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Hartz IV: Strafantrag gegen Jobcenter

TV Pirat

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Skandal im Jobcenter: Verstoß gegen Sozialdatenschutz Kommunale Beschäftigungsagentur Landkreis Harz veröffentlichte angeblich Sozialgeheimnisse

Ein „Kunde“ des Jobcenter Landkreis Harz musste – wie die Hartz IV-Plattform erfuhr - letzte Woche Strafanzeige gegen eine Mitarbeiterin der „Rechtsstelle“ der Kommunale Beschäftigungsagentur Landkreis Harz erstatten wegen des Verstoßes gegen die „Verletzung von Privatgeheimnissen“ und „Übler Nachrede“. Gleichzeitig reichte er Eilklage beim Sozialgericht ein wegen Verletzung des „Sozialgeheimnisses“ und des „Schutzes der Sozialdaten“.

Der Kleinunternehmer, der Finanzkrise überbrückend aufstockt, erlebt gerade das, was es nach vollmundigen Bekundungen von Politik und Bundesagentur für Arbeit eigentlich überhaupt nicht gibt: eine öffentliche, ungeschützte Verbreitung von Sozialdaten durch die Hartz IV-Behörde. Im Rahmen massiver Schikanen – die das offensichtliche Ziel haben, seine mehr als 20-jährige Selbständigkeit zur Strecke zu bringen – schickte ihm jetzt eine Mitarbeiterin der „Rechtsstelle“ der „Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz“ (KoBa) im Rahmen eines Gerichtsverfahrens den vollständigen, nicht anonymisierten Wortlaut eines Beschlusses des Sozialgerichts Magdeburg mit namentlicher Nennung der in der Region und ihm selber als seine Kunden bekannten Kläger sowie der Information, dass diese „Leistungen nach dem SGB II (...) ergänzend zu den Einnahmen bezogen“. Damit machte die KoBa-Mitarbeiterin öffentlich, was sie nach Grundgesetz, Sozialgesetz und Strafgesetz als persönliche Daten hätte schützen müssen.

Der Betroffene hat in der Nach-Wende-Zeit – als in seiner Region in Sachsen-Anhalt alles zusammenbrach – seit Anfang der Neunziger ein existenzsicherndes kleines Dienstleistungsunternehmen mit mittlerweile großem Kundenstamm aufgebaut. Nach guten Jahren folgten mit der Finanzkrise leichte Umsatzrückgänge. Die wurden durch Aufstockung beim Jobcenter überbrückt, um die Firma zu erhalten. Und genau in dem Moment, wo aktuell die Geschäftsentwicklung mit 14%iger Gewinnsteigerung wieder aussichtsreichen Aufwind spürt, unternimmt das Jobcenter Quedlinburg jetzt alle Anstrengungen, um den über 60-Jährigen per Eingliederungsvereinbarung zur Aufgabe seines Unternehmens und zu Bewerbungen auf dem Arbeitsmarkt zu verpflichten. Bei diesem Ziel des Jobcenters scheint offensichtlich nicht einmal Geld eine Rolle zu spielen. Denn der Unternehmer würde selbst bei weniger guter Geschäftsentwicklung durch den Erhalt seiner Firma mit Renteneintritt in drei Jahren, den Steuerzahler endgültig von Leistungen befreien können. Rente und kleiner selbständiger Zuverdienst könnten seine Familie im Ruhestand ausreichend ernähren. Zwar hat er dem Jobcenter genau vorgerechnet, dass bis zum Renteneintritt höchstens noch Aufstockungsleistungen von 31.398,32 € anfallen würden – während bei Zerstörung der Selbständigkeit und damit zwangsweise lebenslangem Leistungsbezug voraussichtlich 156.668,40 € auf den Steuerzahler zukämen.

Doch der viel zitierte „sparsame Umgang mit Steuergeldern“ scheint selbst angesichts der damit möglichen Einsparsumme von 125.270,08 € die Behörde nicht zu interessieren. Inzwischen werden dem Unternehmer sogar Sanktionen angedroht, weil er alle Arbeitskraft in seine Firma stecken und die Gesellschaft nicht mit Dauer-Leistungsbezug belasten will.

