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PC & Internet Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Eine Abmahnung wegen Streaming? Bisher undenkbar. Aber U+C Rechtsanwälte belehren uns eines besseren. Uns liegt nun die wohl erste Streaming-Abmahnung vor, die bald auch die Massen bewegen könnte.

Es geht um das Streaming eines Pornofilms (Amanda`s Secrets) über die Plattform redtube.com
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U+C teilen mit, dass deren Mandantin – The Archive AG – vor dem LG Köln, den “Internet-Service-Provider” des Abgemahnten gemäß § 101 Absatz 9 auf Auskunft in Anspruch genommen hätten. Tatsächlich wir eine IP-Adresse nebst einer Benutzerkennung in der Abmahnung gelistet. Wir können derzeit noch nicht verifizieren, ob die Daten justiziabel sind, da der Beschluss des LG Köln nicht beigefügt ist. Auch wissen wir nicht, wie die Daten gesichert und erhoben wurden, da die Seite in den NL gehostet wird und dies auch aus der Abmahnung nicht hervorgeht.


Wir sind gespannt, ob sich auch andere Kanzleien wie Waldorf Frommer ebenfalls an die Streaming-Abmahnungen wagen werden.

In rechtlicher Hinsicht dürfte die Abmahnung angreifbar sein, da nach wie vor fraglich sein dürfte, ob durch das
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Quelle: infodocc
 
Bundesregierung nimmt Stellung zum RedTube-Fall

Der Rechtsauffassung der Anwälte bei der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) hinsichtlich des Status' von Videostreams aus dem Internet hat nun sogar die Bundesregierung widersprochen.

Das Bundesjustizministerium halte das "reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine
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". So lautet die Antwort auf eine Kleine Anfrage, die von der Bundestagsfraktion der Linken gestellt wurde und die dem Nachrichtenmagazin
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vorliegt.

Die Bundesregierung bestätigt damit die Rechtsauffassung verschiedener Anwälte, wonach der Abruf eines Streams von einem Portal wie RedTube durch das Urheberrecht gedeckt ist. Allerdings wird einschränkend hinzugefügt, dass dies zwar die Interpretation durch das Justizministerium darstellt, es hierzu allerdings noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Man geht in Berlin davon aus, dass hier wohl letztlich irgendwann der Europäische Gerichtshof zu einer Bewertung kommen müsste.

Die große Frage, die sich hierbei stellt, liegt darin, ab wann eine unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Materials vorliegt. Bei U+C begründete man die tausenden Abmahnungen gegen RedTube-Nutzer mit der Auffassung, dass dies bereits gegeben ist, wenn der Stream vorübergehend lokal für die kurze Zeit der Wiedergabe zwischengespeichert wird. Andere, so auch das Justizministerium, sehen dies anders.

Dass es hier überhaupt zu verschiedenen Rechtsauffassungen kommen kann, wird von der Linken-Abgeordneten Halina Wawzyniak kritisiert. "Die Koalition sollte dafür sorgen, dass der Paragraph 44a auch ausdrücklich Streaming erlaubt", erklärte sie gegenüber dem Magazin. Ansonsten bleibe die Unsicherheit für die Bürger bestehen.

Das Justizministerium verwies bisher allerdings lediglich darauf, dass die neue Bundesregierung "das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen und dabei die digitalen Nutzungspraktiken berücksichtigen" wolle.
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Quelle: winfuture
 
Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt will sich wehren

Mit zehntausenden Abmahnungen gegen Redtube-Nutzer hat der Regensburger Anwalt Thomas Urmann für ordentlich Wirbel gesorgt. Wegen des Verdacht auf Betrugs hat eine andere Kanzlei sogar Strafanzeige gegen ihn gestellt - und gegen die will Urmann nun selbst rechtlich vorgehen.

Die Aufregung um den Redtube-Fall nimmt nicht ab. Nachdem der Regensburger Anwalt Thomas Urmann im Dezember zehntausende Abmahnungen an Nutzer des Erotik-Portals verschickt hat, könnte die Angelegenheit nun zu einem juristischen Schlagabtausch werden. Denn die Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner hat wegen des Verdachts auf schwere Erpressung und Betrugs
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- und der will das keineswegs hinnehmen, wie er am Mittwoch gegenüber der "Hamburger Morgenpost" bekundete. So erwägt er offenbar nun selbst, Strafanzeige gegen die Kanzlei zu stellen.

