AW: Pairing nur mit zertifizierten Receivern?
NEIN, machen sie eben nicht!
Es werden immer noch Neuverträge mit "Smartcard only" abgeschlossen.
Und am Telefon wird Dir alles mögliche versprochen, nur damit der Sky-CCA einen Vertragsabschluss bekommt.
An die geschlossenen und laufenden Verträge will sich Sky dann natürlich nicht mehr halten und möchte mitten in der Vertragslaufzeit - vorzugsweise direkt nach Ablauf der Widerrufsfrist - die Vertragsbestandteile ändern und dem Kunden einen Zwangs-Schrottreceiver aufs Auge drücken.
Muss halt Jeder selbst wissen, was er mit sich machen lässt und wie unterwürfig er sich gegenüber Sky verhält.
Sky ist hier meiner Meinung nach und nach Meinung des Verbraucherschutzes und der meisten Juristen NICHT im Recht.
Ich freue mich jedenfalls über jeden Kunden, der sich auch juristisch gegen Sky wehrt.
PS: Die neuen AGB haben überhaupt nichts mit einer Leihreceiverpflicht zu tun und auch was mögliche Pairing-Regelungen angeht, ändert sich mit den neuen AGB nichts, was nicht auch schon vorher drin gestanden hätte. Wenn überhaupt, dann geht danach Pairing vertragsrechtlich höchstens mit dem Receiver, der auch bei Vertragsabschluss vereinbart war, oder aber mit einem Leihreceiver, den der Kunde freiwillig akzeptiert hat.
NEIN, machen sie eben nicht!
Es werden immer noch Neuverträge mit "Smartcard only" abgeschlossen.
Und am Telefon wird Dir alles mögliche versprochen, nur damit der Sky-CCA einen Vertragsabschluss bekommt.
An die geschlossenen und laufenden Verträge will sich Sky dann natürlich nicht mehr halten und möchte mitten in der Vertragslaufzeit - vorzugsweise direkt nach Ablauf der Widerrufsfrist - die Vertragsbestandteile ändern und dem Kunden einen Zwangs-Schrottreceiver aufs Auge drücken.
Muss halt Jeder selbst wissen, was er mit sich machen lässt und wie unterwürfig er sich gegenüber Sky verhält.
Sky ist hier meiner Meinung nach und nach Meinung des Verbraucherschutzes und der meisten Juristen NICHT im Recht.
Ich freue mich jedenfalls über jeden Kunden, der sich auch juristisch gegen Sky wehrt.
PS: Die neuen AGB haben überhaupt nichts mit einer Leihreceiverpflicht zu tun und auch was mögliche Pairing-Regelungen angeht, ändert sich mit den neuen AGB nichts, was nicht auch schon vorher drin gestanden hätte. Wenn überhaupt, dann geht danach Pairing vertragsrechtlich höchstens mit dem Receiver, der auch bei Vertragsabschluss vereinbart war, oder aber mit einem Leihreceiver, den der Kunde freiwillig akzeptiert hat.
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