Selbst vor mutmaßlich strafbewährten Handlungen gegen die Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) sowie ausdrücklichen Verstößen gegen den Schutz von Sozialgeheimnis und Sozialdaten des Sozialgesetzbuchs (§ 35 SGB I i.V.m. §§ 67 und 67b SGB X) scheint die Behörde nicht zurückzuschrecken. Auch die jüngste unmissverständliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zugunsten des Sozialdatenschutzes (B 14 AS 65/11 R, 25. Januar 2012) scheint ihr egal. Denn um seine Firma schließlich doch zu Fall zu bringen, wurde dem Unternehmer im Rahmen eines Sozialgerichtsverfahrens als Beweis gegen sein Anliegen - seine Firma weiterführen zu können – ein Sozialgerichtsbeschluss im vollen Wortlaut und ohne Anonymisierung der Namen der Kläger zugestellt. Dieser Verstoß gegen den Schutz der Sozialdaten Dritter ist umso schwerwiegender als es sich bei den Klägern um seine Kunden aus einem Nachbarort handelt, die ihm dies aus guten Gründen bislang nicht offenbart haben.

Wie die Hartz4-Plattform erfuhr, war das Jobcenter Landkreis Harz auch gegenüber "anderen nicht eben zimperlich bei der Wahl seiner Methoden, um Selbständige platt zu machen". Es wurde berichtet von Aufforderungen, Leistungsverzicht-Erklärungen zu unterschreiben. Ebenso war zu hören, dass ein vom Jobcenter beauftragtes Coaching-Unternehmen mal eben mit nicht offen gelegten Zahlen den Leistungsbedarf gegen Null gerechnet haben soll. Dorthin vom Jobcenter mit Eingliederungsvereinbarung Zwangsverpflichtete berichteten wiederholt, dass sie auch keinerlei unternehmerische Anregungen erhielten, sondern ihnen lediglich entweder die Unternehmensaufgabe oder ein Leistungsverzicht nahe gelegt worden wäre.

Wie zu erfahren war, arbeitet das Jobcenter Landkreis Harz aufs engste mit dieser Coaching-Beraterin zusammen – und verweigert gleichzeitig beharrlich Nachweise zu liefern über deren zahlreich angezweifelte Qualifikation. Der Hartz4-Plattform entsteht so der Eindruck, dass das Gefühl zahlreicher Kunden dieser Beraterin nicht täuscht, ihr Einsatz könne alleine dem Zweck dienen, Selbständige "platt zu machen". Auch bei Terminen mit Mitarbeiter des Jobcenters hatten viele um ihre Existenz kämpfende Kleinunternehmer mit geringen Aufstockungsleistungen das Gefühl, dass mutmaßlich ihre angebliche Konkurrenz zu anderen örtlichen Anbietern der Behörde nicht ins Konzept passe.

„Dass dafür das Jobcenter nicht einmal vor mutmaßlichem Konflikt mit dem Strafgesetzbuch zurückschreckt, empfinden wir als zutiefst erschreckenden Skandal,“ so Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin. „Wir erwarten deshalb, dass die Behörde hier lückenlos aufklärt. Bleibt nur zu hoffen, dass es sich nur um einen Einzelfall handelt und die Leitung der KoBa diesen Rechtsbrüchen im eigenen Hause einen deutlichen Riegel vorschiebt.“

Hartz IV: Jobcenter muss höhere Miete zahlen

Qulle: gegen-hartz
 
AW: Hartz IV: Strafantrag gegen Jobcenter

Das ist wiedermal ein "wunderbares" Beispiel dafür, daß unsere Jobcenter (und deren Pendants in den Optionskommunen) offenbar gar kein Interesse daran haben, die Leute in Arbeit zu bringen bzw. zu belassen. Ich denke, ich bin nicht der einzige Mitleser hier, der bestätigen kann, daß die Schikanen der Jobcenter immer schlimmer werden, je mehr man es schafft, sich selbst aus der Hilfsbedürftigkeit herauszuholen. Wenn ich sehe, wieviel Post ich vom JC bekomme und dies mit der Menge vergleiche, den ich damals als "Vollzeit-Hartzer" bekam,dann muss ich sagen,daß ich damals viel viel ruhiger gelebt habe.