Urmann findet es nach eigenen Aussagen zwar kindisch, wenn sich Anwälte gegenseitig verklagen, doch den Gedanken zieht er offenbar trotzdem in Erwägung. Hinsichtlich der Ermittlungen gegen seine eigene Kanzlei Urmann und Collegen gibt sich der Advokat gelassen. Die Staatsanwaltschaft prüfe gerade erst, ob in der Sache tatsächlich ermittelt wird oder nicht, teilte er gegenüber dem Blatt mit.

Auch die
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bringt Urmann nicht aus der Ruhe. Nach der Abmahnwelle war die Diskussion aufgebrandet, ob Streaming im Internet tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung darstellt, so wie Urmann sie im Auftrag des Rechteverwertes The Archiv im Falle von mehreren Porno-Filmen abgemahnt hatte. Auf eine Anfrage der Linken teilte die Bundesregierung daraufhin mit, dass das bloße Anschauen eines Streams nicht als Verletzung von Urheberrechten und damit auch nicht als Straftat zu werten ist. Immerhin werde keine Kopie der Inhalte erstellt.

Urmann zeigt sich davon unbeeindruckt: "Nüchtern betrachtet ist es sehr dünn, was die Regierung da verfasst hat", erklärte er und fügte hinzu, dass dieses Schreiben für ihre Arbeit keine Rolle spiele. "Die Regierung sollte ein neues Gesetz einbringen, dann hätten wir eine juristische Grundlage", forderte Urmann, um die große Verwirrung zu dem Thema zu beenden. Doch die Regierung gedenkt derzeit nicht, hier aktiv zu werden. Denn das Problem rund um mögliche Urheberrechtsverletzungen beim Streaming sei noch nicht durch die höchsten Gerichte geklärt, teilte die Regierung mit. Letztlich könne das nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden.

Bis es dazu kommt, dürfte noch einige Zeit ins Land ziehen, in der sich die Regierung noch mit Ankündigunen, sie Wolle das Urheberrecht auf jeden Fall den Erfordernissen des digitalen Zeitalters anpassen, aus der Affäre ziehen kann. Im Moment ändere sich daher nichts an der rechtlichen Situation und sei daher auch nicht für die Arbeit der Anwälte relevant, wie Urmann bemerkte.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Abmahn-Anwalt räumt rechtliche Probleme ein

Der Regensburger Abmahn-Anwalt Thomas Urmann von der Kanzlei Urmann und Collegen hat erstmals eingeräumt, dass er bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche gegen Nutzer des Pornokanals RedTube auf Probleme stoßen könnte.

Urmann sagte dem Nachrichtenmagazin Focus, die Verfahren gegen alle bisher abgemahnten und zahlungsunwilligen RedTube-Nutzer würden in den nächsten Wochen "ihren ganz normalen Gang gehen, es sei denn, es stellt sich heraus, dass mit der Rechtekette etwas nicht in Ordnung ist". Im "schlimmsten Fall hätten die Abgemahnten dann einen Schadenersatzanspruch gegen The Archive". Sollten sich Ansprüche gegen seine Kanzlei richten, sei sie "durch eine hohe Haftpflichtversicherung geschützt".

Die Anwälte der Abgemahnten argumentieren schon seit Längerem, dass das Schweizer Unternehmen The Archive AG, das Urmanns Kanzlei beauftragte, gar nicht Eigentümer der vollständigen Rechte an den umstrittenen Pornostreifen ist.

Die Anwälte Christian Solmecke und Johannes von Rüden, die jeweils Hunderte Abmahnopfer vertreten, sagten Focus, keiner ihrer Mandanten habe bisher den geforderten Schadenersatz geleistet. Trotzdem hätten Urmann und Collegen in keinem Fall weitere Schritte unternommen. Vor Gericht müssten die Abmahn-Anwälte detailliert belegen, dass ihr Auftraggeber die angeblich verletzten Rechte tatsächlich besitzt.

Quelle: Digitalfernsehen
 
RedTube-Abmahnungen: Hintermänner tauchen ab

In die Schweizer The Archive AG, die bei den aktuellen Abmahnungen gegen Nutzer des Streaming-Portals RedTube als Rechteinhaber auftrat, ist ordentlich Bewegung gekommen.

Vieles deutet darauf hin, dass man seitens der Verantwortlichen kalte Füße bekommen hat und sich darum kümmert, aus der Sache herauszukommen. Das Unternehmen war mit seinem Sitz erst kürzlich aus dem Schweizer Bassersdorf in das etwa 15 Kilometer entfernte Weisslingen umgezogen. Seitdem ist auch die Webseite der Firma nicht mehr erreichbar.

