Temposünder müssen nicht immer zahlen
Zwei Amtsgerichte in Sachsen halten Blitzerfotos für illegale Eingriffe in die Rechte von Autofahrern.
Amtsgerichte in Sachsen: Blitzerfotos sind illegale Eingriffe in die Rechte von Autofahrern. Foto: dpa
Dresden. Gute Nachricht für Temposünder: Nach der inzwischen verbotenen Video-Reihenüberwachung akzeptieren einzelne Gerichte offenbar nun auch keine Fotos von Blitzgeräten mehr. Die „Wirtschaftswoche“ berichtet von zwei entsprechenden Urteilen sächsischer Amtsgerichte.
Richter in Grimma und in Eilenburg sahen den Angaben zufolge in der Aufnahme und Speicherung von Fotos einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Eine solche sei nur bei einer gesetzlichen Grundlage legitim, die aber nicht vorliege.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom August, wonach für Geschwindigkeitskontrollen per Videosystem eine Gesetzesgrundlage erforderlich ist, die es derzeit nicht gibt.
Das Amtsgericht Eilenburg entschied, dass es bereits einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, wenn das geschossene Blitzerfoto technisch „als Beweismittel jederzeit abrufbar ist“. (SZ/AP)
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Amtsgerichte in Sachsen: Blitzerfotos sind illegale Eingriffe in die Rechte von Autofahrern. Foto: dpa
Dresden. Gute Nachricht für Temposünder: Nach der inzwischen verbotenen Video-Reihenüberwachung akzeptieren einzelne Gerichte offenbar nun auch keine Fotos von Blitzgeräten mehr. Die „Wirtschaftswoche“ berichtet von zwei entsprechenden Urteilen sächsischer Amtsgerichte.
Richter in Grimma und in Eilenburg sahen den Angaben zufolge in der Aufnahme und Speicherung von Fotos einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Eine solche sei nur bei einer gesetzlichen Grundlage legitim, die aber nicht vorliege.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom August, wonach für Geschwindigkeitskontrollen per Videosystem eine Gesetzesgrundlage erforderlich ist, die es derzeit nicht gibt.
Das Amtsgericht Eilenburg entschied, dass es bereits einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, wenn das geschossene Blitzerfoto technisch „als Beweismittel jederzeit abrufbar ist“. (SZ/AP)
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