Es grenzt schon an Hirnrissigkeit, einem Hilfsbedürftigen von über 60 Jahren maximal 31398€ vorenthalten zu wollen (das Geschäft könnte ja auch wieder besser laufen,dann wären es sogar noch weniger) und ihn stattdessen zum garantierten Bezug von 156.668,40€ zwingen zu wollen. Wer glaubt, daß man in diesem Alter noch einen Job findet, der glaubt auch an die berühmten Zitronenfalter und ihre Zitronen. Aber so sind unsere Jobcenter: Mal eben 125000€ zum Fenster rausschmeißen, Leute zu unsinnigen Maßnahmen verdonnern (bis zu 5000€/6 Monate), aber andererseits für wirklich sinnvolle Sachen kein Geld rausrücken wollen.
 
AW: Hartz IV: Strafantrag gegen Jobcenter

Ich kann hier auch ein Beispiel aufzeigen, eine Frau 46 jahre war im Mai 2012 beim Medizinischendienst
vom Jobcenter und bei einen Gutachter beides im Auftrag von Jobcenter der Gutachter hat Geld gekostet,
und die Frau war nicht in der Lage mehr als 3 stunden am tag zuarbeiten (das Gutachten hat noch immer gültikeit).

Nun nach 6 Monaten muß die Frau wieder zum Medizinischendienst von Jobcenter und auch wieder zum Gutachter,
vom Jobcenter her wird die Frau ständig trangsaniert man hat versucht ihr die Miete zu kürzen und andere dinge, ich
frag mich wieso die Frau wieder zum Medizinischendienst muß und zum Gutachter, das ist ein Beispiel dafür das die
Jobcenter nur so mit dem Geld rum Assen, aber sind an den hilfe bedürftigen am sparen was das zeug hält.

Der SB von der Frau meint wenn er ein neues Gutachten hat würde sie auch Stellenangebote von Ihm bekommen,
was ich für eine glatte lüge halte, die Jobcenter haben keine Jobs ausser bei Leiharbeitsfirmen für unter 7 € die Stunde
mal abwarten was bei der ganzen sache raus kommt, ich muß noch dazu sagen das diese Frau wirklich krank ist sie hat
COPD (Lungen Krank) Koksatrose in der Hüfte, LWS verschlissen, und ist seit jahren Psychisch-Krank.
 
AW: Hartz IV: Strafantrag gegen Jobcenter

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Meine FM hat mir damals mal erzählt,daß derartige Gutachten inzwischen nur noch für den Fall gelten, für den sie ursprünglich erstellt wurden, auch wenn irgendwelche anderen Erkrankungen ebenfalls festgestellt wurden und daher ein erneutes Gutachten in vielen Fällen ansich unsinnig ist. Insbesondere dann,wenn die "Sekundärkrankheiten" nicht regenerativ sind. Aber in der Logik der Jobcenter *könnte* es ja sein, daß so ein fehlendes Bein schonmal nachwächst oder sich ein Herzfehler wie von Zauberhand repariert.

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Die Jobcenter interessiert an so einem Gutachten nur eins: ist der Delinqu..äh..der Kunde mehr als 3h täglich arbeitsfähig oder nicht. Die genaue Diagnose zählt dabei nur eine sehr untergeordnete Rolle. Ist man mehr als 3h arbeitsfähig,dann bedeutet das Gutachten für das Jobcenter, daß die Person zwar in dem eigentlichen Beruf nicht verwertbar ist, aber Helfertätigkeiten durchaus noch zumutbar wären. Da kommts dann schonmal vor,daß ein Dachdecker mit Bandscheibenvorfall zwar offiziell nicht mehr als Dachdecker arbeiten darf, aber vom Amt fröhlich weiter als Helfer in diesem Gewerbe vermittelt werden soll, obwohl das inhaltlich genauso belastend wäre.

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Ich habe den Eindruck,als würden die Jobcenter die Leiharbeitsfirmen gezielt bevorzugen. Anders ist es nicht zu erklären, daß man Vermittlungsvorschläge für die selbe Stelle von verschiedenen Zeitarbeitsfirmen bekommt, aber die Einsatzfirma selbst (welche das Stellenangebot selbst auch geschaltet hat), "zufällig" nicht bei den Vermittlungsvorschlägen dabei ist.
 
AW: Hartz IV: Strafantrag gegen Jobcenter

Das war von Anfang an von Schröder und seiner SPD so gewollt. Die CDU hat sich nie getraut und erntet heute die Früchte. :emoticon-0119-puke:
 
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