Als die entsprechende Änderung im Handelsregister nun
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wurde, zeigte sich auch, dass der bisherige Chef von The Archive ausgeschieden ist. Bei diesem handelte es sich um Philipp Wiik, einen deutschen Staatsbürger. Als Nachfolger wird nun Djengue Nounagnon Sedjro Crespin, ein beninischer Staatsangehöriger, gelistet. Dies war dem Blogger Klemens Kowalski
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, der den Fall schon seit einiger Zeit begleitet und sich nun fragt, ob der neue Firmenchef überhaupt weiß, was er dort für einen Posten übernommen hat.

Die Abmahnungen, die von der deutschen Kanzlei U+C an zahlreiche Nutzer verschickt wurden, basieren auf der Behauptung, dass diese ein Porno-Video bei RedTube abgerufen haben sollen, mit dessen Rechtewahrnehmung The Archive beauftragt ist. Die Anwälte gaben dabei an, mit der Durchsetzung der Interessen des Schweizer Unternehmens beauftragt worden zu sein.

Was sich genau im Hintergrund abspielte, ist allerdings noch unklar. So ist beispielsweise nicht bekannt, woher die IP-Adressen stammen, die zu den angeblichen Nutzern geführt haben sollen. Von den RedTube-Betreibern wurden diese zumindest nicht herausgegeben. Auch der genaue Weg der Beauftragung ist fraglich. Denn in der Abmahner-Szene ist es durchaus schon vorgekommen, dass nicht die Rechteverwalter selbst sich an Anwälte wandten, sondern andersherum. Justiziare, die in den Schreiben an die Nutzer ein leichtes Geschäft witterten, gingen von sich aus auf die Rechteinhaber zu und holten sich den Auftrag gegen das Versprechen einer Gewinnbeteiligung an Land.

Quelle: winfuture
 
Abgetaucht: Redtube-Abmahner verschleiern ihre Spuren

Im Fall der Massenabmahnung von Redtube-Nutzern sind die Drahtzieher abgetaucht. Offenbar wollen die Verantwortlichen ihre Spuren verwischen - und sich damit einer rechtlichen Verfolgung entziehen.

Die Hintergünde der schon bisher dubiosen Abmahnungen von Nutzern des Onlineportals Redtube werden immer verdächtiger. Nachdem die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Aktion immer lauter wurde, haben sich die Hintermänner der viel diskutierten Massenabmahnung offenbar aus dem Staub gemacht. Bei der Schweizer The Archive AG, von der die Anwaltskanzlei U+C mit dem Versenden der Abmahnungen beauftragt hatte, ist es zu mehreren Veränderungen gekommen, wie die "Zeit" berichtet. Alles deutet auf eine Verschleierung der Spuren hin.

Demnach wurde bereits im Dezember ein neuer Geschäftsführer eingesetzt, der den Namen Djengue Nounagnon Sedjro Crespin trägt und beninischer Staatsangehöriger ist. Der bisherige Geschäftsführer Philipp Wiik ist verschwunden - es sieht danach aus, als wäre ein Strohman eingesetz worden, um die rechtliche Verfolgung von etwaigen Vergehen zu erschweren. Auch seinen Firmensitz hat das Unternehmens mittlerweile verlegt: Bisher in schweizerischen Bassersdorf ansässig, ist das Unternehmen laut Handelsregister in das rund 15 Kilometer entfernte Weisslingen umgezogen. Zudem ist die Website der Archive AG von der Bildfläche verschwunden. Auf Anfragen im Rahmen der Abmahn-Affäre war das Unternehmen jedoch auch mit Website auf keinem Kommunikationsweg erreichbar.

Auch die Website einer der wichtigsten Partner der Archive AG ist inzwischen nicht mehr Verfügbar. Das Software-Unternehmen itGuards, das die Abmahnungen von Redtube-Nutzern mit einem Programm zur Ermittlung von IP-Adressen erst ermöglichte, ist derzeit unauffindbar. Neben der Abschaltung der Website ist auch ein weiteres Indiz verdächtig: Das Unternehmen war nur einen Tag vor der Veröffentlichung eines Gutachtens, das die Methode er IP-Adressen-Ermittlung als ordnungsgemäß sieht, im US-Bundesstaat Delaware registriert worden.

