Sky-Erotiksender muss später anfangen - Gerichtsbeschluss
Der Erotiksender Beate-Uhse.tv darf sein Programm über die Pay-TV-Plattform des Bezahlsenders Sky nicht mehr so früh wie bislang ausstrahlen.
Der Kanal informiert derzeit seine Abonnenten auf der Homepage mit dem Text:
Aufgrund einer einstweiligen Verfügung an Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, die besagt, dass das Jugendschutzsystem nicht ausreichend sicher sei, wurde Sky dazu verpflichtet, erotische Inhalte mit einer FSK-Freigabe ab 18 Jahren erst ab 23 Uhr zu senden. Sky ist der Meinung, diese Verfügung sei unrechtmäßig, und geht mit allen Mitteln dagegen vor. Nach eigenen Angaben ist das Jugendschutzsystem von Sky eines der sichersten auf dem deutschsprachigen Fernsehmarkt.
Hintergrund ist ein Gerichtsbeschluss des umtriebigen IT-Unternehmers Tobias Huch. Dieser hatte eine Einstweilige Verfügung gegen Sky im Zusammenhang mit dessen Jugendschutzmechanismen erwirkt. Die Anordnung des Landgerichts Duisburg vom 4. Mai verbietet die Ausstrahlung von Thriller-, Action- und Erotikstreifen vor 22.00 Uhr, mit FSK-Freigabe ab 18 Jahren vor 23.00 Uhr.
Auslöser IT-Unternehmer Tobias Huch
Huch, dessen Mainzer Firma Resisto IT selbst technische Systeme zur Alterskontrolle für Sex-Seiten im Internet anbietet, bemängelte nach Angaben des Magazins "Focus", Minderjährige könnten die Jugendschutz-PIN von Sky meist auf einfache Weise ausrechnen. Sky soll mit der Verfügung nun offenbbar gezwungen werden, den Jugendschutz zu verbessern, bei Verstößen droht dem Kanal ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro
Sollte Huch die rechtliche Auseinandersetzung verlieren, müsste er dem Unternehmen wirtschaftliche Schäden ersetzen, die diesem durch die Einstweilige Verfügung entstanden sind. Sky selbst weist die Vorwürfe zurück.
Der Jugendschutz ist bei dem finanziell schwer angeschlagenen Bezahlsender immer wieder ein Zankapfel, auch in anderer Hinsicht: So monieren beispielsweise kinderlose Abonnenten, dass sich die nervige PIN-Eingabe nicht komplett deaktivieren lässt oder bei vorprogrammierten Serien oder Filmen die Aufzeichnungen mitunter zu früh mit einem schwarzen Bildschirm enden.
Quelle: Sat+Kabel
Der Erotiksender Beate-Uhse.tv darf sein Programm über die Pay-TV-Plattform des Bezahlsenders Sky nicht mehr so früh wie bislang ausstrahlen.
Der Kanal informiert derzeit seine Abonnenten auf der Homepage mit dem Text:
Aufgrund einer einstweiligen Verfügung an Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, die besagt, dass das Jugendschutzsystem nicht ausreichend sicher sei, wurde Sky dazu verpflichtet, erotische Inhalte mit einer FSK-Freigabe ab 18 Jahren erst ab 23 Uhr zu senden. Sky ist der Meinung, diese Verfügung sei unrechtmäßig, und geht mit allen Mitteln dagegen vor. Nach eigenen Angaben ist das Jugendschutzsystem von Sky eines der sichersten auf dem deutschsprachigen Fernsehmarkt.
Hintergrund ist ein Gerichtsbeschluss des umtriebigen IT-Unternehmers Tobias Huch. Dieser hatte eine Einstweilige Verfügung gegen Sky im Zusammenhang mit dessen Jugendschutzmechanismen erwirkt. Die Anordnung des Landgerichts Duisburg vom 4. Mai verbietet die Ausstrahlung von Thriller-, Action- und Erotikstreifen vor 22.00 Uhr, mit FSK-Freigabe ab 18 Jahren vor 23.00 Uhr.
Auslöser IT-Unternehmer Tobias Huch
Huch, dessen Mainzer Firma Resisto IT selbst technische Systeme zur Alterskontrolle für Sex-Seiten im Internet anbietet, bemängelte nach Angaben des Magazins "Focus", Minderjährige könnten die Jugendschutz-PIN von Sky meist auf einfache Weise ausrechnen. Sky soll mit der Verfügung nun offenbbar gezwungen werden, den Jugendschutz zu verbessern, bei Verstößen droht dem Kanal ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro
Sollte Huch die rechtliche Auseinandersetzung verlieren, müsste er dem Unternehmen wirtschaftliche Schäden ersetzen, die diesem durch die Einstweilige Verfügung entstanden sind. Sky selbst weist die Vorwürfe zurück.
Der Jugendschutz ist bei dem finanziell schwer angeschlagenen Bezahlsender immer wieder ein Zankapfel, auch in anderer Hinsicht: So monieren beispielsweise kinderlose Abonnenten, dass sich die nervige PIN-Eingabe nicht komplett deaktivieren lässt oder bei vorprogrammierten Serien oder Filmen die Aufzeichnungen mitunter zu früh mit einem schwarzen Bildschirm enden.
Quelle: Sat+Kabel