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Hartz IV: 40 Prozent der Widersprüche erfolgreich

TV Pirat

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40 Prozent der Widersprüche erfolgreich, aber nur sieben Prozent setzen sich zur

Die Zahl der Hartz IV Sanktionen hat mittlerweile die Ein-Million-Marke überschritten. In den allermeisten Fällen werden die Leistungskürzungen jedoch nicht aufgrund der Ablehnung einer Arbeitsstelle oder Ausbildung ausgesprochen, sonder aufgrund von sogenannten Meldeversäumnissen. Die Erfolgsrate der eingelegten Widersprüche durch Sanktionierte ist dementsprechend hoch.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird nur ein kleiner Teil der Hartz IV Bezieher sanktioniert. Zuletzt gab die BA eine Sanktionsrate von 3,2 Prozent an. Viele der Sanktionen sind aber rechtswidrig, weshalb rund 40 Prozent aller eingelegten Widersprüche gegen Sanktionsbescheide erfolgreich sind.

40 Prozent der Widersprüche gegen Sanktionen erfolgreich

Im letzten Jahr wurden etwa 912.000 Leistungskürzungen vollzogen. Etwa 65.000 Betroffene legten einen Widerspruch ein. In 25.850 Fällen gaben die Jobcenter dem Widerspruch statt. Dies entspricht einer Quote von fast 40 Prozent (39,8). In den Jahren zuvor war etwa jeder zweite Widerspruch erfolgreich. Im Jahre 2009 lag die Quote bei 42,1 und 2008 bei 39,7 Prozent.

Auffällig ist aber auch, dass nur etwa 7 Prozent der Betroffenen sich mit Hilfe eines Widerspruches zur Wehr setzten. Das zeigt, dass die Dunkelziffer der rechtswidrig ausgesprochen Sanktionen weit aus höher liegen muss. Viele Betroffene scheuen offenbar den Konflikt mit dem Jobcenter oder sind nicht ausreichend über die Gesetzeslage in Kenntnis gesetzt. „Wir raten immer dazu, jeden Bescheid unabhängig überprüfen zu lassen“, sagt Sebastian Bertram von der Gegen-Hartz.de Redaktion. Diese Aufgabe können Erwerbslosen-Beratungsstellen übernehmen, die in fast jeder großen Stadt angesiedelt sind. Auch unabhängige Foren wie „Hartz.Info“ oder das „Erwerbslosenforum Deutschland“ können genutzt werden. „Dort können Bescheide anonymisiert hochgeladen und durch fachkundige Forenteilnehmer mit überprüft werden“.

Massive Zunahme der Sanktionen

Zuletzt räumte die Bundesagentur für Arbeit ein, dass die Sanktionen insgesamt deutlich zugenommen haben. Im Jahreszeitraumvergleich wurden bereits über eine Million Leistungskürzungen verhängt. Die BA begründete den Anstieg mit der Zunahme der Jobverweigerer. Dabei ist der Anteil der Jobverweigerungen nur leicht angestiegen, obwohl bei den Sanktionen ein sattes Plus zu verzeichnen ist. Eine Sprecherin der Bundesbehörde begründete jüngst den Anstieg mit der „guten Konjunktur“. Nach dem Prinzip: „Mehr Jobangebote, mehr Jobverweigerer gleich mehr Sanktionen“.

Die Sanktionen die aber aufgrund der Ablehnung einer Arbeitsstelle, einer Fördermaßnahme oder einer Ausbildung ausgesprochen wurden, sind kaum gestiegen. Bis Ende Juli verzeichnete die BA 141.600 Fälle (plus 2,4 Prozent). Im Gegensatz dazu seien aber die Zahlen der Meldeverstöße stark gestiegen. Sie machten den Großteil der Leistungskürzungen mit 680.878 Fällen (plus 15 Prozent) aus.

