. Diese Aussage ist
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Die Abmahnung sei zudem unberechtigt, weil nicht begründet wurde, wie die Betroffene die "offensichtliche Rechtswidrigkeit hätte erkennen sollen." An einer solchen offensichtlichen Rechtsverletzung fehle es.

Quelle: golem
 
Redtube-Abmahner Urmann hofft auf Bewährungsstrafe

Der für seine Redtube-Abmahnschreiben bekannte und berüchtigte Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann könnte mit einer Bewährungsstrafe davon kommen. Sofern er ein Geständnis ablegt. Urmann steht nämlich wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung vor Gericht.

Die Rechtsanwaltskanzlei
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schrieb monatelang Schlagzeilen, als sie an Benutzer der Videostreaming-Plattform Redtube Abmahnschreiben verschickte. Schnell stellte sich heraus, dass die Redtube-Abmahnungen auf juristisch äußerst wackeligen Beinen standen,
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Doch damit nicht genug, bald wurde bekannt, dass sich Urmann selbst vor Gericht verantworten muss. Dem umtriebigen Abmahn-Anwalt wirft die Staatsanwaltschaft Augsburg Betrug und Insolvenzverschleppung vor. In diesem Verfahren vor dem Amtsgericht Augsburg scheint sich nun ein Deal anzubahnen,
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Demnach könnte Urmann mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davonkommen. Sofern Thomas Urmann ein Geständnis ablegt. Urmann soll als Geschäftsführer einer Fleisch- und Wurstfabrik Lieferanten um 390.000 Euro betrogen und Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte nicht abgeführt haben.

Prozess verschob sich immer wieder
Das Verfahren vor dem Amtsgericht Augsburg hatte sich mehrmals verzögert. Zunächst erkrankte Thomas Urmann. Beim nächsten angesetzten Termin erschien Urmann ohne Verteidiger. Das Gericht musste Urmann, der selbst Rechtsanwalt ist, daraufhin einen Pflichtverteidiger bestellen. Danach brachte Urmann zusätzlich zu seinen Pflichtverteidigern noch eigene Rechtsanwälte mit. Weil diese sich aber erst in die Akten einarbeiten mussten, verzögerte sich der Prozess noch weiter.

Quelle: pc-welt
 
Redtube-Abmahner Thomas Urmann verurteilt

Das Augsburger Amtsgericht hat den durch Porno-Pranger und Redtube-Abmahnungen zu zweifelhaftem Ruhm gekommenen Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung verurteilt. Urmann verliert anscheinend auch seine Zulassung als Rechtsanwalt.

Der Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann hat wie erwartet vor dem Amtsgericht Augsburg ein Geständnis abgelegt, wie die Mittelbayerische Zeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtet. Damit nahm er den mit der Augsburger Staatsanwaltschaft ausgehandelten „Deal“ an und entging so dem Gang ins Gefängnis.

Das Augsburger Schöffengericht verurteilte Urmann wegen versuchten Betrugs, Sozialkassenbetrugs und Insolvenzverschleppung zu zwei Jahren auf Bewährung und 80.000 Euro Geldauflage. Zudem muss Urmann 80 Sozialstunden leisten.

Jan Bockemühl, der Thomas Urmann als Rechtsanwalt vor Gericht verteidigte, bestätigte gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung, dass Urmann als Folge des Urteils seine Zulassung als Rechtsanwalt verlieren soll. Und zwar dann, sobald das Urteil rechtskräftig sei. Das soll laut dem Bericht der MZ vermutlich eine Woche nach dem Urteil der Fall sein.

Das Urteil hängt nicht mit der rechtsanwaltlichen Tätigkeit von Thomas Urmann zusammen, sondern ist eine Folge von dessen Tätigkeit als Geschäftsführer eine Wurstfabrik in Gundelfingen. Obwohl die Wurstfabrik bereits zahlungsunfähig war, hatte Urmann noch Aufträge an Lieferanten verteilt. Die Urmann aber nicht mehr bezahlen konnte. Zudem konnte er die Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter nicht mehr bezahlen. Der dadurch entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf 390.000 Euro.

Bundesweite Berühmtheit erlangte Urmann allerdings durch seine Tätigkeit als Rechtsanwalt. So wollte er einen Porno-Pranger ins Internet stellen und er versteigerte 70.000 Abmahnungen im Wert von 90 Millionen Euro. Das Fass zum Überlaufen brachten jedoch die vielfachen Abmahnschreiben an Nutzer des Porno-Streaming-Portals Redtube. Die Abmahnungen erwiesen sich als rechtlich äußerst fragwürdig. Urmann hat dieses Mandat schließlich niedergelegt.

Quelle: pc-welt
 
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