Weitere Personen mit Verbindungen zur der Schweizer The Archive AG sind auch in Deutschland ansässig. Oliver Hausner, der laut "Zeit" für die gerichtlichen Freigabe der Klarnamen zu den ermittelten IP-Adressen verantwortlich war, ist in Berlin ansässig. Jedoch sind auch in seinem Fall die Firmenverhältnisse dubios und lassen eher auf eine Briefkastenfirma schließen.

Außerdem führt eine weitere Verbindung zu Ralf Reichert, der laut "Zeit" immer noch als Mitglied im Verwaltungsratsmitglied der The Archive AG tätig ist. Neben dieser Position soll der Deutsche in Offenbach einen Musikvertrieb besitzen, in dessen Namen er sich aktuell mit einem ehemaligen Geschäftspartner vor Gericht streitet.

Mittlerweile ermittelt auch die Kölner Staatsanwaltschaft gegen die Personen, die in Verbindung mit dem Unternehmen stehen. Dabei wird der Vermutung nachgegangen, dass einer oder mehrere von ihnen vor Gericht gelogen haben, um an die notwendigen Namen für die Massenabmahnung zu kommen. Auch gegen Anwalt Thomas Urmann, der mit seiner Kanzlei U+C im Namen der Archive AG die Abmahnungen verschickte, wird mittlerweile ermittelt. Die Staatsanwalschaft Regensburg prüft, ob er Abmahnungen ohne Rechtsgrund verschickt haben könnte. Zudem wird auch dem Verdacht auf betrügerisches Verhalten nachgegangen.

Quelle: Digitalfernsehen


Redtube: IP-Adressen wurden wohl illegal ermittelt



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Quelle; chip
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Abgetaucht: Redtube-Abmahner verschleiern ihre Spuren

Ich hoffe die bekommen alle richtig auf den Sack. Dann dürfen sie auch mal mit dem Bus fahren. Nämlich vom Gericht in die nächste JVA.

Dort für dür die nächsten 8 Jahre angekommen, werden Sie von mir täglich ein abmahnschreiben bekommen, wegen unzulässiger inanspruchnahme meiner Steuergelder.
250,- €uronen pro tag sind zu zahlen. Eine Unterlassungserklärung bekommen sie dann am letzten tag, das sie ab sofort auf ihr leben verzichten.
Solche Men......, das sind keine Menschen, braucht die Welt nicht.
 
Gutachten zur Redtube-Überwachungssoftware "nichtssagend"

Nun liegt das Gutachten zur Software GladII 1.1.13 vor, das die Ermittlung der IP-Adressen zu den
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erklären soll. Es ist laut Experten "nichtssagend und dünn" bis "völlig untauglich".

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) haben das
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veröffentlicht, das Urmann + Collegen dem Landgericht Köln vorgelegt haben. Es sollte die Funktionsweise der Software GladII 1.1.13 der Firma ItGuards beschreiben, die die IP-Adressen beim Abruf von Streams ermittelt haben soll.

Überraschend sei, so
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, wie nichtssagend und dünn das Gutachten, in dem sich auf nur zwölf Seiten die Buchstaben recht sparsam verteilen, tatsächlich ist. Ausgeführt werde darin lediglich, dass Testdownloads von drei Medien-Hostern durchgeführt wurden. Anschließend sei mit einem Browser "das Web-Interface der Software GLADII 1.1.3 angesurft worden". Dort seien dann die IP-Adressen, von denen der Abruf der Downloads erfolgte, angezeigt worden. "Die entscheidende Frage, wie der Traffic zwischen Nutzer und Medien-Hoster protokolliert wurde, wird gar nicht angesprochen", kritisieren die Anwälte.

Zudem werde der Name des Portals Redtube an keiner Stelle erwähnt. "Dem Landgericht war somit zum Zeitpunkt des Erlasses der Gestattungsbeschlüsse gar nicht bekannt, von welchem Portal die Nutzer die jeweiligen Streams abgerufen haben sollen", so MMR.

Auch der Anwalt
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: "Das Gutachten selbst ist nach meiner Einschätzung völlig untauglich. Insbesondere gibt es keine Auskunft darüber, wie die Abmahner die IP-Adressen der Nutzer ermitteln konnten."

Bei den abgerufenen Videos handelte es sich offenbar um Dateien, die den Patentanwälten vom Auftraggeber als "geeignet" vorgegeben wurden. Vetter: "Das heißt, tatsächlich wurde nicht mal überprüft, ob der Auftraggeber des Gutachtens die benannten Dateien beziehungsweise den Aufrufvorgang manipuliert hat."