Weniger Fallmanager, mehr Sanktionen

Auch hier argumentiert die BA, dass es an der Zunahme der Jobangebote lag und daher mehr Einladungen verschickt wurden. Zudem sei das Personal nunmehr „geschulter“ und es gebe „weniger Abwanderung von Fachwissen“. Allerdings arbeiten laut BA derzeit etwa 3000 Fallmanager deutschlandweit in den Jobcentern. Drei Jahre zu vor waren es noch 3600 Fallmanager. In den letzten drei Jahren stiegen aber auch die Sanktionen kontinuierlich an. Kann das ein Zufall sein?

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Quelle: gegen-hartz
 
AW: Hartz IV: 40 Prozent der Widersprüche erfolgreich

Wie schon so häufig, die Zahlendarstellung ist objektiv richtig. Die Schlussfolgerungen daraus sind jedoch aus meiner Sicht Blödsinn.

Es gibt und gab keine Anweisungen die Anzahl der Sanktionierungen zu erhöhen oder bestimmte Prozentzahlen zu erreichen. Im Gegenteil. Eines der bundesweiten Ziele der Jobcenter sind die Senkungen der passiven Leistungen (Arbeitslosengeld II). Dies soll aber ausschließlich über Eingliederungen (Vermittlung in Arbeit) erfolgen. Das Geld, was über Sanktionen nicht ausgezahlt wird, wird nicht der Zielerreichung der Jobcenter zugesprochen. Wer sollte damit dann noch ein ernsthaftes Interesse daran haben, Sanktionen ohne wichtigen Grund auszusprechen?
Die 40 % der stattgegebenen Widersprüche im Bereich der Meldeversäumnisse kommen daher, dass häufig erst im Widerspruchverfahren die Betroffenen Gründe für ihr Fernbleiben vom Termin mitteilen.

Das sieht in der Praxis dann so aus:
Es wird an Jemanden eine Einladung herausgeschickt. Dieser Jemand erscheint dann nicht zu dem Termin. Dann wird sofort ein zweiter Termin und eine Anhörung (Text: Bitte teilen sie mit, warum sie nicht zu dem Termin am.... erschienen sind. Sollten sie sich nicht äußern, muss nach Aktenlage entschieden werden.) verschickt. Zum 2. Termin erscheint Derjenige dann. Auf die Frage warum er zum ersten Termin nicht erschienen ist, gibt es häufig keine Antwort. Auf die schriftliche Anhörung reagieren nicht einmal 50 % der Angeschriebenen. Da nun kein wichtiger Grund vorliegt, M U S S der Beschäftigte des Jobcenters eine Sanktion kraft Gesetzes aussprechen (Es gibt keinen Spielraum).
Daraufhin geht der Sanktionierte in Widerspruch und legt nun plötzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Tag der ersten Meldung vor. Damit gibt es nun einen wichtigen Grund des Fernbleibens. Dem Widerspruch ist stattzugeben und die Sanktion aufzuheben.


Es liegt also vielfach einfach daran, dass sich die Menschen erst nach einer Sanktion im Widerspruchverfahren äußern. Man spricht hier von nachgeschobenen Gründen. Jeder Bedienstete im Jobcenter würde sich freuen, wenn diese Gründe vorher mitgeteilt würden. 1.- spart man sich dann verdammt viel (unnütze) Arbeit und 2. spricht niemand wirklich gerne Sanktionen aus.
Was die Anzahl der im Fallmanagement Beschäftigten mit der Anzahl der Sanktionen zu tun hat, entzieht sich mir komplett. Fallmanager beschäftigen sich mit einem ganz bestimmten Personenkreis, zu dem sie ein besonderes Vertrauensverhältnis aufbauen. Sie haben in der Regel deutlich weniger Fälle zu betreuen, als die „normalen Intergrationsfachkräfte / oder persönlichen Ansprechpartner“.
Den Hinweis Sanktionsbescheide überprüfen zu lassen halte ich für sinnvoll. Häufig (das habe ich schon anderer Stelle geschrieben) sind diese schon formal fehlerhaft und müssen allein deshalb schon zurückgenommen werden.
Gruß
fluffi
 
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