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Pairing nachträglich aufheben lassen

Ariba68

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17. März 2009
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Bayern
Hallo,
habe eine V14 (noch nicht gepairt) und eine V13 (gepairt)
Bin schon seit mehr als 10 Jahre Kunde bei Sky. Damals hatte ich auch noch eine S02 Karte ohne Receiver.
Zweitkarte erst später die V13 mit Receiver und seit kurzem gegen CI getauscht.
Nach dem Tausch der S02 auf die V14 haben die meine V13 als Hauptkarte hinterlegt soweit ich mich noch erinnern kann. Zusätzlich habe ich einen Receiver bekommen für die V14
Das blöde an der ganze Sache ist meine V13 Hauptkarte ist gepairt weil ich mal ein falsches EMM geschrieben habe :-(
Die Zweitkarte habe ich schön langsam Angst dass die auch bald mal erwischt obwohl ich sie mit Oscam blocke und nur die Verlängerer schreibe.
Mein Vertrag läuft noch bis Dezember 2017 (Jedes Jahr neu verlängert)

Jetzt eigentlich meine wirkliche Frage.
Ich hatte früher also eine S02 und eigenen Receiver, also sollten doch für mich die alten AGB´s gelten?
Wenn ich mir jetzt einen HD1000 besorgen müssen die doch das Pairing aufheben da mein Vertrag mal ohne Receiver war?

Viele Grüße
 
Schade :-(
Meine V13 ist ca. ein halbes Jahr dicht. Vor kurzem hatte ich mal ein paar EMM aus 2015 auf meinem Rechner gefunden und dann auf die Karte geschrieben.
Meine Karte war gepairt mit Payload 0F 06 00 10 00 und ich hatte mich schon gefreut als dann mal 0F 06 00 00 20 im Oscam Menü angezeigt wurde. Glaube auch mal 0F 06 00 00 00 gesehen zu haben.
Und natürlich das alte Datum (Tiers) aus 2015.
Nach dem Loggen habe ich einen Verlängerer geschrieben und schon war wieder Payload 0F 06 00 10 00
Wenn ich jetzt versuche wieder die alten EMM zu schreiben passiert gar nichts mehr.
 
Ich versteh noch nicht ganz die Frage.

Willst du grundsätzlich die Zweitkarte los werden?

Wenn ja, würde ich alles Kündigen und kurz vor Aboende die gesamte Sky-Hardware inklusive der V13 zurück schicken.

Sky will sowieso die V13 ausrangieren, dass also im Falle einer Abo-Verlängerung die V13 eh bald getauscht würde.
 
@Smiley007
Nein, er will gar nichts kündigen sondern sich auf die AGB's des Erstvertrages beziehen um Pairing der V14 zu umgehen.
Ich sehe allerdings noch eine Chance für die V13, deshalb der Ratschlag sich an
@name007 zu wenden. Mit Hilfe der alten AGB wird es jedenfalls nichts werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
naja, letztlich geht das ja nur wenn man keine Sky Hardware hat.

Also muss er die Sky Hardware loswerden und dann Sky dann dazu auffordern das Pairing aufzulösen, weil die Karte nicht in seiner Sky konformen Hardware läuft.

Wie wir alle wissen, braucht man dafür auch den nötigen Willen das durchzuziehen.

Und neben der Hilfe von MB, sollte der User auch genügend Eigeninitiative einbringen.
 
Um die Sky Hardware loszuwerden bleibt mir nichts anderes übrig als bis zum Dezember zu warten.
Ich kann auch wenn ich möchte die Zweitkarte nicht loswerden weil genau die noch ohne Pairing läuft.
Aber ich danke euch für die Ratschläge und Hilfe.
Werde mich wegen der V13 dann mal an @name007 wenden.

Vielen Dank
 
Ja, er hat mir versucht zu helfen. Aber leider ohne Erfolg. Wäre ja zu schön gewesen.
Vielen Dank kann ich nur sagen.
 
Zu den AGB als Ergänzung:

Du hast ursprünglich ersten Vertrag mal online oder bei Mediamarkt oder so mit AGB abgeschlossen, die auch der Vertragsbestätigung beigefügt waren auf mehreren Seiten. Vereinbart war laut 2.1.1 der AGB und auch der Bestellmaske/Vereinbarung ein Vertrag ohne Leihgerät. War auch ein bestimmter eigener Receiver vereinbart? Nachweislich mit Zeugen (Ehefrau) oder ein Kaufgerät von Sky?

Dann Vertrag gekündigt und neuen Vertrag nach Verlängerungsangebot. Dies erfolgte zuletzt 12/2016 telefonisch? Dabei werden in der Regel keine AGB eingebunden, da man ja die (neuen) AGB bei Vertragsschluss kennen können muss und der Kunde ausdrücklich zustimmen muss.
Das kann Sky weder am Telefon umsetzen noch die Zustimmung beweisen, das hat Sky auch immer vor Gericht eingeräumt. Ergo: neuer Vertrag ohne AGB.

