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Off Topic Urheberrechtsverletzung: Ein Foto kostet nach 6 Jahren 10.000 EUR.

Sechs Jahre nachdem ein Handwerker bei Facebook ein Foto gepostet hat, muss er wegen der Urheberrechtsverletzung 10.000 Euro bezahlen.

Nach mehreren Instanzen vor Gericht ist jetzt klar, dass der Installateurmeister Christian Remus einem Fotografen wegen einer Urheberrechtsverletzung eine hohe Summe bezahlen muss.
Remus betreibt seit mehreren Jahren neben seiner Website auch eine Facebook-Seite, die gerade mal 59 Abonnenten zählt.

Eine Urheberrechtsverletzung mit extremen Folgen …​

Bei seiner FB-Seite
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postete er im Dezember 2015 ein Foto einer Badewanne, das ihm später sehr teuer zu stehen kam.
Gegenüber Netzpolitik.org sagte er, er habe bei Google schlichtweg nach Fotos von Badewannen gesucht.
Ihm ging es darum, auf die Wasserknappheit in Afrika aufmerksam zu machen.
Offenbar hat der Fotograf einen IT-Dienstleister bezahlt, um herauszufinden, wer alles sein Werk benutzt hat.

Sechs Jahre nach dem Posting erhielt der Berliner eine Abmahnung.
Remus hatte sein Posting längst wieder vergessen.
Jahre später soll er eine Unterlassungserklärung abgeben.
Von jeglichen Geldforderungen war im ersten Schreiben keine Rede.
Doch das Problem ging damit erst so richtig los.
Kurze Zeit später erhielt er noch mehr Post.
Er sei nach begangener Urheberrechtsverletzung angeblich trotz unterzeichneter Unterlassungserklärung vertragsbrüchig geworden, obwohl er das Foto sofort gelöscht hatte. Jetzt soll er 2.500 Euro bezahlen.
Das Problem: Als Vorschau tauchte in den Google-Suchergebnissen das urheberrechtlich geschützte Bild weiterhin auf.

Doch das Martyrium ging weiter.
Es kam eine weitere Forderung über 3.258 Euro Schadensersatz dazu, bemessen nach einer angenommenen Gebühr für die langjährige Nutzung des Werkes.
Die Lizenzgebühren sollten jetzt jedes Jahr aufs Neue anfallen.
Dazu summierten sich die Anwaltskosten der Gegenseite.
Zu diesem Zeitpunkt verlangte man von ihm schon stolze 7.500 Euro!
Das er nicht wusste, dass er eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, nützte ihm nichts.

Ein paar Tage später ist nach seinen Bemühungen auch das Vorschaubild bei Google endlich verschwunden.
Doch ein Branchendienste hatte die alten Inhalte seiner Facebook-Seite einfach ungefragt kopiert, darunter auch das fragliche Foto.
Der Betreiber vom Berliner
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kontaktierte den Branchendienst und bat um eine sofortige Löschung.

Keine Chance vor Gericht.​

Rechtsanwältin
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versuchte bei der Zivilkammer des Landgerichts Köln zu argumentieren, es handele sich um eine Berichterstattung, um ein tagesaktuelles Ereignis wieder zu geben.
Im kleineren Umfang
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die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken erlaubt.
Denn statt Werbung in eigener Sache zu machen, wollte der Handwerker lediglich für einen Kalender werben, dessen Erwerb zugunsten von gemeinnützigen Projekten in Afrika verwendet wurde.
Das überzeugte die Richter nicht.
Im Februar 2023 verurteilten sie ihn zu einer Schadenersatzzahlung von satten 3.258 Euro.
Das Ganze sei nur eine Werbemaßnahme für seinen Betrieb gewesen.
Er könne sich zudem auf keine Berichterstattung berufen, hieß es im Urteil.
Auch urteilte man, dass Remus rückwirkend die Lizenz für die Nutzung des Fotos für sechs Jahre entrichten muss.
Er ging wegen der Urheberrechtsverletzung vor dem Oberlandesgericht Köln in Berufung, doch ohne Erfolg.

Anwältin Hubrig geht von einem pauschal ausgesprochenen Urteil aus.
Man hätte die vom Fotografen eingereichten Rechnungen auf ihre Höhe überprüfen müssen, statt die Summen ungeprüft zu übernehmen.
Dies führt sie auf die „Faulheit“ der Richter zurück.
Laut Hubrig nimmt man in der Rechtssprechung viel zu selten Rücksicht auf die Beschränkungen des Urheberrechts beim Bereich Berichterstattung.
Die Anwältin hat ihren Fall dieses Jahr ausführlich auf der publica vorgestellt, das Video kann man sich
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anschauen.
Ihr Publikum fragte sie: „Was ist da los an unseren Gerichten?

Hubrig und Remus haben jetzt gar keine Hoffnung mehr auf einen Erfolg vor Gericht.
Die eingereichte Verfassungsbeschwerde hat man erst gar nicht zur Entscheidung angenommen.

Für seine Rente bleibt nichts mehr übrig.​

Der Betreiber vom Rohrexpress musste in Anbetracht der riesigen Summe seine für die Rente zurückgelegten Gelder auflösen.
Die 10.000 Euro flossen an den Rechteinhaber, was die Gerichte und Anwälte wegen einer einzigen Urheberrechtsverletzung Zusprachen.
Den Handwerker macht das fertig.
Doch das würde wohl niemanden kalt lassen.

Remus gestaltete für das nächste Jahr einen Spenden-Badewannenkalender.
Er hielt dabei
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, die ihm bei seiner Arbeit begegnet sind.
Wer sich dafür interessiert oder den Handwerker aus Berlin Dahlem mit dem Kauf ein wenig unterstützen möchte, kann ihn unter der E-Mail-Adresse info@rohrexpress.de bestellen.
Fotos Dritter werden diesmal wohl schon als reine Vorsichtsmaßnahme nicht dabei sein.


Quelle: Tarnkappe.info
 
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