Quelle: golem
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Mangels genauer Analyse der Ermittlungsmethode ist dieses Gutachten eigentlich nur Lokuspapier. Es geht ja nichteinmal hervor,ob die Software lokal installiert war oder auf irgendeinem Webserver installiert ist. In ersterem Fall stellt sich die Frage,wie dann bewiesen werden soll,daß die Software auch Downloads an ANDEREN Rechner überwachen kann,da hier die Wahrscheinlichkeit vorliegt,daß sie ganz einfach nur den Netzwerkverkehr des Testrechners überwacht,was nun wirklich keine Kunst ist. In zweiterem Fall ist die Frage,wie eine Software analysiert worden sein kann,von der man nur das Webinterface zur Verfügung steht. Ich kann ja schließlich auch nicht aufgrund des Fahrzeugscheins Aussagen darüber machen,wie sich ein Auto fährt :-D
 
Kölner Landgericht folgt Beschwerde von Abgemahnten in Porno-Fall

Kölner Landgericht folgt Beschwerde von Abgemahnten in Redtube-Affäre
Das Kölner Landgericht schwenkt im Fall der Massenabmahnungen wegen angeblichen Porno-Schauens im Internet um. Betroffene hatten bei dem Gericht Beschwerde gegen die Herausgabe ihrer Daten eingelegt. Diesen Beschwerden gab eine Zivilkammer des Gerichts statt, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Namen und Anschriften hätten nicht an die "The Archive AG", die nach eigenen Angaben die Rechte an den Sexvideos hält, herausgegeben werden dürfen. Damit widersprachen die Richter ihrer eigenen früheren Entscheidung. Sie hatten die Deutsche Telekom Ende vergangenen Jahres angewiesen, die Daten ihrer Kunden in dem Fall weiterzugeben.

Kritik an Abmahnern
Das Gericht kritisierte zwei wesentliche Punkte im Vorgehen der Abmahner. Zum einen habe es gar keine Urheberrechtsverletzung gegeben. In dem Antrag der "The Archive AG" sei von Downloads die Rede gewesen, erklärte die Zivilkammer. Dabei habe es sich tatsächlich um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform gehandelt. "Ein bloßes Streaming einer Video-Datei ... stellt im Gegensatz zum Download nach Auffassung der Kammer aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts ... dar", erklärte das Gericht. Streaming sei gar keine Urheberrechtsverletzung - also auch kein Grund für eine Abmahnung.

Zudem sei unklar, wie die IP-Adressen der angeblichen Porno-Schauer ermittelt worden seien. Auch nach den Beschwerden hätten die Abmahner diese Frage nicht beantwortet. Eben diese Punkte waren in der Debatte um die Massenabmahnungen bereits heftig kritisiert wurden. Beobachter warfen unter anderem die Frage auf, wie die eingesetzte Software technisch erfasse, ob sich jemand ein Video auch tatsächlich angesehen habe.

Allerdings vertrat auch das Kölner Landgericht keine einheitliche Linie in dem Redtube-Fall. Bei 62 Anträgen ordneten die Richter die Herausgabe von Namen und Adressen von Kunden an, 27 Anträge wurden abgewiesen oder von Nachfragen entkräftet. Allein 16 Zivilkammern waren mit den ursprünglichen Anträgen befasst.
Zahlreiche Beschwerden

Bis zum Montag seien bereits mehr als 110 Beschwerden beim Landgericht Köln eingegangen, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung zu den Beschwerden fiel am vergangenen Freitag, dem 24. Januar. Dagegen ist Berufung möglich.


Quelle: onlinekosten
 
Zuletzt bearbeitet:
Redtube-Abmahnungen: Gericht ging Briefkastenfirma auf dem Leim

heise-Leser auf der Spur der Abmahner: Die Firma, die die IP-Adressen von tausenden Redtube-Abgemahnten ermittelt haben will, existiert nur als Briefkasten. Und "forensische" Software lässt sich leicht nachbauen.

Vieles hat sich mittlerweile aufgeklärt rund um die
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, die vor rund zwei Monaten über deutsche Internet-Nutzer schwappte. Auch, wie beim Landgericht Köln aus den IP-Adressen angeblicher Konsumenten von Porno-Streams deren persönliche Daten ermittelt wurden, liegt
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. Noch immer nicht ganz klar ist aber, wie die Schweizer Firma The Archive,
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, an die IP-Adressen gelangt ist.