Wurde Leihgerät im Laufe des Vertrags aufgezwungen? Einfach zugesandt im laufenden Vertrag? Unzulässige Vertragsänderung. Und im Widerspruch zu den Sky-AGB 2.1.1 und 1.5.2.
Sky erlaubt auch eigene Hardware, wenn diese zugelassen ist. Da ist der PR HD 1000 denkbar, aber umstritten.

Wie @Smiley007 schon sagte, mühsam durchzusetzen. Hier mal lesen: #1
 
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Es ist nicht "nur" mühsam gerichtlich durchsetzbar, sondern bisher keinem Kläger durch gerichtlichen Beschluss eine gepairte Abokarte durch Sky wieder entpairt worden. Derartige gerichtliche Beschlüsse gab es nämlich (noch) gar nicht und ob ein Gericht soweit in die Betriebsabläufe eines Wirtschaftsunternehmens eingreifen würde, ist eher sehr fraglich!!!

Weder der Kläger vorm Eutiner Amtsgericht, der Berufung beim Lübecker Landgericht eingelegt hat und das Berufungsverfahren verloren hatte, noch der Kläger vorm Amtsgericht Achern konnten erreichen, dass ihr Abovertrag so fortgeführt wird, wie er ihrer Meinung nach mit einer ungepairten Abokarte hätte durch Sky fortgeführt werden müssen.

Dies selbst im Fall von Achern, wo der Kläger einen Zeugen hatte. Dessen Vertragsverlängerung wurde nur rückwirkend durch Sky abgewickelt, ohne dass die Abokarte entpairt werden musste.

Im Fall von Eutin/Lübeck wurde auch keine Abokarte entpairt. Vielmehr musste die Ehefrau des Klägers zusätzlich ein neues Sky-Abo abschließen, damit man weiterhin Sky sehen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach Gott, er gibt nicht auf mit Märchen... (Das "gerichtlich" hast du dazu phantasiert...);)
In Eutin hat die Ehefrau bereits zu Beginn des Rechtsstreits ein zusätzliches Abo 01/2016 abgeschlossen unter Eingabe der Seriennummer des PR HD 1000, ohne Pairing! Das geht (heute mit paar Haken immer noch, so mit dem PR HD 1000C).
In Achern hatte der Kläger zu 100 % alle Forderungen durchgesetzt und Sky die Klage vollumfänglich anerkannt, Sky trug alle Kosten. #358 #363 Der Kläger dort wollte nur rückwirkend aus dem Vertrag heraus. Etwas anderes wurde nie gefordert oder geprüft.
Wieso musst du vorsätzlich immer wieder falsch informieren, DVB-T2? Ist das ein Reflex?

Jeder mit Smartcard-only-Vertrag kann so seinen gepairten Vertrag fristlos kündigen und (derzeit noch) zuvor neuen Vertrag ohne Pairing online abschließen.

In Eutin ist das Urteil durch das Landgericht bestätigt worden: Wenn der Kunde den eigenen Receiver vereinbarte, dann ist der Vertrag auch mit dem eigenen Receiver zu erfüllen. (Der Kläger hier - beim LG ohne Unterstützung als Einzelkämpfer - hatte zu spät (so das LG) behauptet, den Vertrag mit dem eigenen Receiver vereinbart zu haben, so dass BEI IHM diese Frage und die Beweislast nicht mehr geprüft wurde. Das Urteil des Landgerichts ging vom Vortrag von Sky aus, dass man nur noch mit Leihgeräten Vertrag abschließen kann. Auf Grund dieses strafrechtlich nun zu prüfenden Prozessbetrugs erging das Urteil. Über 1000 neue Verträge ohne Leihgerät/Pairing seit Oktober 2016 kannte das Landgericht leider nicht.

Ansonsten haben viele User (auch ich) in Gerichtsverfahren als Vergleich erreicht, den eigenen Receiver bis Laufzeitende weiter nutzen zu dürfen, das hatte ich ja auch verlinkt. Etwas mühsam, aber klappt. Und kostet nix.

Mittlerweile ist es insoweit viel einfacher (aber immer noch mühsam), dass man das Ziel in 14 Tagen erreicht: Sky zum Entpairen wegen vereinbartem HD1000 auffordern, Sky weigert sich. Neuen Vertrag ohne Pairing machen, läuft. Dann den bisherigen Vertrag fristlos kündigen wie in Achern, von Klage bis rechtskräftigem Urteil 8 Wochen. Tatsächlich aber reichten meine Musterschreiben bisher für schnelle Zustimmung der Sky-Rechtsabteilung per 2 x Fax für Aufhebung des gepairten Vertrags. Ergebnis: Kunde hat einen (neuen) Vertrag ohne Pairing und mit nachweislich eigenem Receiver.

Das ist etwas mühsam, aber Papierkram erledige ich (Musterschreiben) und mühsam, weil das neue Abo paar EUR mehr kostet als das billige alte, manche Vollzahler jedoch profitieren davon sogar. Darüber hinaus erfolgt derzeit eine Abmahnung von Sky durch den Verbraucherschutz bezüglich der Sky-AGB im größeren Rahmen.
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Zuletzt bearbeitet:
Habe nochmal ein paar EMM getestet und in Oscam zeigts mir
Payload 0F 06 00 00 20 00 00 00
und
tier 09C4 2015-03-14 Sky de / 19.2E / de

????
 
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