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Neues Partner Angebot für Sky

Hi

Bei 764 Beiträgen hätte ich eine andere Frage erwartet. Ja es geht und sie läuft bei mir in OSCam. Solange Sky sich die Sache wieder was anderes ausdenkt. Und ja keiner weiß wie lange es noch geht es gibt keine Garantie und es kann passieren das du deinen Anspruch ausfechten musst.

Gruß Ralf
 
Hinweis für Nutzer der Smartcard des Typs S02/01 bzw. P02/01 (Nagravision): Es besteht kein Anspruch auf Verwendung oder Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems. Sky stellt sein Verschlüsselungssystem während der Laufzeit Ihres Vertrages phasenweise um. Wenn es soweit ist, werden wir Sie informieren und Ihnen kostenlos eine neue Smartcard und ein Empfangsgerät zur Leihe für die Restlaufzeit des Vertrags übersenden. Bitte beachten Sie: Der Empfang von Sky ist dann weder über das von Ihnen gewählte Empfangsgerät noch mit den oben genannten Smartcardtypen möglich! Die 14-stellige Receiver-Nummer finden Sie auf einem Aufkleber auf der Rück- oder Unterseite Ihres Receivers

hier INFO
 
Ja und?
Nutzt du eine Smartcard S02 oder P02? Dieser uralte überholte Hinweis galt für Kunden, die mit Receiver für Nagravision bestellten und eine damalige samrtcard Typ S02 nutzten.

Sky AGB 1.5.2
Falls eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Ziffer 1.5.1 erfolgt, ist Sky insbesondere berechtigt, die dem Kunden überlassene Smartcard und/oder die geliehenen Empfangsgeräte auszutauschen.
(also Sky darf nur entliehene Receiver austauschen)

2.1.1
Für den Empfang von HD-Programmangeboten hat der Kunde ein zum HD Empfang geeignetes Empfangsgerät bereitzustellen.
(
also der Kunde muss TV, SAT-Anlage und Receiver stellen, nicht Sky)
 
Zuletzt bearbeitet:
Tut er nicht.
Es ist ganz einfach: Sky darf nur das tauschen, was auch ihnen gehört. Dazu zählt die Smartcard. Einen Receiver, den ich mir im Mediamarkt gekauft habe, darf Sky nicht durch eigenen Schrott "austauschen". Nutzt man von Anfang an einen von Sky gestellten Receiver, darf dieser getauscht werden. So steht es eindeutig und unmissverständlich schwarz auf weiß in den AGB.

Nun zurück zum Thema :)
 
Ja, die Sky-AGB sind insoweit eindeutig.
Die damalige Ergänzung für Nutzer einer S02 ist heute irrelevant.

Nach 1.2.2 (früher 1.2.6) hat der Kunde ja auch bei Vertragsschluss die freiwillige Option, sich ein Gerät von Sky zu leihen. Das (nur das) darf Sky später auch ungefragt austauschen.
(Die smartcards darf Sky natürlich jederzeit austauschen.)
 
Zuletzt bearbeitet:
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