Nach eigenen Angaben hat The Archive dazu das Unternehmen
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engagiert, das mit seiner Software "Gladii 1.1.3" die angeblich rechtsverletzenden Streaming-Vorgänge protokolliert haben will. Glaubhaft gemacht wurde dies sogar mit einer eidesstattlichen Versicherung eines ITGuards-Mitarbeiter namens Andreas R, der seine Erklärung am 11. August 2013 in Ingolstadt unterzeichnet hat, fernab des Stammsitzes von ITGuards.

ITGuards Inc sitzt nämlich nach seinen Angaben gegenüber dem Rechteinhaber und damit auch gegenüber den Gerichten in San Jose, mitten im Silicon Valley. Auch auf der Website ist
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angegeben. Dort heißt es: "Our location in Silicon Valley allows us to continuously add new experts to handle consistent growth. Our team exemplifies perfect symbiosis, which is reflected every day in our work to the benefit of our partners."

Abstecher ins Valley
heise-online-Leser
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war am 18. Januar ohnehin beruflich im Silicon Valley unterwegs und machte einen Abstecher in die 97 South Second Street in San Jose. Von diesem Besuch berichtete er uns: Unter der von ITGuards angegebenen Firmenadresse fand er das NextSpace-Bürocenter vor, "einen genossenschaftlich organisierten Bürodienstleister, bei dem man Briefkästen, Büros und andere Annehmlichkeiten mieten kann". Im Eingangsbereich befinde sich eine Sammlung von Schildern und Zetteln, offensichtlich mit den Namen und Logos der Unternehmen, die unter dieser Adresse zu finden sind. Allerdings: "Das Unternehmen ITGuards war hier nicht vertreten."



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Die 97 South Second Street in San Jose, von heise-online-Leser Oliver Lehmann am 18. Januar 2014 aus dem Auto heraus fotografiert.
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Lehmann erzählte, er habe bei der Empfangsdame nach einem Mitarbeiter des Unternehmens ITGuards gefragt. Ihm sei daraufhin mitgeteilt worden, dass dieses Unternehmen lediglich für 75 US-Dollar monatlich ein Postfach angemietet hatte, selbst dieses aber zu Dezember 2013 gekündigt hat. Lehmann weiter: "Ich fragte, ob denn jemals Räume für betriebliche Tätigkeiten gemietet worden waren, was verneint wurde."

Hier stellt sich die Frage, wie diese offensichtlich nicht einmal mehr existente Briefkastenfirma in der Lage gewesen sein soll, massenhaft Streaming-Vorgänge auf fremden Webseiten technisch und rechtlich einwandfrei zu dokumentieren. In einem
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, dass die Patentanwaltskanzlei
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im März 2013 zur angeblichen Ermittlungssoftware Gladii 1.1.3 erstellt hat, wird dies nicht erläutert.

Gladius ermittelt
Wie heise online Mitte Dezember 2013
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, deuten viele Indizien darauf hin, dass die später abgemahnten Nutzer mit dubiosen Tricks von den Rechteinhabern oder deren "Ermittlern" zu Dreher-Domains wie retdube.net geleitet wurden, ohne es zu merken. Was sich dort abspielte, ist unklar. Das Gutachten gibt allerdings Hinweise darauf, dass die Fake-Domains als "Honeypot" fungierten.

Unserem Leser und beruflichen PHP-Entwickler Martin Eisengardt ließ das keine Ruhe. Er beschloss, einen solchen Honeypot nach den Vorgaben der Beschreibungen im Gladii-Gutachten nachzubauen. Vier Tage später präsentierte er uns sein Werk "Gladius", und siehe da, es funktioniert: Im Backend seiner Website können wir beliebige Redtube-Film-IDs angeben.

Im Hintergrund holt sich Gladius das Video bei Redtube ab und präsentiert es dem Besucher, der die URL aufruft. Nun kann Gladius jede Aktion des Nutzers protokollieren, also etwa Spulvorgänge, Pausen oder das Verlassen der Seite. Auch, wann das Video vollständig in den Browsercache des Nutzers übertragen war und damit ein "Download" abgeschlossen war, konnte Eisengardt dokumentieren.

heise-online-Leser Martin Eisengardt präsentiert die Funktionsweise seines Gladii-Nachbaus "Gladius"
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Eisengardt
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auf der Projektseite in aller Kürze, wie seine Software funktioniert und was er bezweckt. In einem Video zeigt er Front- und Backend in Aktion. Außerdem bietet er an, ernsthaft Interessierten einen Zugang zu seinem Online-Projekt zu geben, um selbst auszuprobieren, wie leicht es ist und vielleicht für die Hintermänner der Abmahnwelle war, mit einem Honeypot Nutzerverhalten mitzuloggen.

