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PC & Internet LG Bochum: Filesharing wird teuer

Das LG Bochum einigte sich kürzlich auf höhere Schadenersatzpauschalen für Urheberrechtsverletzungen (Az. I-8 O 263/14). Diese beträgt nun für Filme 600 Euro, für Spiele und Software 1.000 Euro, pro Musiktitel fallen hingegen 100 Euro Schadenersatz an. Ob sich diese Rechtsprechung auch bei anderen Gerichten durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.

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Foto:
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(CC BY 2.0).

Das Landgericht Bochum hielt in der mündlichen Verhandlung vom 13.11.2014 deutlich höhere Schadensersatzforderungen für gerechtfertigt. Der Beklagte hatte ein populäres Rennspiel im Internet angeboten. Nach Angaben von
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, die den Publisher vertreten, machten die Richter in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht „unmissverständlich klar, dass die durch Filesharing entstandenen Schäden für die Rechteinhaber erheblich seien.” Deswegen sei für Computerspiele eine Schadensersatzforderung von 1000 Euro ohne weitere oder vertiefende Prüfung angemessen. In der Vergangenheit hatte die Instanz darunter, das Amtsgericht Bochum, lediglich Schadenersatzbeträge in Höhe von 50 Euro oder weniger festgelegt. Das LG Bochum folgte somit ähnlich lautenden Urteilen vom LG Saarbrücken und LG Hamburg.

Achtung: Dieses Urteil ist nur für den Einflussbereich vom Landgericht Bochum relevant. Der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke hält derartige Pauschalen grundsätzlich für „
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“. Es müsse zudem abgewartet werden, ob sich diese Rechtsprechung auch an anderen Gerichten durchsetzen wird. Aufgrund eines Beschlusses des OLG Hamm vom 04.11.2013 (Az. 22 W 60/13) ist zudem damit zu rechnen, dass sich abgemahnte Anschlussinhaber besser gegen den Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen verteidigen können. Sie brauchen im Prinzip nur darauf zu verweisen, dass andere Mitglieder des Haushaltes Zugriff auf den Internetanschluss gehabt haben (beispielsweise per WLAN) und so ein anderer Geschehensablauf denkbar ist. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Rechtsanwalt Nikolai Klute von .rka Rechtsanwälte lobt in seiner Pressemitteilung das harte Urteil aus Bochum. Ob es anderswo angewendet wird, bleibt abzuwarten – zumal der Beschluss vom OLG Hamm die Anschlussinhaber ein Stück weit in Schutz nimmt.

Quelle: tarnkappe
 
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