Quelle: heise
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Es ist also durch diesen Versuch das bestätigt worden,was schon vermutete wurde: Es handelt sich um einen Honeypot,das Logging fand nur lokal auf der gefakten Webseite statt und nicht etwa serverunabhängig über's Internet. Bleibt die Frage, wo denn nun die Loggingbude sitzt. In den USA jedenfalls nicht. Die bisherigen Erkenntnisse deuten auf den gleichen Urheber beider Firmen hin (The Archive AG+itGuards). Doch auch diese Firma scheint nur auf dem Papier zu existieren,es gibt nur Schein-Adressen. Die eidesstattliche Versicherung des angeblichen itGuard-Mitarbeiters kommt von einem Mann aus Ingolstadt. Nun, in der Schweiz gibts recht strenge Regeln für's IP-Logging,weswegen davon auszugehen ist,daß sowohl itGuards als auch The Archive AG eigentlich von Deutschland aus operieren...immerhin sind auch deren Gründer Deutsche. Es gibt zwar keine gesetzliche Regelung speziell zu Honeypots, sie dürften aber unter §26 StGB fallen: "Anstiftung".
 
Anwalt Sebastian hält Streaming für illegal


Die Abmahnwelle gegen Nutzer des Streaming-Portals Redtube hatte in den vergangenen Wochen für viel Wirbel gesorgt. Im Fokus stand auch die Frage der Legalität von Streaming-Portalen. Anfang Januar gab es eine Klarstellung der Bundesregierung: Das Bundesjustizministerium hält Internet-Streaming für rechtlich unbedenklich. Eine gänzlich andere Sichtweise vertritt dagegen der unter anderem auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierte Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der die Redtube-Abmahnaffäre mit ins Rollen gebracht hatte. In einem Interview mit der Wochenzeitung "Die Zeit" betont Sebastian: "Die Ansicht, dass Streaming nicht illegal sei, kann ich nicht teilen".

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Erkennbare Illegalität bei Redtube?

Der Anwalt verweist auf Paragraf 16 Urhebergesetz, der sich auch auf "vorübergehende Vervielfältigungshandlungen" beziehe und damit auch zeitweise Kopien im Arbeitsspeicher eines Computers umfasse. Zudem mache Redtube Pornografie auch Personen unter 18 Jahren zugänglich, ohne dass eine ernsthafte Altersverifikation stattfindet. Sebastian hat auch eine Verletzung der Impressumspflicht bei dem Streaming-Portal ausgemacht, aktuelle Filme seien außerdem teils in voller Länge eingestellt. Für den Anwalt sind das "Argumente für eine erkennbare Illegalität".

Sebastian selbst sei bewusst gewesen, dass mit den Abmahnungen juristisches Neuland betreten werde und das "Medienecho groß" sein würde. Lange Zeit hätte man nicht gegen solche Verstöße vorgehen können, das würde sich nun aber langsam ändern. "Es ist spannend, hier am Anfang mit dabei zu sein", so der Berliner Anwalt.

Sebastian hält Ermittlungsverfahren gegen ihn für unwahrscheinlich

Es sei der Zeitpunkt gekommen, um zu handeln, da das "Erblühen der illegalen Nutzungen ganze Branchen zerstört". Er selbst habe für seinen Schweizer Mandanten The Archive AG nur die Antragsschriften übernommen, die Abmahnungen selbst wurden von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte verschickt. Auch Redtube habe nicht er als Ziel ausgesucht, sondern sein Mandant. Die Datensätze seien ihm bereits fertig übermittelt worden. Sebastian habe die Abmahnungen nicht selber übernommen, da er nicht unmittelbar mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen von pornografischen Inhalten in Verbindung gebracht werden wollte. Er befürchtete negative Auswirkungen auf das Geschäft mit anderen Mandanten. Er selber stehe nicht gerne im Vordergrund. "Dass nun dennoch relativ viel über mich berichtet wird, habe ich so nicht vorher gesehen", zeigt sich der Anwalt überrascht.

Zugleich stichelt er gegen Rechtsanwaltskollegen, die sich im Zuge der Abmahnaffäre negativ über ihn geäußert oder sogar eine Klage gegen ihn eingereicht hätten. Die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn halte er für unwahrscheinlich. Die besagten Kollegen würden vor allem aus Eigennutz gegen ihn schießen und von der Medienpräsenz und kostenlosen Werbung profitieren. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke hatte beispielsweise berichtet, dass er mindestens 600 abgemahnte Mandanten betreue. Sebastian rechnet vor: Bei 600 Mandaten und Kosten für einen Standardschriftsatz von 370 Euro ließen sich mehr als 220.000 Euro Umsatz generieren.

Zugleich wünscht sich der Anwalt von den Medien eine differenziertere Berichterstattung. Bei den als Abmahnopfern bezeichneten Internetnutzern handele es sich um Menschen, die "bewusst Urheberrechte verletzt haben, um Geld zu sparen".

Quelle: Onlinekosten
 
AW: Anwalt Sebastian hält Streaming für illegal

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In meinen Ohren klingt das mehr danach,als kenne dieser Herr die Rechtslage ganz genau und will keinesfalls riskieren,was auf den Deckel zu bekommen. Deswegen hat er den "gefährlichen Teil" lieber an Urmann abgetreten. Und wie man sieht, funktioniert diese Denkweise durchaus...Urmann wird in der Öffentlichkeit gescholten und gegen den richten sich auch die meisten der in diesem Fall ergangenen Strafanzeigen..
 
AW: Anwalt Sebastian hält Streaming für illegal

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Aber klar doch. Selbst ein verurteilter Verbrecher behauptet am Ende immer noch, dass die Gesellschaft daran Schuld hat, dass er zum Verbrecher wurde.

Heute war unter conlige zur Abhilfeentscheidung des Landgerichts Köln in Bezug auf Auskunftsbeschluss für Redtube – Kosten trägt “The Archive AG” folgendes zu lesen:
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Quelle: conlegi.de (Abhilfentscheidung Post#40)
 
Redtube-Fall: Gericht untersagt weitere Abmahnungen

Neue Wende im Redtube-Fall: Nachdem zehntausende Abmahnungen an Nutzer des Video-Portals für Aufregung gesorgt haben, hat Redtube mittlerweile eine einstweilige Verfügung erwirkt, die das Versenden weiterer Briefe gerichtlich verbietet.

Nachdem bereits kurz nach Bekanntwerden der Abmahnwelle mehrere Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aktion aufgekommen waren, ist Redtube mittlerweile selbst rechtlich gegen die Abmahnungen des Schweizer Rechteverwerters The Archiv vorgegangen - und das erfolgreich. Wie aus einem nun veröffentlichten Urteil des Landgerichts Hamburg hervorgeht, hatte der Betreiber des Video-Portals Klage auf Unterlassung gegen die Firma eingereicht, um so zu erreichen, dass The Archiv keine weiteren Briefe wegen des Streamens von Inhalten aus dem Redtube-Angebot versenden darf. Die Richter gaben diesem Antrag bereits im Dezember statt.

Kritisiert wurde dabei zum einen, dass durch die Abmahnungen in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Portals eingegriffen worden sei und dadurch die Kundenbeziehungen zwischen den Abgemahnten und Redtube gefährdet worden sei. Zudem sei die geforderte Unterlassungserklärung von The Archiv viel zu weit formuliert, denn sie untersagt nicht nur das Anschauen der abgemahnten Inhalte, sondern auch das Streaming an sich.

Bisher ist allerdings keineswegs rechtlich geklärt, ob beim Streamen tatsächlich stets Urheberrechte verletzt werden. Dies treffe nur zu, wenn der Inhalt aus einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage gestreamt wird. In den Abmahnschreiben wurde allerdings nicht eindeutig dargestellt, wieso es sich in diesem Fall um eine solche Quelle gehandelt haben soll und wie die betroffenen User dies hätten erkennen können, wie es in dem Urteil hieß.

Seinen Anfang hatte der Fall im Dezember genommen, als zehntausende Redtube-Nutzer Post von der Regensburger Anwaltskanzlei Urmann und Collegen bekommen hatten, in denen das illegale Streamen von Erotik-Videos im Auftrag von The Archiv abgemahnt wurde. 250 Euro Strafe sollten die Betroffen an das Schweizer Unternehmen zahlen. Zudem sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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